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Original von Eckerhartbei mir stimmen auch die Rechnungsnumern nicht und das Datum liegt immer ein paar Tage nach dem richtigen Datum. Ein Betrag ist um etwa 2 Euro niedriger als in der Zahlungserinnerung!Das können doch keine Fehler sein!Ist der Mahnbescheid nun wirkungslos oder kann man auf Grund dieser Fehler widersprechen?
Original von belkinMan beachte u.U. die Rspr. zu den Anforderungen an die genaue Bezeichnung des geltend gemachten Anspruchs im Mahnbescheid, da bei ungenauer oder gar falscher Bezeichnung u.U. keine Hemmung der Verjährung eintritt.
Original von Bernie57Habe dabei festgestellt, dass die im Mahnbescheid angegebenen Rechnungsnummern und ein Rechnungsdatum falsch sind ....
Original von ESG-RebellDemzufolge ist es riskant, eine Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheids zu hemmen. Wenn der Mahnbescheid nämlich Mängel aufweist und der Anspruch des Antragstellers vom Kunden daraufhin als unberechtigt zurückgewiesen wird, dann ist die Verjährung bereits eingetreten.Sollte der Versorger dann klagen, so kann der eigene Anwalt in der Klageerwiderung immer noch alle Mängel rügen und sich ggf. auf die eingetretene Verjährung berufen.
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