Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet  (Gelesen 24122 mal)

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Offline sischka

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« am: 06. Dezember 2008, 17:20:47 »
Hallo zusammen,

mit heutiger Post erhielt ich das gerichtliche Mahnverfahren, welches Gelsenwasser eingeleitet hat um die offenen Forderungen seit 2005 einzutreiben.

Ist noch jemand mit einem Mahnbescheid versorgt worden?

Wie ist weiter vorzugehen?
Mahnbescheid widersprechen und dann??

Offline Paul2

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #1 am: 06. Dezember 2008, 18:08:39 »
Hallo Sischka,
auch ich habe heute (als Sonderkunde) einen Mahnbescheid für die Jahre 2005 bis 2007 erhalten.
Vielleicht wollte Gelsenwasser die noch vor dem Jahresende loswerden, um die Verjährung zu unterbrechen.
Ich werde auf jeden Fall widersprechen.
Meine Frage an die Experten dieses Forums:  Sollte man jetzt bereits einen Anwalt einschalten oder erst mal auf eine evtl. Klage warten??  
Danke und Gruß
Paul2

Offline Emsländer

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #2 am: 06. Dezember 2008, 18:54:32 »
Im Rahmen der Zahlungsaufforderungskampagne sollte jeder Verbraucher damit rechnen, in der Folgezeit einen gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt zu bekommen.

Niemand muss vor einem Mahnbescheid Angst haben. Er erfordert jedoch eine sofortige Reaktion innerhalb von 14 Tagen in Form eines Widerspruchs. Dem Mahnbescheid liegt eine Gebrauchsanweisung bei. Um Widerspruch einzulegen, kreuzt der Verbraucher nur die Zeile an \"Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt\" und unterschreibt. Dann bringt er das Widerspruchsformular zum angegebenen Amtsgericht zurück bzw. schickt es als Einschreiben mit Rückschein dorthin.

Der Widerspruch muss nicht begründet werden.

Suchen Sie sich Beistand bei den \"örtlichen Gasrebellen\" oder wenn Sie die \"Ruhe verlieren\" sichern Sie sich über einen Anwalt ab.
Noch besteht keine Not.....ein Mahnbescheid ist schnell beantragt aber ob sich der Versorger traut? Die Gefahr ein negatives Urteil zu erhalten ist immer noch groß...

Noch ist die Messe nicht gelesen! :D

Offline userD0009

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #3 am: 06. Dezember 2008, 18:58:07 »
@Paul2

Die sofortige Beauftragung eines RA hat die Vorteile, dass man

1. eine Prüfung des eigenen Sachverhaltes erhält, und die Erfolgsaussichten besser einschätzen können sollte, und sollte man der Meinung sein, die Forderung anzuerkennen, dann sind die Gerichtskosten noch geringer.

2. Man hat einen RA, der Mandate annimmt und man vermeidet so die u.U. zu knappe Zeit für die Suche, wenn eine Klage zugestellt wird.

Grüße
belkin

Offline sir_diddler

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #4 am: 06. Dezember 2008, 19:35:20 »
Hallo, auch ich habe heute (als Sonderkunde) einen Mahnbescheid der GVH - GasVersorgung Hünxe erhalten (gehört auch zur NGW/Gelsenwasser

Werde logischerweise auch Widerspruch einlegen und wohl in kürze mal einen RA aufsuchen.

mit rebellischem Gruße
Mit freundlichem Rebellen-Gruß
Guido


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Offline Bernie57

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #5 am: 09. Dezember 2008, 08:54:37 »
Hallo zusammen,
auch ich habe \"schöne Weihnachtspost\" in Form eines Mahnbescheides erhalten.
Habe dabei festgestellt, dass die im Mahnbescheid angegebenen Rechnungsnummern und ein Rechnungsdatum falsch sind; anscheinend wohl willkürlich gewählt sind. Völlig unverständlich.
Ich habe natürlich auch sofort Widerspruch eingelegt und warte die Dinge erst einmal ab, die da eventuell kommen können.
Wie im Manhbescheid angegeben: Das Amtsgericht prüft nicht, ob die Forderung Rechtens ist. In meinen Augen ist das der Versuch von NGW, dem Kunden Angst zu machen und zu verunsichern.  X(

Offline userD0009

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #6 am: 09. Dezember 2008, 09:25:58 »
@Bernie57

Man beachte u.U. die Rspr. zu den Anforderungen an die genaue Bezeichnung des geltend gemachten Anspruchs im Mahnbescheid, da bei ungenauer oder gar falscher Bezeichnung u.U. keine Hemmung der Verjährung eintritt.

Grüße
belkin

Offline Bernie57

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #7 am: 09. Dezember 2008, 13:16:08 »
@ belkin

Vielen Dank für den Hinweis!

Offline Eckerhart

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #8 am: 09. Dezember 2008, 18:00:15 »
Hallo,

bei mir stimmen auch die Rechnungsnumern nicht und das Datum liegt immer ein paar Tage nach dem richtigen Datum. Ein Betrag ist um etwa 2 Euro niedriger als in der Zahlungserinnerung!
Das können doch keine Fehler sein!
Ist der Mahnbescheid nun wirkungslos oder kann man auf Grund dieser Fehler widersprechen?
Bis dann
Eckerhart

P.S.: Eine kurzfristige Infoveranstaltung über das weitere Vorgehen wäre super!

Offline Tomkol

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #9 am: 13. Dezember 2008, 10:09:08 »
Auch ich habe als Normalkunde ein Mahnbescheid bekommen.
Wo gehts denn hier zum Kartellamt?

Offline ESG-Rebell

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #10 am: 13. Dezember 2008, 13:45:14 »
Zitat
Original von Eckerhart
bei mir stimmen auch die Rechnungsnumern nicht und das Datum liegt immer ein paar Tage nach dem richtigen Datum. Ein Betrag ist um etwa 2 Euro niedriger als in der Zahlungserinnerung!
Das können doch keine Fehler sein!
Ist der Mahnbescheid nun wirkungslos oder kann man auf Grund dieser Fehler widersprechen?

Zitat
Original von belkin
Man beachte u.U. die Rspr. zu den Anforderungen an die genaue Bezeichnung des geltend gemachten Anspruchs im Mahnbescheid, da bei ungenauer oder gar falscher Bezeichnung u.U. keine Hemmung der Verjährung eintritt.

Zitat
Original von Bernie57
Habe dabei festgestellt, dass die im Mahnbescheid angegebenen Rechnungsnummern und ein Rechnungsdatum falsch sind ....
Auf der Web-Seite eines Rechtsanwalts habe ich eine Belehrung über die korrekte Verwendung von Mahnbescheiden gelesen. Demzufolge ist es riskant, eine Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheids zu hemmen. Wenn der Mahnbescheid nämlich Mängel aufweist und der Anspruch des Antragstellers vom Kunden daraufhin als unberechtigt zurückgewiesen wird, dann ist die Verjährung bereits eingetreten.

Den Widerspruch gegen den Mahnbescheid muss man, wie mehrfach erwähnt, nicht begründen und sollte dies tunlichst auch nicht tun. Also den Versorger nicht auf seinen Fehler hinweisen und ihm so ermöglichen, noch einen korrekten Mahnbescheid zu beantragen.

Sollte der Versorger dann klagen, so kann der eigene Anwalt in der Klageerwiderung immer noch alle Mängel rügen und sich ggf. auf die eingetretene Verjährung berufen.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Kampfzwerg

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #11 am: 13. Dezember 2008, 20:10:59 »
Zitat
Original von ESG-Rebell
Demzufolge ist es riskant, eine Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheids zu hemmen. Wenn der Mahnbescheid nämlich Mängel aufweist und der Anspruch des Antragstellers vom Kunden daraufhin als unberechtigt zurückgewiesen wird, dann ist die Verjährung bereits eingetreten.

Sollte der Versorger dann klagen, so kann der eigene Anwalt in der Klageerwiderung immer noch alle Mängel rügen und sich ggf. auf die eingetretene Verjährung berufen.

Der BGH hat mit Urteil vom 2.6.2005, Az. V ZB 32 05, festgestellt, dass einzelne Eigentümer nur in Ausnahmefällen stellvertretend für die Gesamtschulden der Gemeinschaft haftbar gemacht werden können.
Hat ein Gläubiger eine Forderung, muss er die gesamte Gemeinschaft verklagen, da die Gemeinschaft als Ganzes haftet und nicht der einzelne Eigentümer.
So, wie Wohnungseigentümer mit einem Gas-Gemeinschaftsanschluss nur gemeinsam die Zahlung von höheren Gaspreisen verweigern können, so können sie auch nur gemeinsam verklagt werden!

 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&nr=33129&anz=1&pos=0&client=3&Frame=4&.pdf
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1722&st_id=1722&content_news_detail=4600&back_cont_id=1722

Offline sischka

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #12 am: 13. Dezember 2008, 23:55:06 »
Hallo zusammen,

bitte einmal die Geschäftsnummer auf dem Mahnbescheid mit den aufgeführten Rechnungen vergleichen.
Keine der Rechnungsnummern ist jemals verschickt worder, es handelt sich um ein internes Buchungskonto, auf das GW die offenen Beträge gebucht hat, damit dort auf dem Kundenkonto kein Mahnlauf angestoßen wird.
Interessant sind die ersten 4 Ziffern des Geschäftszeichens auf den Mahnbescheiden.
Diese Kennzeichnen wahrscheinlich die Anzahl der Widersprüchler.
bei mir 3xxx, dem zu Foge musste GW mindestens 80.000 € für die Versendung der Mahnbescheide an Gebühren aufwenden.

Hat jemand eine höhere Nummer?

Gruß
sischka

Offline eHonkey

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #13 am: 14. Dezember 2008, 10:14:31 »
Wie sieht es bei einem Widerspruch mit Schufa-Einträgen aus?

Ich könnte mir nicht leisten, eine (wenn auch zunächst unberechtigte) negative Schufa zu haben, weil dann die Banken nervös würden.

M.E. wäre das bei einem Widerspruch auch nicht rechtens, richtig?

Gruß,

Frank.

Offline ben100

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Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
« Antwort #14 am: 14. Dezember 2008, 10:28:56 »
Ganz klar nein!

Ein Mahnbescheid bedeutet juristisch gesehen ja erstmal das jemand \"behauptet\" Du schuldest ihm Geld.

Wenn ich Deine Adresse hätte könnte ja auch ich Dir einfach mal so einen Mahnbescheid schicken.

Probleme bekommst Du erst, wenn Du diesem nicht widersprichst und somit
die Schuld quasi anerkennst.

Also mal schön Widerspruch einlegen.

 

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