Hallo!
Wir, mein Mann und ich, haben versucht, unseren Gasanbieter zu wechseln. Wir wollten weg von E.ON Avacon, neuer Anbieter sollte 123energie sein. Laut deren Auskunft - im Oktober 2008 - wäre der Bezug von 123Gas in unserer Region (PLZ 29451) möglich, man würde alles in die Wege leiten und um ganz sicher zu gehen sollten wir das Sonderkündigungsrecht angesichts der derzeitigen Gaspreiserhöhungen ausüben. Gesagt, getan.
Am 4.11. erhielt ich ein Schreiben der E.ON, indem man auf unsere Kündigung Bezug nahm und uns bat, ein Formular zu unterschreiben und zurückzusenden. Das Formular hatte folgenden Wortlaut:
\"Hiermit kündige ich den bestehenden ErdgasComfort-Vertrag zum 30.11.2008 und möchte ab diesem Zeitpunkt nach dem ErdgasTarif versorgt werden.\"
Das kam uns schonmal spanisch vor, war doch von Kündigung oder gar Wechsel keine Rede. Der zukünftige Versorger 123energie gab uns jedoch grünes Licht, das Schreiben sei ok und wir sollten unterzeichnen. Haben wir dann auch.
Am 14.11. dann die Mitteilung des \"zukünftigen\" Versorgers: Gasbezug nicht möglich, der Netzbetreiber gibt das Netz nicht frei. Also nix mit 123Gas!
Lange Rede, kurzer Sinn:
Durch die Kündigung des Comfort-Tarifes sind wir nun in einen teureren Tarif geraten, den wir durch unseren (misslungenen) Wechsel nicht gehabt hätten.
1. Ist die E.ON aufgrund aktueller Gesetzgebung nicht verpflichtet, anderen Versorgern das Netz zur Verfügung zu stellen?
2. Ich unterstelle der E.ON, hier nach Taktik vorzugehen! Denn die wissen anhand unserer Verbrauchszahlen ganz genau, dass für uns der Comfort-Tarif in Frage kommt. Sie nahmen die Kündigung mit Blick auf den geplanten Versorgerwechsel hin und freuen sich nun, dass wir einen teureren Tarif, aber keinen neuen Versorger haben!
Ich würde mich über Meinungen und Stellungnahmen freuen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Was können wir tun?
Vielen Dank im Voraus und gute Nacht!
Fuchs