@MD
Waren Sie dabei, als der Vertrag abgeändert wurde?
Ohne Sie geht es nämlich nicht.
Eine Partei kann den Vertrag nicht einseitig abändern.
E.ON ist nur auf Seiten der GVS in den bestehenden Vertrag eingetreten undzwar so, wie der Vertrag begründet wurde.
Wofür bräuchte es überhaupt Verträge, wenn eine Seite im Sinne von \"Wünsch Dir was\" jederzeit Preise und Bedingungen, eventuell auch den Vertragsgegenstand selbst neu bestimmen könnte?
Stellen Sie sich vor, morgen würde nicht mehr Erdgas, sondern leichtes Heizöl geliefert- genau so gut zum Heizen geeignet, im Preis sogar etwas günstiger. Oder man legt mal eben Fernwärme an oder Heizstrom- alles aus einer Hand, neue Energie.
Was wollten Sie sich darüber beschweren?
Ich habe Ihnen den entsprechenden Ansprechpartner (in einer pn) benannt, der sich sehr für ein entsprechendes Verfahren interessiert.
Dort findet eine gesonderte juristische Prüfung des Sachverhalts statt.
Soweit eine Möglichkeit besteht, wird man im Interesse einer großen Anzahl von Verbrauchern tätig werden.
Ich würde mich also freuen, wenn Sie nicht nur froh darüber sind, dass die Klausel unwirksam ist, sondern ein konkretes Vorgehen im Interesse einer großen Anzahl von Verbrauchern ermöglichen.
Es entstehen Ihnen hierdurch keine weitere Mühen und Kosten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt