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Autor Thema: 1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA  (Gelesen 13015 mal)

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Offline Christian Guhl

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1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA
« Antwort #15 am: 12. Juni 2009, 11:52:42 »
Wenn der Classic ein Sondervertrag ist,dann ist diese Aussage nicht richtig :
Zitat
Original von AKW NEE
Zumindest im Bereich der Avacon sind die Kunden mit "Erdgas Tarif" und "Ergas Classig" Verträgen auf der sicheren Seite und können, wenn sie wollen, die Zahlungen auf null kürzen.
Eon-Avacon hat zur Einstufung in den Classic Folgendes gesagt :
Allen Kunden der Avacon wurde erläutert, dass sie entweder in ein neues Produkt wechseln können oder aber, falls sie von keinem neuen Produktangebot Gebrauch machen wollen, in bestimmte vorgegebene Tarife eingruppiert werden.
In dem Kundenanschreiben 2003 stand über den ErdgasTarif und ErdgasClassic: \"Diese Basisangebote erhalten Sie automatisch, wenn Sie uns nicht benachrichtigen.\" Der Classic wurde mal als \"Sondervereinbarung in der Grundversorgung\" bezeichnet. Bei den Konzessionsabgaben wird der Satz für Sonderverträge bezahlt. Zur Zeit klammert sich Eon-Avacon an den Strohhalm, dass es die Grundversorgung war. Nur so können die Preiserhöhungen gerechtfertigt werden. Als die Klausel in den alten Hastra-Verträgen (Die Hastra ist berechtigt die Preise zu ändern) als wahrscheinlich ungültig gerügt wurde, hat Eon-Avacon geantwortet :
\"Es handelt sich hierbei um eine Klausel, die exakt das gesetzliche Leitbild des § 4 AVBElt nachbildet und infolge dessen wirksam ist.\"
So langsam macht unser Versorger sich lächerlich ! Egal, ob Sondervertrag oder Grundversorgung. Wir sollten auf Beides vorbereitet sein. Nach dem Urteil vom LG Dortmund, auf das Herr Fricke hingewiesen hat, sehe ich, selbst wenn es die Grundversorgung sein sollte, gute Chancen.

Offline AKW NEE

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1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA
« Antwort #16 am: 13. Juni 2009, 08:44:56 »
Hilfe!
Mir ist entfallen, wenn und in welchem Zusammenhang ich dies hier im Forum geschrieben habe. Bitte einen Link dazu\"
Zitat
Original von AKW NEE
Zumindest im Bereich der Avacon sind die Kunden mit "Erdgas Tarif" und "Ergas Classig" Verträgen auf der sicheren Seite und können, wenn sie wollen, die Zahlungen auf null kürzen.

Auf Grund des Zitates ist mir nicht deutlich wo da etwas zur Fragestellung steht, ob der Tarif Classic ein Sondervertrag ist.

Für alle Kunden, die vor der Umbenennung des Tarifes mit der neuen Bezeichnung \"Classic\" Gas bezogen haben, gelten doch die alten Verträge, da diese nicht gekündigt wurden, weiter und das sind Sonderverträge.

Zitat
Original Christian Guhl
Nach dem Urteil vom LG Dortmund, auf das Herr Fricke hingewiesen hat, sehe ich, selbst wenn es die Grundversorgung sein sollte, gute Chancen.

An anderer Stelle ist zu dem Urteil folgendes zu lesen:
Zitat
Original RR-E-ft
Allein durch eine Mitteilung des Versorgers und einen unveränderten Energiebezug wird aus einem Sondervertragskunden kein Tarifkunde.

Ein Preisänderungsrecht gegenüber Sondervertragskunden ergibt sich nicht aus § 4 Abs. 2 AVBV. Eine inhaltsgleiche Klausel in den AGB oder eine einfache Verweisung auf die Bestimmung innerhalb der AGB verstößt gegen das Transparenzgebot und ist unwirksam.

LG Dortmund, Urt. v. 18.01.2008 - 6 O 341/06 -  Preiserhöhung unwirksam/ Geld zurück

Offline Christian Guhl

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1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA
« Antwort #17 am: 13. Juni 2009, 14:23:12 »
Das Zitat war im Zusammenhang mit der Möglichkeit in der Grundversorgung auf Null zu kürzen.
Wenn Avacon die Kunden damals tatsächlich in die Grundversorgung umgestuft hat, sehe ich gute Chancen, denn \"allein durch eine Mitteilung des Versorgers und einen unveränderten Energiebezug wird aus einem Sondervertragskunden kein Tarifkunde\". Die Umstufung in die Grundversorgung war also rechtswidrig.

Offline AKW NEE

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1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA
« Antwort #18 am: 15. Juni 2009, 08:33:22 »
Bitte einen Link dazu oder das Datum, wann ich es geschrieben habe.

Offline Christian Guhl

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1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA
« Antwort #19 am: 15. Juni 2009, 22:12:22 »
Am 31.10.2006. Es wurde ausgeführt, man könnte im Classic auf Null kürzen, da es die Grundversorgung sei. ARD Ratgeber Recht: Gasrebellen auf der sicheren Seite

Offline AKW NEE

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1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA
« Antwort #20 am: 17. Juni 2009, 18:30:18 »
Die Bezeichnung \"Grundversorgung\" oder vergleichbares kommt in meinem Beitrag vom 31. 10. 2006 im Zusammenhang mit den Tarif Classic nicht vor.

Offline Christian Guhl

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1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA
« Antwort #21 am: 17. Juni 2009, 19:37:35 »
Es wurde aber ausgeführt, man könnte im Classic auf Null kürzen. Vorher war die Rede davon, dass dies nur in der Grundversorgung geht. Thema durch !

Offline AKW NEE

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1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA
« Antwort #22 am: 18. Juni 2009, 13:02:08 »
Seit dem 31. 10. 2006 hat sich die Welt weiter gedreht und vieles was zum damaligen Zeitpunkt nicht klar war, hat sich aus Verbrauchersicht geklärt! Manches beurteilen wir mit dem Wissen von heute auch ganz einfach anders!

Als Anwort auf meine Mail vom 31. 10. 2006 hat @ RR-E-ft am gleichen Tag geschrieben:

Zitat
Original: RR-E-ft
Beim Classic- Tarif ist Folgenes zu lesen:
http://www.eon-avacon.com/Default.aspx?id=164&ch=2
Da deutet alles auf Tarifkundenversorgung hin.
Zitat:
Diesem Angebot liegt die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden" (AVBGasV) zu Grunde.
Die Offenlegung der Kalkulation, die berühmte Bikini- Nummer, bei der das Wesentliche verhüllt blieb, zeigte indes, dass AVACON nur 0,03 Cent/kWh Konzessionsabgaben zahlt, als wenn es sich um Sonderverträge handelt:

Offline AKW NEE

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1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA
« Antwort #23 am: 07. Juli 2009, 11:32:15 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Das lesenswerte Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.06.2009, Az. VI- 2 U (Kart) 14/08 befasst sich mit der Abgrenzung zwischen Tarif- und Sonderkunden bzw. Allgemeinen Tarifen und Sondertarifen bei der leitungsgebundenen Gasversorgung. Diese Frage ist oft entscheidend, wenn es um Streitigkeiten über einseitige Gaspreisänderungen geht.

Bei Anwendung des Urteils ist der Tarif Classic ein Sondervertrag, egal ob vor Einführung des Bezeichnung \"Classic\" ein anderes Vertragsverhältnis bestand oder nicht!

OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.06.09 - VI - 2 U (Kart) 14/08 Tarifkunde oder Sonderkunde?

Gerichtsverfahren eines Tarifkunden der NGW

Offline johny

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1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA
« Antwort #24 am: 24. Juli 2009, 14:18:21 »
Ich habe ´99 abgeschlossen : Gas Standard-Sondervertrag .
Auf den Jahresabrechnungen 2000 bis 2003 taucht der Name
\" Allg. Tarif u. Wärme - Sondervertrag Gas \"  auf .
So weit scheint alles gut und richtig. Aber ab 10.2004
steht auf den Jahresabrechnungen \"Avacon Erdgas Tarif\" !!!

Wenn ich oben alles richtig verstanden habe müsste jedoch
ab 2004  \"Avacon Erdgas Classic\" der richtige Nachfolgetarif
des Gas Standard-Sondervertarges gewesen sein .

Hat  e-on Avacon  seit 2004 meinen Gasverbrauch zu
falschen Preisen abgerechnet ?

Offline Christian Guhl

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1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA
« Antwort #25 am: 24. Juli 2009, 17:33:23 »
@johny
Es wurde eine \"Best-Preis\"-Abrechnung durchgeführt ! Je nach Verbrauch wurden die Kunden in den ErdgasTarif oder in den ErdgasClassic eingestuft. Zu falschen Preisen wurde auf jeden Fall abgerechnet. Eon-Avacon hat ohne Zustimmung der Kunden den \"Wärme-Sondervertrag Gas\" in den \"ErdgasClassic\" oder sogar in die Grundversorgung (ErdgasTarif) umgewandelt. Lt. AGB lief der Sondervertrag aber \"solange ununterbrochen weiter, bis er von einer Seite mit einer Frist von 1 Monat gekündigt wird\". Das ist bis heute nicht geschehen !

Offline johny

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1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA
« Antwort #26 am: 26. Juli 2009, 19:50:45 »
Wenn Du mit \"Best-Preis-Abrechnung\" meinst, dass e-on AVACON von sich aus den günstigsten Preis für den Kunden gewählt hat bei der Umstellung, so gilt das nicht für mich. E-ON gibt an, dass ab einem Verbrauch von 7482 kWh/Jahr der \"Classic\" der günstigere Tarif ist. Ich lag immer darüber und wurde stets nach \"Tarif\" abgerechnet.
Wenn ich e-on AVACON jetzt schreibe, sie können alle Rechnungen ab 2004 auch noch nach \"Classic\" umrechnen, kommen die doch völlig durcheinander. Sie schaffen es ja nicht mal die gekürzten Abschlagszahlungen seit 2006 richtig zu verbuchen.

Offline AKW NEE

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« Antwort #27 am: 28. Juli 2009, 09:10:30 »
Zitat
Ich habe ´99 abgeschlossen : Gas Standard-Sondervertrag . Auf den Jahresabrechnungen 2000 bis 2003 taucht der Name\" Allg. Tarif u. Wärme - Sondervertrag Gas \" auf .So weit scheint alles gut und richtig. Aber ab 10.2004 steht auf den Jahresabrechnungen \"Avacon Erdgas Tarif\" !!!

Der Vertrag aus 1999 wurde nie gekündigt, also besteht dieser weiterhin! Die Vertragsbezeichnung wurde bis heute mehrmals geändert. Bei Ihnen zuletzt in \"Avacon Erdgas Tarif\".


Zitat
Wenn ich oben alles richtig verstanden habe müsste jedochab 2004 \"Avacon Erdgas Classic\" der richtige Nachfolgetarifdes Gas Standard-Sondervertarges gewesen sein .

Es gibt keinen Nachfolgetarif, da der alte Vertrag nie gekündigt wurde. Sollte diese Rechtsauffassung, dass ein neuer Vertrag nicht zustande kam vor Gericht keinen Bestand haben, ist es in Ihrem Fall aber wichtig schon jetzt für die richtige Vertragsbezeichnung zu sorgen!


Zitat
Hat e-on Avacon seit 2004 meinen Gasverbrauch zu falschen Preisen abgerechnet ?

Die Bezeichnungen \"Avacon Erdgas Tarif\" und \"Avacon Erdgas Classic\" wurden von der Avacon verbrauchsabhängig eingeführt, hier war der letzte Verbrauch vor der Umbenennung, also als \" Allg. Tarif u. Wärme - Sondervertrag Gas \" entscheidend. Wenn sie mit Ihrem damaligem Verbrauch über der Abgrenzung von \"7482 kWh/Jahr\" lagen, sollten Sie ihre Abrechnung als rechnerisch falsch beanstanden und die E.ON Avacon darauf hinweisen, dass die Abrechnungen ab 2004 unter der Bezeichnung \"Avacon Erdgas Classic\" hätten erfolgen müssen. Fordern Sie in Ihrem Schreiben die E.ON Avacon auf alle Abrechnung ab 2004 zu berichtigen.

Zitat
Wenn ich e-on AVACON jetzt schreibe, sie können alle Rechnungen ab 2004 auch noch nach \"Classic\" umrechnen, kommen die doch völlig durcheinander. Sie schaffen es ja nicht mal die gekürzten Abschlagszahlungen seit 2006 richtig zu verbuchen.

Wenn sie jetzt neue Abrechnungen ab 2004 bekommen, verbessern Sie ihre Position gegenüber dem Versorger, denn  Sie könnten diese Abrechnungen dann mit einem Einspruch belegen!

Offline Christian Guhl

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« Antwort #28 am: 28. Juli 2009, 09:41:58 »
Zitat
Original von AKW NEE...die E.ON Avacon darauf hinweisen, dass die Abrechnungen ab 2004 unter der Bezeichnung \"Avacon Erdgas Classic\" hätten erfolgen müssen.
Das sollte man auf gar keinen Fall tun ! Ich kann doch nicht die Abrechnung nach dem \"ErdgasClassic\" einfordern und dann einwenden, dass dieser Vertrag niemals wirksam abgeschlossen wurde und der alte Sondervertrag noch besteht. Wenn der Kunde von sich aus die Abrechnung nach dem \"ErdgasClassic\" wünscht, erklärt er sich mit der Vertragsumstellung einverstanden.

Offline AKW NEE

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1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA
« Antwort #29 am: 28. Juli 2009, 09:55:43 »
Beachte
Bezeichnung \"Avacon Erdgas Classic\"!

Dieses ist der erste Streich!
Der zweite Streich erfolgt nach Zusendung der berichtigten Rechnungen sogleich!

@ johny
Im ersten Anschreiben können sie auch schon darauf hinweisen, das das Vertragsverhältnis aus 99 nie gekündigt wurde und deshalb dieser alte Vertrag, jetzt mit der Bezeichnung \"Avacon Erdgas Tarif\" oder \"Avacon Erdgas Classic\", weiterhin bestand hat.

 

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