Wenn der Classic ein Sondervertrag ist,dann ist diese Aussage nicht richtig :
Original von AKW NEE
Zumindest im Bereich der Avacon sind die Kunden mit "Erdgas Tarif" und "Ergas Classig" Verträgen auf der sicheren Seite und können, wenn sie wollen, die Zahlungen auf null kürzen.
Eon-Avacon hat zur Einstufung in den Classic Folgendes gesagt :
Allen Kunden der Avacon wurde erläutert, dass sie entweder in ein neues Produkt wechseln können oder aber, falls sie von keinem neuen Produktangebot Gebrauch machen wollen, in bestimmte vorgegebene Tarife eingruppiert werden.
In dem Kundenanschreiben 2003 stand über den ErdgasTarif und ErdgasClassic: \"Diese Basisangebote erhalten Sie automatisch, wenn Sie uns nicht benachrichtigen.\" Der Classic wurde mal als \"Sondervereinbarung in der Grundversorgung\" bezeichnet. Bei den Konzessionsabgaben wird der Satz für Sonderverträge bezahlt. Zur Zeit klammert sich Eon-Avacon an den Strohhalm, dass es die Grundversorgung war. Nur so können die Preiserhöhungen gerechtfertigt werden. Als die Klausel in den alten Hastra-Verträgen (Die Hastra ist berechtigt die Preise zu ändern) als wahrscheinlich ungültig gerügt wurde, hat Eon-Avacon geantwortet :
\"Es handelt sich hierbei um eine Klausel, die exakt das gesetzliche Leitbild des § 4 AVBElt nachbildet und infolge dessen wirksam ist.\"
So langsam macht unser Versorger sich lächerlich ! Egal, ob Sondervertrag oder Grundversorgung. Wir sollten auf Beides vorbereitet sein. Nach dem Urteil vom LG Dortmund, auf das Herr Fricke hingewiesen hat, sehe ich, selbst wenn es die Grundversorgung sein sollte, gute Chancen.