Ich hätte da noch mal etwas:
http://www.neue-energieanbieter.de/data/uploads/20071129_bne_fachtagung_gashandel_vortraege.pdf (ACHTUNG! Sehr groß!)
Auf der Seite 71-88 gibt es ein Sondergutachten der Monopolkommission. Dort wird u.a. festgestellt es bestünde \"..kein funktionsfähiger Wettbewerb..\"
Ebenso interessant S. 89-102 Bericht des Bundeskartellamtes
Wenn einerseits Gutachten von EON akzeptiert werden sollen, können wir doch genauso Gutachten die von der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurden verwenden, in denen eine Monopolstellung festgestellt wird.
Genau diese Monopolstellung wird ja abgestritten, mit dem Argument \"Man kann ja die Heizung von Gas auf Kohle umstellen\".
@Onkel Tuca: Sorry, ich weiss auch keine schlaue Lösung. Nur, zur Einstufung Sondervertrag oder nicht, das hier:
zitat:
Weitere Anhaltspunkte für den Unterschied zwischen Tarif- oder Sondervertragskunde sind:
• Beim Strom sind private Haushaltskunden in aller Regel Tarifkunden.
• Wenn besondere Verträge abgeschlossen wurden, zum Beispiel bei der Lieferung von verbilligtem Strom für Heizung oder Wärmepumpe, dann liegt ein Sondervertrag vor.
• Verbraucher, die mit Gas lediglich kochen, sind Tarifkunden.
• Verbraucher, die mit Gas heizen, sind Sondervertragskunden, soweit keine besonderen Umstände vorliegen.
• Auch Verbraucher, mit denen kein gesonderter Vertrag abgeschlossen wurde, können Sondervertragskunden sein.
• Auch Verträge, die keine gesonderten AGB´s enthalten, können Sonderverträge sein.
• Verträge, in denen die Preisregelungen als „Sonderpreisregelungen„ bezeichnet sind, sind Sonderverträge.
• Wenn im Preisblatt neben einem Kochgastarif weitere Tarife aufgeführt sind und nach einem solchen abgerechnet wird, handelt es sich um einen Sondervertrag.
• Werden ab einer bestimmten Abnahmemenge Preisnachlässe angeboten, so handelt es dabei um Sondertarife.
zitat ende:
Gruss von flotex