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Autor Thema: Gutachten  (Gelesen 4361 mal)

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Offline flotex

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Gutachten
« am: 25. November 2008, 13:22:19 »
Hallo an Alle!

Ich eröffne hier mal ein neues Kapitel. Ich habe heute ein Schreiben unseres Lieblings bekommen:
\"..blabla.. Dies möchten wir Ihnen nun auf vielfachen Wunsch mit dem beigefügten Gutachten der neutralen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG nachweisen...blabla\".

Dieses neutrale  :D Gutachten kommt dann zu dem Schluß:
\".. Preisanpassungen sind insgesamt auf Veränderungen der Gasbezugskonditionen zurückzuführen...haben wir festgestellt, dass sich in der Summe der von uns untersuchten und geprüften Produkte eine Unterdeckung ergibt..d.h... die entstandenen Steigerungen der Bezugspreise nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben wurde.\"
Datum: 11.11.2008 Gutachten für den Zeitraum 1.1.2004 bis 30.9.2008

Eine Klagedrohung ist (nicht mehr dabei).

Wahrscheinlich bin ich nicht der einzige?

Die WIKOM AG hat sich auf Gaspreise spezialisiert s.h. http://www.vsbd-gaspreis.de/page008d.html

Naja. Wes Brot ich freß...

Entscheiden, ob dieses \"Gutachten\" ein ausreichender Beweis ist, besonders im Anbetracht der Sammelklage Altona, werden immer noch die Richter. Also: Auf zur nächsten Runde, ich werde mal ein entsprechendes Antwortschreiben aufsetzen  :]

Gruss von flotex

Nachtrag:
Wer mal EON und WIKOM gemeinsam bei Kaviarschnittchen und Prosecco erleben möchte: http://www.innovation-congress.de/2/veranstaltungen2/archiv07/gasmarkt07/GasmarktimAufbruch.pdf
Soviel zur Neutralität  :D Man kennt sich halt...

Offline Onkel Tuca

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Gutachten
« Antwort #1 am: 25. November 2008, 13:42:29 »
Das war ja zu erwarten, stand ja schon gestern im Abendblatt:
http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/22/976961.html

Warum willst Du denen darauf antworten? Was willst Du denen denn sagen? Ist doch das Papier nicht wert...

Gruß, der Onkel.

Offline flotex

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Gutachten
« Antwort #2 am: 25. November 2008, 13:58:49 »
Ups. Habs nicht gelesen (*schäm*)

Aber schreiben wollt ich schon. Zumindest unter Anlehnung an die http://www.vzhh.de. Dort gibts ein neues Musterschreiben \"Einrede gegen die Verjährung\". Das dann ein wenig dekoriert mit einer Antwort auf das neutrale Gutachten? Wir sind doch Individualisten und nicht einfache Abschreiber  :D

Gruss flotex

Noch ein Nachtrag:
In diesem Seminar (http://www.innovation-congress.de/2/veranstaltungen2/archiv07/systemgas2007/Programm353.pdf) spricht Herr Maqua, Senior Berater der neutralen WIKOM, vor der gesamtem Energielobby und sogar der Bundesnetzagentur über:

11.30 Entgeltkalkulation
  • Kompatibilität der Preissysteme
  Netze („neue Welt“) und der
  Preissysteme Vertrieb („alte Welt“)
  • Pancaking – ein gelöstes Problem?
  • Preisbildung Gas: Vergleich der
  genehmigten Entgelte – Auswirkungen
  auf die Preisgestaltung
Norbert Maqua, Senior Berater,
WIKOM AG

So etwas regt mich auf. Ein Schreiben an EON senkt meinen Blutdruck.

Offline Onkel Tuca

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Gutachten
« Antwort #3 am: 25. November 2008, 14:26:29 »
Das Musterschreiben habe ich auch schon gelesen:
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteEnergieBauen/Musterbrief%20Gas%20Verj%C3%A4hrungseinredeverzicht.htm

Aber ich bin mir noch nicht sicher, ob ich das Schreiben wirklich abschicken will. Das könnte doch auch als \"Schwäche\" ausgelegt werden, nach dem Motto \"Der Kunde hat ja nur Angst vor einer Klage!\". Außerdem gewinnt eon wieder Zeit und kann die Sammelklage in die Länge ziehen. Ich frage mich sowieso, warum diese Klage so lange dauert...

Und nochmal zu dem Gutachten: Wie können die Wirtschaftsprüfer ernsthaft schreiben \"..., dass die Preise von E.on Hanse berechtigt seien. Für den geprüften Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis 30. September 2008 hat Wikom sogar eine \"Unterdeckung\" ausgemacht.\", wenn doch alleine schon der Vergleich vom Anstieg des internationalen Gaspreis und des Nettopreis von eon im Tarif KlassikGas seit Februar 2005 bis August um über 40% differiert. D.h. der Nettopreis von eon stieg um über 40% stärker als der internationale Gaspreis? :rolleyes:

Und nochmal kurz \'ne Nachfrage: Wenn man den KlassikGas-Tarif hat, ist man dann ein Sondervertragskunde? Ist das besser als ein Tarifkunde? ?(

Gruß, der Onkel.

Offline flotex

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Gutachten
« Antwort #4 am: 25. November 2008, 18:57:57 »
Ich hätte da noch mal etwas:
http://www.neue-energieanbieter.de/data/uploads/20071129_bne_fachtagung_gashandel_vortraege.pdf   (ACHTUNG! Sehr groß!)

Auf der Seite 71-88 gibt es ein Sondergutachten der Monopolkommission. Dort wird u.a. festgestellt es bestünde \"..kein funktionsfähiger Wettbewerb..\"

Ebenso interessant S. 89-102 Bericht des Bundeskartellamtes

Wenn einerseits Gutachten von EON akzeptiert werden sollen, können wir doch genauso Gutachten die von der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurden verwenden, in denen eine Monopolstellung festgestellt wird.

Genau diese Monopolstellung wird ja abgestritten, mit dem Argument \"Man kann ja die Heizung von Gas auf Kohle umstellen\".

@Onkel Tuca: Sorry, ich weiss auch keine schlaue Lösung. Nur, zur Einstufung Sondervertrag oder nicht, das hier:
zitat:
Weitere Anhaltspunkte für den Unterschied zwischen Tarif- oder Sondervertragskunde sind:
• Beim Strom sind private Haushaltskunden in aller Regel Tarifkunden.
• Wenn besondere Verträge abgeschlossen wurden, zum Beispiel bei der Lieferung von verbilligtem Strom für Heizung oder Wärmepumpe, dann liegt ein Sondervertrag vor.
• Verbraucher, die mit Gas lediglich kochen, sind Tarifkunden.
• Verbraucher, die mit Gas heizen, sind Sondervertragskunden, soweit keine besonderen Umstände vorliegen.
• Auch Verbraucher, mit denen kein gesonderter Vertrag abgeschlossen wurde, können Sondervertragskunden sein.
• Auch Verträge, die keine gesonderten AGB´s enthalten, können Sonderverträge sein.
• Verträge, in denen die Preisregelungen als „Sonderpreisregelungen„ bezeichnet sind, sind Sonderverträge.
• Wenn im Preisblatt neben einem Kochgastarif weitere Tarife aufgeführt sind und nach einem solchen abgerechnet wird, handelt es sich um einen Sondervertrag.
• Werden ab einer bestimmten Abnahmemenge Preisnachlässe angeboten, so handelt es dabei um Sondertarife.
zitat ende:

Gruss von flotex

Offline Black

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Gutachten
« Antwort #5 am: 25. November 2008, 19:04:13 »
Zitat
Original von flotex
Wenn einerseits Gutachten von EON akzeptiert werden sollen, können wir doch genauso Gutachten die von der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurden verwenden, in denen eine Monopolstellung festgestellt wird.

Genau diese Monopolstellung wird ja abgestritten, mit dem Argument \"Man kann ja die Heizung von Gas auf Kohle umstellen\".

Das Thema Monopolstellung oder keine Monopolstellung ist doch nach der letzten BGH Entscheidung hinfällig geworden.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RuRo

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Gutachten
« Antwort #6 am: 25. November 2008, 19:12:13 »
Zitat
Original von flotex

Weitere Anhaltspunkte für den Unterschied zwischen Tarif- oder Sondervertragskunde sind:

...

• Verbraucher, die mit Gas lediglich kochen, sind Tarifkunden.
• Verbraucher, die mit Gas heizen, sind Sondervertragskunden, soweit keine besonderen Umstände vorliegen.

...

• Verträge, in denen die Preisregelungen als „Sonderpreisregelungen„ bezeichnet sind, sind Sonderverträge.
• Wenn im Preisblatt neben einem Kochgastarif weitere Tarife aufgeführt sind und nach einem solchen abgerechnet wird, handelt es sich um einen Sondervertrag.
• Werden ab einer bestimmten Abnahmemenge Preisnachlässe angeboten, so handelt es dabei um Sondertarife.

Prima, dann bleibt nur noch zu hoffen, dass man damit auf entsprechendes rechtliches Gehör und Anwendung stösst
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline flotex

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Gutachten
« Antwort #7 am: 25. November 2008, 19:14:57 »
@Black: Das überzeugt mich. Ich werde mal mit meinem Vermieter reden. Sicherlich tauscht er dann die Gasheizung gegen eine Kohleheizung.  :rolleyes:

@RuRo: Noch die Quellenangabe für Sondervertrags-Beurteilung:
http://faire-gaspreise.homepage24.de/News
(nur der guten Ordnung halber.. Ich hoffe, die Quelle ist seriös genug..)

Offline Black

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Gutachten
« Antwort #8 am: 25. November 2008, 19:21:31 »
Das meinte ich nicht. Aber welche Rechtsfolge wollen Sie aus dem Nachweis der Monopolstellung den noch herleiten?
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline AKW NEE

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Gutachten
« Antwort #9 am: 25. November 2008, 19:23:31 »
@ Black

Zitat
Das Thema Monopolstellung oder keine Monopolstellung ist doch nach der letzten BGH Entscheidung hinfällig geworden.

Wenn ich mich recht erinnere, gibt es hier gegensätzliche Ausführungen vom BGH. Also nichts mit hinfällig.
Ich würde Sie und Ihre Ausführungen so gerne ernst nehmen, nur es gelingt mir nicht! Wissen Sie warum?

Es wäre doch für alle hilfreich, wenn es ihnen gelänge uns nicht mitzuteilen, was Sie nicht meinen, sondern was Sie meinen. Als Jurist sollte Ihnen das doch möglich sein.

 

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