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Autor Thema: Welche Folgen haben verspätete Preisänderungsankündigungen?  (Gelesen 2090 mal)

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Offline nomos

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Wird die verspätet mitgeteilte Preisänderung dann erst nach sechs Wochen wirksam (§ 5 GasGVV (2))? Was sind die Folgen, wenn die Verordnung nicht oder in Teilen nicht eingehalten wird?

Unabhängig davon, ob die Preisänderungsklausel überhaupt einer Inhaltskontrolle standhält, wie wirken sich günstigere Regelungen in AGB für den Verbraucher aus? Hier z.B. ein früherer Mindestzeitpunkt für die Änderungsankündigung?

Z.B:
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von elektrischer Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt Stand: September 2007
    ....
    Nach Ablauf der Preisgarantie ist
der Versorger darüber hinaus berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Entgeltberechnung maßgeblich sind. Eine Erhöhung oder Ermäßigung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich die Kosten für Beschaffung von Energie ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Der Versorger wird dem Kunden die Änderungen rechtzeitig, mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden der neuen Preise, schriftlich (per E-Mail) mitteilen. Es kommen dann jeweils die aktuellen Preise des entsprechenden Vertragstyps oder eines Nachfolgeangebotes zur Anwendung. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von vier Wochen ab dem Zugang der Benachrichtigung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich (per Mail an kunden.......@......de) zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die Änderungen als genehmigt.[/list]

Offline Wasserwaage

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Welche Folgen haben verspätete Preisänderungsankündigungen?
« Antwort #1 am: 24. November 2008, 08:46:08 »
- das entscheidet wohl im zweifelsfall ein gericht...

- wie sollten sich diese denn auswirken?! entweder sie sind grundversorgter kunde, dann greift die gvv oder sie sie haben einen vertrag nach §41 enwg in dem dann z.b. die angeführten agb gelten.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline nomos

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Welche Folgen haben verspätete Preisänderungsankündigungen?
« Antwort #2 am: 24. November 2008, 11:39:59 »
Zitat
Original von Wasserwaage
- das entscheidet wohl im zweifelsfall ein gericht...
- wie sollten sich diese denn auswirken?! entweder sie sind grundversorgter kunde, dann greift die gvv oder sie sie haben einen vertrag nach §41 enwg in dem dann z.b. die angeführten agb gelten.
    @Wasserwaage, das war jetzt nicht wirklich eine brauchbare Antwort auf die Frage bzw. nur eine Wiederholung der Frage. Wie sich das auswirkt war ja die Frage! Die Gerichtsentscheidung im Zweifelsfall und die Diskussion Grundversorgung/Haushaltskunde wurde hier ja schon mehr als ausführlich diskutiert. Auch diese Zuordnung wird wohl in manchen Zweifelsfällen erst ein Gericht entscheiden.

    Manche Versorger haben ja auch folgende Ergänzung vorgenommen:

    Ab dem .......... wird die Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV vom 26.10.2006 in sämtliche Sonderverträge einbezogen.

    Soweit in diesem Sondervertrag nicht etwas anderes vereinbart wird, gelten die Bestimmungen der GasGVV .............

    Ich bin immer noch an Beurteilungen, Meinungen und juristischen Begründungen (Folgen mangelhafter oder verspäteter Preisänderungsmitteilungen) interessiert.  

 

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