Original von tangocharly
siehe § 4 Abs. 1 KAV
\"Konfekt\"? Da denke ich an Nascherei, an Süßigkeiten, an feinen Genuss.
Die KAV ist grob und unfein, da ist fast nur Unfug drin. Eine Schande für den Gesetzgeber. Ein Lobbyergebnis aus Kungelei, Interessenmissbrauch und unheiligen Verflechtungen zwischen Kommunal- und Landespolitik zu Lasten der Energieverbraucher!
§ 102 GemO Zulässigkeit wirtschaftlicher Unternehmen
(1) Die Gemeinde darf ungeachtet der Rechtsform wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn
1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt,
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Gehören Steuersparmodelle zum \"öffentlichen Zweck\"? Wenn eine Kommune ein Rechtsgeschäfte mit dem Zweck tätigt, einem Dritten einen Steuervorteil zu verschaffen und als Gegenleistung einen Anteil daran zu erhalten (z.B. Sale-and-Lease-back-Geschäfte)?
Dienen solche Unternehmen bzw. Geschäfte der Erfüllung öffentlicher Aufgaben? Gehören dazu die Erzielung von Einnahmen durch Ausnutzung von Steuer- und \"Abgaben\"-Gestaltungsmöglichkeiten. Ist es die Aufgabe von Kommunen, Dritten gegen Entgelt Steuer- oder Einnahmevorteile zu verschaffen?
Für mich riecht auch die Konzessionsabgabe. Grundsätzlich werden zum Nachteil der Bürger und Verbraucher die höchstmöglichen \"Abgabensätze\" vereinbart. Am ursprüngliche Zweck der Konzessionsabgabe, die Monopol- und Einnahmensicherung hat sich in Wirklichkeit nichts geändert. Hier bestehen beim Gas immer noch Monopolstrukturen, die zur Einnahmenbeschaffung ausgenutzt werden. Den zu Lasten der Verbraucher erzielte Reibach teilt man sich mit Dritten. Auch wenn man selbst der Dritte über das eigene Tochterunternehmen ist, ändert das an der bösen Sache nichts.
PS: Dazu wenigstens mal ein Versuch und
Antrag in die richtige Richtung aus HannoverAntrag abgelehnt. Wie üblich, das Geld ist die Begründung für das Abkassieren beim Bürger! Das reicht offensichtlich vollkommen aus.
Stadt kann nicht auf \"mögliche Ennahmemöglichkeiten\" verzichten. Ob der Stadtkämmerer die \"Kommunalaufsicht\" auch darüber benachrichtigt hat, dass die Gewerbesteuer auch nicht am obersten Limit einkassiert wird?
Wie sich Ratsfrauen und Ratsherren ins Bockshorn jagen lassen und als Bürgervertreter ungeprüft Argumente der Verwaltung übernehmen. Die Belastung der Bürger ist bei den gewählten Vertretern, egal, auch wenn die Firma auf Sozial lautet, kein Thema:Ratsfrau S begründete den Antrag.
Ratsherr B argumentierte, dieser Antrag würde für den städtischen Haushalt eine Mindereinnahme von ca. 9 Mio. € bedeuten.
Ratsherr P schloss sich dieser Argumentation an. Der Antrag passe nicht in Zeiten, die zwingend Haushaltskonsolidierungsprogramme erforderten.
Ratsherr H bestätigte dieses mit seinen Ausführungen.
Stadtkämmerer sagte, wenn dieser Antrag angenommen würde, sei es als Rechtsdezernent seine Pflicht, den Oberbürgermeister zu informieren um im Anschluss die Kommunalaufsicht zu benachrichtigen. Die Stadt könne nicht einfach auf ihr mögliche Einnahmemöglichkeiten verzichten, wenn sie gleichzeitig Haushaltssicherungskonzepte vorzulegen habe.