Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Konzessionsabgabe-Erdgassteuer  (Gelesen 7941 mal)

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Offline Pölator

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Konzessionsabgabe-Erdgassteuer
« am: 20. November 2008, 12:42:28 »
Hallo zusammen,
wo kann ich in Erfahrung bringen, in welcher Höhe mein Gasversorger Konzessionsabgabe zahlt?
Die Stadtwerke beliefern uns im Landkreis: Zahlen sie die Konzessionsabgabe an die Stadt (Sitz der Stadtwerke) oder an die Gemeinde, in der sich der Anschluß befindet.
Wird die Erdgassteuer dann analog dazu nach Stadt oder Gemeindegröße berechnet?

Danke,
schönen Tag noch,
der Pölator


...jetzt erst recht...

Offline Wasserwaage

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Konzessionsabgabe-Erdgassteuer
« Antwort #1 am: 20. November 2008, 15:23:36 »
-beim Netzbetreiber

-weder noch => an den Netzbetreiber

-Anschluß

-Erdgassteuer hat damit absolut gar nie nix zu tun und ist auch nicht variabel nach irgendwelchen Stadt- oder Gemeindegrößen
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline Pölator

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Konzessionsabgabe-Erdgassteuer
« Antwort #2 am: 21. November 2008, 08:56:13 »
Danke wasserwaage,
da habe mit der Erdgassteuer was durcheinander gebracht...
Pölator

Offline Wusel

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Konzessionsabgabe-Erdgassteuer
« Antwort #3 am: 21. November 2008, 09:11:00 »
Zur Höhe der Konzessionsabgabe:
Die habe ich bei meinem Versorger (EVI Hildesheim) auch mal versucht, in Erfahrung zu bringen. Keine Antwort.
Von der Kommune (die die Konzessionsabgabe bekommt) erfuhr ich auf mehrmaliges Nachbohren, dass sie diese Information nicht herausgeben dürfte, da es sich um Verträge mit einem Privatunternehmen handele, dessen Inhalt nicht veröffentlicht werden darf. Auch nicht an die Bürger dieser Kommune.

Bin nun am Überlegen, ob ich die lokale Presse auf dieses Thema ansetze.

Offline Pelikan

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Konzessionsabgabe-Erdgassteuer
« Antwort #4 am: 21. November 2008, 09:29:05 »
moin moin,

besteht da nicht die Möglichkeit über das Informationsfreiheitsgesetz
 im Bereich ->  Verwaltungsrecht  ->  öffentliches Recht an diese Infos zu kommen.
Diese Konfektabgabe ist für die Stadt doch eine Einnahme und wie wird die ermittelt und geprüft?

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline egn

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Konzessionsabgabe-Erdgassteuer
« Antwort #5 am: 21. November 2008, 09:35:28 »
Sie muss ja auch im Haushalt irgendwo auftauchen.

Offline tangocharly

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Konzessionsabgabe-Erdgassteuer
« Antwort #6 am: 21. November 2008, 10:10:13 »
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Pedro

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Konzessionsabgabe-Erdgassteuer
« Antwort #7 am: 21. November 2008, 10:15:19 »
Die Höhe der Konzessionsabgabe (KA) scheint überall noch immer eines der streng gehüteten \'\'Staats(kommunal)geheimnisse\'\' zu sein. Und das völlig an den zahlenden Bürgern vorbei. Durch geschickte Vermengung der Einnahmeposten im Haushalt ist diese Einnahme nicht oder kaum nachprüfbar. Offizielle Vertreter im Rat verweigern auf konkrete Antragstellung (kleiner Parteien) die Auskunft, bestenfalls sagen sie zu, die Zahlen der fragenden Partei zur Verfügung zu stellen. Das geschieht aber meistens nicht.
Dahinter steckt eine erhebliche Querfinanzierung und vor allem ein großes Haushaltslöcher-Stopfen. So soll man als Steuer- und Gebührenzahler (Gaskunde) nicht erkennen, wie man abgezockt wird u. welche Löcher man mit der von ihm (ihr)  unrechtmäßig erhobenen KA stopft.
Nach den jahrelangen Beiträgen hier Forum (Stichwort unter \'\'suchen\'\' eingeben!)  kann man davon ausgehen, dass die Grundsätze der Konzessionsabgaben-Verordnung (fast) nirgendwo eingehalten werden. So wird z.B. von \'\'Sondervertragskunden\'\' (= in der Regel Heizungsbetreiber) nicht die zutreffende KA von 0,03 C/kWh(i.W. Null-Komma-Null-drei) verlangt, sondern (je nach Stadtgröße) z.B. die volle KA, also 0,27 C/kWh (also ca. 9x soviel), was für ein Normalhaus rd. 70 bis 90 Euro mehr im Jahr  bedeutet.
Darauf wollen die Kämmerer nun mal nicht verzichten u. haben mit der jeweiligen Ratsmehrheit (die im Laufe der Jahre auch ruhig wechseln kann !)  das große \'\'Schweigegelübde\'\' abgelegt.
Es wird Zeit, dass auch dieses Thema mal am \'\'großen politischen/Verbraucherschutz- Rad\'\' gedreht wird. Ansätze hierzu aus Baden-Württemberg sind bis zum Bundestag gelangt und ..... dort begraben worden (siehe Forum).
Ein ähnliches Verhalten tut sich ja gerade in Hessen beim Wasser auf, was sicherlich auf die ganze BRD übertragbar ist.
Oder bei den Netzgebühren. Hier sind die Stadtwerke Dormagen/Rhein  dabei erwischt worden, dass die Netzgebühren (Strom) völlig überhöht waren.  5 Mio. Euro sind an die Kunden zu erstatten. In der Stadtverwaltung ist Panik ausgebrochen. Man hatte dieses unrechtmäßig eingetriebene Geld ja zur Löcherstopfung genutzt /nutzen wollen.
Es ist zu vermuten, dass die Netzgebühren beim Erdgas auch nicht einer strengen Prüfung standhalten werden.
Das alte Sprichwort: \'\'Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist\'\' ist in vielen Kommununen verkommen zu \'\'Schröpft die Bürger, wo ihr sie nur schröpfen könnt\'\':
Man kann nur sagen: Leute seid wachsam, beendet die Schröpferei (Gewinnmaximierung, ungerechtfertigte Steuern u. Gebühren)  u. schaut den Verwaltern Eurer  Gelder besser auf die Finger ! Vielleicht schon bei der nächsten Wahl.

Hier der interessante Link zum Bericht in der Neuss-Grevenbroicher-Zeitung:

http://www.ngz-online.de/public/article/nachrichten/640314/Buerger-haben-zuviel-gezahlt.html

Offline Pölator

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Konzessionsabgabe-Erdgassteuer
« Antwort #8 am: 21. November 2008, 12:26:26 »
Hallo,
habe heute mal den Netzbetreiber und meine Gemeinde angerufen:
-Netzbetreiber konnte nichts sagen, meldete Rückruf an. Dieser kam ca. 30min. später, jedoch von den Stadwerke (!). Welchen Tarif ich denn hätte, fragte er mich und dann sagte er 0,24ct/kWhfür Tarif, 0,03ct/kWh für Sonderverträge
-der Geschäftsführer meiner Gemeinde sagte, sie bekommen 0,51ct für Tarif und 0,32ct/kWh für Sonderverträge

Was nun für meinen Vertrag wirklich abgerechnet wird konnte mir niemand sagen, da
-die Stadtwerke den Tarifen die zuzahlende Konz.abgabe zuordnen
-der Netzbetreiber erstmal nur die Meldung vom Vertrieb bekommt, z.B. 3000 Tarifverträge und 5000 Sonderverträge= xxxEUR Gesamtsumme
-die Gemeinde dem Netzbetreiber vertraut und ohne Kontrolle nur dankend das Geld annimmt...

Auf meine Frage hin, warum mich jemand von den Stadtwerken anruft, sagte mir der Herr, er hätte dies mit den Abgaben früher auch immer gemacht.... .

Also, jetzt erst recht!

kopfschüttelnde Grüße vom Pölator

Offline Wusel

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Konzessionsabgabe-Erdgassteuer
« Antwort #9 am: 21. November 2008, 12:38:39 »
Zitat
Original von tangocharly
siehe § 4 Abs. 1 KAV

Darin steht unter anderem: \"Konzessionsabgaben sind in den Entgelten für den Netzzugang und allgemeinen Tarifen auszuweisen.\"

Heißt das, ich kann die Information über die tatsächliche Höhe der Konzessionsabgabe vom Energieversorger einfordern?

Ansonsten regelt die KAV ja nur die maximal zulässigen Höchstbeträge.

Offline RuRo

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Konzessionsabgabe-Erdgassteuer
« Antwort #10 am: 21. November 2008, 19:19:37 »
@Wusel

Lesen Sie den zweiten Satz des Absatz 1.

Ist der Versorger gemeindeübergreifend aktiv, sprich, er versorgt nicht nur eine Kommune, reicht die Angabe der Höchstsätze, oder das keine oder eine geringere Konzessionsabgabe erhoben wird.

Da werden Sie sich bezüglich der einschlägigen Tarife dann die Zähne ausbeißen.

Das wäre mal zu ändern. Auf jeder Abrechnung müsste die KA explizit angegeben werden.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Wusel

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Konzessionsabgabe-Erdgassteuer
« Antwort #11 am: 24. November 2008, 12:10:35 »
Also mein Versorger versorgt nur das Stadtgebiet, also wohl nur für eine Kommune.
In den Abrechnungen war die Konzessionsabgabe noch nie aufgeführt.

Offline tangocharly

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Konzessionsabgabe-Erdgassteuer
« Antwort #12 am: 26. November 2008, 12:45:29 »
...... und das Wörtchen \"Allgemeine Tarife\" nicht vergessen.

Denn bei den Sondervertragskunden ergibt sich der Höchstbetrag direkt aus der Verordnung (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 KAV).

Dennoch könnte der Fall eintreten, dass dem Verbraucher der Höchstbetrag der KA berechnet wird, dann aber nur eine geringere oder gar keine KA (auf Grund der zwischen dem Versorger und der Kommune getroffenen Vereinbarungen) abgeführt wird.

Wie man diesen Vorgang dann zu klassifizieren hätte, erspare ich mir hier auszuführen. Aber @ruro hat darin recht:
diese Methodik gehört geändert.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline rkausg

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Konzessionsabgabe-Erdgassteuer
« Antwort #13 am: 16. Dezember 2008, 21:56:39 »
In einem Schreiben meines Gasversorgers, des Zweckverband Ostholstein (ZVO), in dem die Preiserhöhung im Grundversorgungstarif zum 01.09.08 angekündigt wurde steht zu diesem Thema:
Die Entgelte ... enthalten eine KA von 0,51 ct/kWh netto für Verbräuche bis 3.063 kWh/Jahr, 0,22 ct/kWh netto zwischen 3.06 - 6900 kWh/Jahr und 0,11 ct/kWh netto ab 6901 kWh.
Was kann ich nun daraus schließen??
Ergibt sich daraus auch, dass ich mit einem Verbrauch von 22.000 kWh denoch Tarifkunde bin??

Offline RuRo

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Konzessionsabgabe-Erdgassteuer
« Antwort #14 am: 17. Dezember 2008, 11:44:00 »
@rkausg

Es ist wohl ein starkes Indiz, dass Sie Sondervertragskunde sind.
0,51 Ct/kWh betrifft ausschließlich Tarifkunden, die Gas zum Kochen und zur Warmwasserbereitung verwenden.
0,22 Ct fallen für sonstige Tarifkunden an, also diejenigen die grund- oder ersatzversorgt sind und heizen.
0,03 Ct fällt nur bei Sondervertragskunden an.

Ergänzend Ihre Vertragsunterlagen prüfen.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

 

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