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Autor Thema: Auswirkungen des heutigen BGH Urteils auf Sammelklage  (Gelesen 2881 mal)

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Offline Onkel Tuca

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Auswirkungen des heutigen BGH Urteils auf Sammelklage
« am: 19. November 2008, 16:40:19 »
Hallo Leute,

kann sich jemand vorstellen, wie sich das heutige [19.11.2008] Urteil des BGHs (VIII ZR 138/07) auf das Sammelklageverfahren von 54 Gaskunden gegen die E.on Hanse AG beim Landgericht Hamburg auswirken kann/wird?
Hat das Landgericht auf dieses Urteil gewartet?
Wird das Verfahren jetzt schnell zu Ende gehen?
Wie läuft es denn da so?

Müssen die Widersprechler jetzt endlich zahlen?
Wird eon Mitte Dezember die gerichtlichen Mahnbescheide verschicken?
Kann man dann noch beim örtlichen Amtsgericht dagegen Widerspruch einlegen mit dem Hinweis auf die o.a. Sammelklage? Oder ist das mit dem heutigen Urteil hinfällig oder wenig aussichtsreich?

Hat jemand einen Plan, wie man sich geistig schonmal auf die nähere Zukunft mit den Eons vorbereiten kann? Was blüht uns eon-Hanse Kunden demnächst?

Gruß, der ein wenig nervöse Onkel.
 8o

Offline bjo

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Auswirkungen des heutigen BGH Urteils auf Sammelklage
« Antwort #1 am: 19. November 2008, 16:53:08 »
Hallo,
abwarten was das Urteil in schriftlicher Form sagt!

ich als Laie verstehe vom dem bis jetzt bekannten nur so viel

- Widerspruch mit §315 ist weiterhin möglich allerdings nur gegen jede einzelne Erhöhung
- Kalkulation bleibt ein Geschäftgeheimnis
- Mündliche (event. vereidigte) Aussagen sind ausreichend

Offline T. Schlagowski

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Auswirkungen des heutigen BGH Urteils auf Sammelklage
« Antwort #2 am: 19. November 2008, 20:28:08 »
Hier das offizielle Statement von Dr. jur. Günter Hörmann zum heutigen BGH-Urteil:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1596&search_artikel_id=1596

Offline ESG-Rebell

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Auswirkungen des heutigen BGH Urteils auf Sammelklage
« Antwort #3 am: 19. November 2008, 21:23:41 »
Zitat
Original von T. Schlagowski
RE: Der Kampf geht weiter!
Ja - das ist notwendig.
Ebenso teile auch Ihre Einschätzung der Rechtslage.

Aber:
Bis der BGH (egal welcher Senat) sich wieder einmal mit der Sache befassen darf, werden sich die Reihen der Rebellen erneut stark lichten.

Beim BDEW klöppelt man gerade die neuen Textbausteine, die wir dann in den nächsten Wochen in den verschiedenen Versorger-Foren hier wiederfinden werden:

Zitat
\".... der BGH hat die Rechtslage nun bereits zweimal höchstrichterlich bestätigt. Aufgrund des erheblichen Wettbewerbs auf dem internationalen Gasmarkt mussten die gestiegenen Bezugskosten leider überwiegend weiter gegeben werden .... \"

@BDEW
Packen Sie ruhig etwas Übertreibung und Sarkasmus in Ihre Textbausteine; das wird die Leute erst richtig auf die Palme bringen.
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen  X(

Gruss,
ESG-Rebell.

 

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