Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Erdgas Classic  (Gelesen 29358 mal)

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Offline AKW NEE

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Erdgas Classic
« Antwort #30 am: 30. Dezember 2008, 08:30:27 »
@ Evitel2004

Zitat
Ich habe noch keine Benachrichtigung erhalten, dass der BdEV dies veröffentlichen darf.

Sie hatten bis dahin auch keine angefordert!

Das ursprüngliche Schreiben wurde extra für die Veröffentlichung im Internet von dem Anwalt verfasst!

Gruß

Offline DieAdmin

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Erdgas Classic
« Antwort #31 am: 30. Dezember 2008, 11:10:30 »
@AKW NEE,

ich dachte, es ist allzeit bekannt, dass Schreiben eines RA auch in dessen Eigentum fallen und somit es seiner Zustimmung bedarf, bevor dieser Brief im Forum des Bundes der Energieverbraucher veröffentlicht werden kann.
\"für die Veröffentlichung im Internet\"- Das Internet ist groß. Mir würde schon eine weitergeleitete Erlaubnis fürs Forum ausreichen ;)

Eigentlich es ja nichts neues, das urheberrechtlich geschützte Dinge nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers veröffentlicht werden dürfen.

Und als Sie das veröffentlichten, war es am Beitrag nicht erkennbar, dass Sie nicht der Verfasser des Briefes sind.

Also bitte eine entsprechende Mitteilung vom Verfasser an energienetz. Und dies auch bitte künftig vorher verschicken.

Offline crexi

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Erdgas Classic
« Antwort #32 am: 02. Januar 2009, 19:18:45 »
Zitat
Blau Bär schrieb
 DRINGEND!!! folgendes:
Soll ich das jetzt dahingehend verstehen, daß ein Kunde (Erdgas Classic), der bereits seit 2005 jeder Erhöhung widersprochen hat und konsquent nur den Preis vor der ersten widersprochenen Erhöhung 2005 zahlt (ggf. zzgl. der aktuell geltenden Mwst.),

die Differenz zwischen dem Preis bei Vertragsabschluß mit der Hastra Landesgas etc. und dem Preis, den er seit 2005 zahlt (bereit ist zu zahlen) zurückforden kann /soll?

Bitte um eilige Wortmeldungen, da hier die Verjährungsfrist (3 Jahre) greift!!!!!!!
---------------------------
Leider hat hierauf niemand geantwortet. Da mich die Fragen ebenfalls betreffen, habe ich hierzu anwaltlichen Rat eingeholt:
1. Da z.Zt. die Urteilsbegründung des BGH´s noch ausstehe, könne die Frage, ob die (von Blau Bär näher bezeichnete) Differenz vom Verbraucher (Sondervertrag) zurück gefordert werden kann, momentan nicht sicher beantwortet werden.
2. Es bestehe immerhin das Gegenargument, dass der Anspruch wegen Zeitablaufs verwirkt worden ist (aus der Urteilsbegründung erhoffe man sich Klärung).
3. Der Abzug der Differenz von den mtl. Abschlagzahlungen sei deshalb rechtlich nicht gesichert, da in den Vertragsbedingungen üblicherweise das Aufrechnungsverbot stehe.----
Leider habe ich mir nicht das BGH-Urteil notiert. Welches könnte es sein? Wie kommt man zeitnahe an die Begründung, wenn sie denn veröffentlicht worden ist?
Mit Neujahrsgrüßen
crexi

Offline AKW NEE

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Erdgas Classic
« Antwort #33 am: 03. Januar 2009, 11:24:09 »

Offline AKW NEE

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Erdgas Classic
« Antwort #34 am: 16. Januar 2009, 08:42:12 »
Rückforderungsschreiben an die E.ON Avacon
siehe hier:

http://www.energieverbraucher-wendland.de/downloads/Musterschreiben%20Classic.pdf

Offline crexi

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Erdgas Classic
« Antwort #35 am: 16. Januar 2009, 17:06:51 »
Zitat
Original von AKW NEE
Rückforderungsschreiben an die E.ON Avacon
siehe hier:
http://www.energieverbraucher-wendland.de/downloads/Musterschreiben%20Classic.pdf

Das Musterschreiben scheint die rechtliche Situation widerzuspiegeln. Aber damit sind eigentlich die von BLAU BÄR und mir gestellten Fragen nicht plausibel beantwortet. Mal abwarten, ob sich hier noch was tut  u n d  ob die nun zu erwartende BGH-Urteilsbegründung (Urt. 17.12.08) was hergibt.
 
Interessant wäre auch zu erfahren, ob es Classic-Mitstreiter und andere Sonderkunden gibt, die bereits versuchen, die genannte Differenz von e.on zurück zu verlangen.

Offline Christian Guhl

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Erdgas Classic
« Antwort #36 am: 16. Januar 2009, 19:33:48 »
Das Musterschreiben ist veraltet. Es herrscht keine Monopolstellung. Man kann durchaus zwischen mehreren Erdgas-Anbietern wählen. Und mehr als 25% sparen. Ein ähnliches Schreiben gab es für Nachtstromverträge.Der Verfasser hat darum gebeten, es nicht mehr zu verwenden.

Offline AKW NEE

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Erdgas Classic
« Antwort #37 am: 17. Januar 2009, 10:05:32 »
Das Schreiben ist vom Verfasser Anfang diesen Jahres abgesegnet worden und er hat die Veröffentlichung unter http://www.energieverbraucher-wendland.de erlaubt! Es ist 1. aktuell und 2. nicht veraltet.

Danke für den Hinweis zum Monopol, ich werde nächste Woche mit dem Verfasser die Aussage besprechen.

Es ist richtig, das mensch den Anbieter wechseln kann:

Wechselmöglichkeiten beim Erdgas

hier schreibst Du im Bezug auf die Preise beim Tarif Classic:
Zitat
Der Preis ist äußerst interessant: Arbeitspreis 6,25 ct/kwh, Grundpreis 144,-€ pro Jahr. Dagegen Eon-Avacon 7,44 ct/kwh und 147,60 € pro Jahr. Bei einem Verbrauch von 20.000 kwh macht das fast 300,-€ aus.

Wer nicht nachrechnen will, es ist eine Ersparnis von 241,60 € und nicht fast 300,- € und es sind auch nicht mehr als 25 %, sondern 14,8 %. Dies Zahlen gelten aber nur für die Stadtwerke Uelzen, ob diese aber in alle regionalen Netze der E.ON Avacon liefern kann, ist nicht geklärt.
Bei der Berechnung wurde der Tarif Duett, Bezug von Strom und Gas von der Avacon, nicht eingerechnet, es wären zusätzlich 30,- €, die Ersparnis dann 211,60 €.

Für den Nachtstrom, zumindest in Lüchow Dannenberg gibt es sehr wahrscheinlich eine alternative. siehe hier:
Wechselmöglichkeit bei Nachtstrom

Diese Mitteilung kam gestern per Telefon vom Verfasser mit der gleichzeitigen bitte dieses Schreiben für den Nachtstrom nicht mehr zu verwenden. Also bitte Nachstrom und Erdgas Classic voneinander trennen

Ergänzung geschrieben am 20. 01. 2009
Ich habe mich mit dem Verfasser/Anwalt das Musterschreiben besprochen, es ist nicht veraltet und kann im Netz bleiben!

Offline Roger

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Erdgas Classic
« Antwort #38 am: 17. Januar 2009, 10:51:28 »
Interessant ist der Tarif der Stadtwerke Magdeburg
Ich habe schon gewechselt !

Bereich Sachsen Anhalt GAS


Verbrauch 9.001 - 52.800 pro Jahr      157,08   (132,00)      6,18   (5,19)
Roger

Offline Blau Bär

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Erdgas Classic
« Antwort #39 am: 17. Januar 2009, 13:35:44 »
Und wo war der Preis für den Classic \"Tarif\" 2005 oder 2004 oder bei Vertragsabschluß in den 90ern?
3,75 Ct/kwh? oder...?

Da ist der Wechsel doch wohl nur die Wahl zwischen Pest und Cholera. Sprich die Anbieter schaukeln sich gegenseitig hoch.

Viele Grüße
Blau Bär

Offline AKW NEE

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Erdgas Classic
« Antwort #40 am: 19. Januar 2009, 17:15:59 »
Der Bezeichnung Classic ist 2003 eingeführt worden. Der Arbeitspreis war 3,280 ct/kWh der Mindestgrundpreis betrug 0,260 ct/kWh (bei Einführung in Niedersachsen), beides ohne Mehrwertsteuer.
Das macht bei einem Verbrauch von 20.000 kWh 708,- €

Im Vergleich die Preise zum 01. 12. 2008 auch ohne MwSt:
Grundpreis: 6,57 ct/kWh, und der Grundpreis 10,34 €/pro Monat.
Das macht bei einem Verbrauch von 20.000 kWh 1.438,08 €
In Bezug auf den Preis von 2003 ist dies eine Preissteigerung von 103%

Im Vergleich die Preise zum 01. 02. 2009 auch ohne MwSt:
Grundpreis: 6,25 ct/kWh, und der Grundpreis 10,34 €/pro Monat
Das macht bei einem Verbrauch von 20.000 kWh 1.374,08 €
In Bezug auf den Preis von 2003 ist dies eine Preissteigerung von von 94%

Offline AKW NEE

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Erdgas Classic
« Antwort #41 am: 07. Juli 2009, 11:37:51 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Abgrenzung zwischen Tarif- und Sonderkunden bzw. Allgemeinen Tarifen und Sondertarifen bei der leitungsgebundenen Gasversorgung

1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA

Offline HarryS

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Erdgas Classic
« Antwort #42 am: 19. Juli 2009, 17:41:57 »
Christian Gruhl schrieb in seinem Beitrag vom 18.11.2008 über eine Sammelklage von 54 Avacon Kunden vor dem Landgericht Hannover. Termin sollte in diesem Frühjahr sein. Gibt es hier ein Urteil/Ergebnis? Hat jemand hierzu Informationen?

Offline Christian Guhl

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Erdgas Classic
« Antwort #43 am: 19. Juli 2009, 19:19:12 »
Es ist immer noch kein Termin festgesetzt worden. Klageeinreichung war im Dez. 2006.

Offline E.ON-Kunde

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Erdgas Classic
« Antwort #44 am: 03. August 2009, 09:46:39 »
Fragen an die E.ON-Fan-Gemeinde:

Auf meiner aktuellen Jahresverbrauchsabrechnung taucht als erste Position ein \"Bonus\" (Gutschrift) i. H. v. 35,- € auf.

1. Was für ein Bonus soll das sein?
2. Falls das eine Art pauschale Rückzahlung sein sollte, wie ist dieser Bonus dann bei der selbst erstellten Abrechnung (Widerspruch als SV-Kunde, Kürzung auf Anfangspreis) zu berücksichtigen?

Danke für Eure/Ihre Einschätzungen

E.ON-Kunde

 

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