ich wuerde es nicht kuschkurs nennen (verbraucherzentrale). die haben einfach mehr erfahrungswerte und haben gesehen, was hier im amtsgericht rostock laeuft. da sind sondergaskunden mal eben mit grundversorgten in einem topf, weil ja fast jeder so einen sondervertrag bekommt. dass der BGH hier differnziert und zu entgegensaetzlichen urteilen gelangt, wird unter im amtgericht rostock unter den teppich gekehrt.
ich hab es als ehrlichen rat verstanden.
wobei man allerdings sagen muss, dass es hier noch keiner auf die unrechtmaessigkeit der preisanpassungsklausel versucht hat.
letztendlich stell ich es mir schwierig vor, einen guten versierten anwalt zu bekommen -> bei 70€ streitwert.
bei mir ist ja auch noch nicht der ganze zug abgefahren. ich habe fuer 2005 unter vorbehalt gezahlt, womit ich zum ausdruck bringe, dass ich es nicht akzeptiere. es werden ja kuenftig noch die folgejahre zu betrachten sein.