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Autor Thema: gerichtlicher Mahnbescheid fuer 2005  (Gelesen 9153 mal)

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Offline luschi

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gerichtlicher Mahnbescheid fuer 2005
« am: 11. November 2008, 16:44:34 »
hab ihn am samstag im briefkasten gehabt. weil ich bisher die preissteigerung ab 2005 nicht voll anerkannt habe, fuer 2005 aber gerichtlich festgestellt wurde, dass die preissteigerung 2005 billig war, habe ich fuer den zeitraum der richterlichen feststellung einen mahnbescheid bekommen.

in der verbraucherzentrale wurde mir klar gesagt, dass ich hier in rostock beim amtsgericht keine chance habe. BGH-urteile sind hier nicht erheblich und bei 70euro kommt man auch nicht in hoehere instanzen, wo anders entschieden werden koennte.
mir wurde geraten, unter vorbehalt zu zahlen. den vorbehalt solle ich deutlich auch auf der ueberweisung vermerken.

die stadtwerke rostock scheinen sich ihrer sache sehr sicher zu sein. mir persoenlich wurde bisher keine billigkeit nachgewiesen. es wird einfach ein urteil verallgemeinert.

Offline L938

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gerichtlicher Mahnbescheid fuer 2005
« Antwort #1 am: 11. November 2008, 17:31:29 »
Bei mir ist das AG Doberan zuständig da ich im Landkreis wohne. Ich werde aber widersprechen. Der Streitwert ist gering, da halten sich zu erwartende Kosten im Falle das man verliert im Rahmen. Ich mache mir nur Sorgen einen qualifizierten Anwalt für Energierecht hier vor Ort zu finden, denn die Stadtwerke lassen sich von einer der namhaftesten Kanzleien Rostocks vertreten. Rostock ist voll von Anwälten. Einige davon würde ich aber nicht mal meinem Gegner wünschen. Den Kuschkurs der Verbraucherzentrale werde ich nicht fahren. Das mit der verallgemeinerung sehe ich ähnlich. Mir wurde bis heute kein Nachweis erbracht.
Ich finde man sollte in dem Falle das die Stadtwerke hier gegen jemanden Klage erheben sich dann wirklich mal zusammenfinden. Über Taktiken und Pläne sollte man sich hier nicht weiter auslassen. Wer weiß wer da mitliest. Es sind ja schon einige die sich hier gefunden haben. Vielleicht kann man sich ja organisiert zu Wehr setzen.
Gruß P.

Offline luschi

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gerichtlicher Mahnbescheid fuer 2005
« Antwort #2 am: 12. November 2008, 15:27:16 »
ich wuerde es nicht kuschkurs nennen (verbraucherzentrale). die haben einfach mehr erfahrungswerte und haben gesehen, was hier im amtsgericht rostock laeuft. da sind sondergaskunden mal eben mit grundversorgten in einem topf, weil ja fast jeder so einen sondervertrag bekommt. dass der BGH hier differnziert und zu entgegensaetzlichen urteilen gelangt, wird unter im amtgericht rostock unter den teppich gekehrt.
ich hab es als ehrlichen rat verstanden.

wobei man allerdings sagen muss, dass es hier noch keiner auf die unrechtmaessigkeit der preisanpassungsklausel versucht hat.

letztendlich stell ich es mir schwierig vor, einen guten versierten anwalt zu bekommen -> bei 70€ streitwert.

bei mir ist ja auch noch nicht der ganze zug abgefahren. ich habe fuer 2005 unter vorbehalt gezahlt, womit ich zum ausdruck bringe, dass ich es nicht akzeptiere. es werden ja kuenftig noch die folgejahre zu betrachten sein.

Offline kamaraba

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gerichtlicher Mahnbescheid fuer 2005
« Antwort #3 am: 12. November 2008, 16:24:19 »
@luschi
Zitat
ich habe fuer 2005 unter vorbehalt gezahlt, womit ich zum ausdruck bringe, dass ich es nicht akzeptiere.

Zitat Herr Fricke:\"Das Geld ist nicht weg, es haben nur andere!\"
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline L938

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gerichtlicher Mahnbescheid fuer 2005
« Antwort #4 am: 12. November 2008, 17:36:38 »
@luschi
Ich kenne niemanden der jemals \"unter Vorbehalt\" gezahltes Geld vom Streitgegner einfach so wiederbekommen hat. Für die Stadtwerke ist die Geschichte bei Dir quasi durch.

Die Verbraucherzentrale wird alles tun sich die Finger nicht an einem Prozess zu verbrennen. Hier wird der Kurs gefahren der sich für die breite Masse am besten verkaufen lässt. Du bezahlst Dein Entgelt, bekommst schöne Ratschläge fühlst Dich ernst genommen. Die Stadtwerke haben Ihr Geld und Du hast das Gefühl ich hab ja unter Vorbehalt bezahlt und ich könnte ja. Ich sehe hier noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft.

Offline RR-E-ft

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gerichtlicher Mahnbescheid fuer 2005
« Antwort #5 am: 13. November 2008, 17:39:19 »
Stadtwerke Rostock schicken Mahnbescheide für 2005

In jedem konkreten Fall muss geklärt werden, ob es sich um einen Sondervertrag mit einer unwirksamen Klausel oder aber um einen Tarifvertrag in der Grundversorgung handelt, bei dem eine gesetzliche Verpflichtung besteht, den jeweiligen Tarif aufgrund der konkreten Kostenlage am Maßstab der Billigkeit zu bilden (vgl. BGH, Urt. v. 29.04.2008, Az. KZR 2/07 Rdn. 23, 26).

Im Zahlungsprozess des Versorgers kommt es entscheidend darauf an, das Recht zur Preisbestimmung zu bestreiten und für den Fall des etwaigen Nachweises eines Rechts zur Preisbestimmung die gesamte einseitige Preisbestimmung gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig zu rügen und den Nachweis zu fordern, dass der gesetzlichen Verpflichtung aus §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG mit der Preisbestimmung entsprochen wurde.

Offline Pelikan

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gerichtlicher Mahnbescheid fuer 2005
« Antwort #6 am: 13. November 2008, 23:27:44 »
moin moin,

im Urteil 41c365/07 gibt der Richter bekannt:

\"Auf die Preise für Tarifkunden ist der §315 Abs.3 BGB nicht anwendbar.\"

Habe ich da was falsch verstanden?

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline RR-E-ft

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gerichtlicher Mahnbescheid fuer 2005
« Antwort #7 am: 13. November 2008, 23:32:38 »
Möglicherweise hat der Richter etwas falsch verstanden:

Nur auf die Preise der Tarifkunden findet § 315 BGB direkte Anwendung, weil nur bei diesen überhaupt ein gesetzliches Leistungsbestimmungsrecht im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB besteht (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 Rn. 17; BGH, Urt. v. 04.03.2008 - KZR 29/06 Rn. 20; BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07, Rdn. 23, 26).

Offline L938

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gerichtlicher Mahnbescheid fuer 2005
« Antwort #8 am: 14. November 2008, 14:27:47 »
Noch ein paar Fragen speziell an @RR-E-ft
1. Ließe sich ein Mahnbescheid oder gar eine Sperrandrohung abwenden wenn man stets mit ein bis zwei Abschlagszahlungen im vorraus ist, also man quasi trotz eines Einbehalts im Minus ist, einen im erweiterten Sinne positiven Kontostand hat?
2. Wie ist das mit der im Parallelthred festgestellten offensichtlichen Tatsache das die Stadtwerke vermutlich bei ihrem eigenen Teilhaber das Gas einkaufen. Es lässt sich ja annehmen das hier der Gewinn eine Stufe weiter vorn abgeschöpft wird. Wie ist hier die Rechtslage?
3. Wann wären die Ansprüche der Stadtwerke für 2005 verjährt. Ist hier durch einen abgelehnten Mahnbescheid eine Unterbrechung eingetreten?
4. Wann und ist überhaupt mit einer wie im Zeitungstext erwähnten BGH Entscheidung zu rechnen?

Gruß L938

Offline luschi

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gerichtlicher Mahnbescheid fuer 2005
« Antwort #9 am: 27. November 2008, 11:30:48 »
zu meiner zahlung unter vorbehalt - mir ist klar, dass das geld erstmal weg ist und von alleine nicht wiederkommen wird. mir war an der stelle wichtig, dass ich mir noch die option der gerichtlichen klaerung fuer die nachfolgejahre offenhalte. gegenwaertig sind die urteile hier in rostock sehr versorgerfreundlich ausgefallen. mir wurde erklaert (verbraucherzentrale), dass ich mit meinen 70euro nachzahlung hier im rostocker amtsgericht haengenbleiben werde - also nicht auf hoehere instanzen hoffen kann.

@l938
forderungen nach billigkeitseinwand verjaehren nicht.

Offline L938

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gerichtlicher Mahnbescheid fuer 2005
« Antwort #10 am: 01. Dezember 2008, 17:18:31 »
Bei mir wäre Doberan zuständig. Mal abwarten. Bei den nun zu erwartenden sinkenden Gaspreisen könnte mit rechnen das die Preise wieder auf das Niveau von 2005 oder vorher fallen und die Stadtwerke das unter den Tisch fallen lassen - wenn ich auch nicht wirklich damit rechne. Auf alle Fälle werden die die Gründe warum Gas so teuer ist Tag für Tag schwieriger erklärbar sein.
Gruß P.

 

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