Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs  (Gelesen 32577 mal)

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Offline Heizer

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #45 am: 11. Dezember 2008, 09:10:48 »
Das Kreuz wird auf jeden Fall an die richtige Stelle gesetzt.

Ich vermute auch mal, daß irgendeine Begründung des Widerspruchs keine Relevanz hat, da es ja hier keine \"Bewertung\" durch das Gericht gibt. Falls es anders ist und eine Begründung (auf einem Beiblatt?)  Sinn (welchen?) macht, wäre ich für einen Hinweis dankbar.

Offline jroettges

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #46 am: 11. Dezember 2008, 10:01:25 »
Zitat
Ich vermute auch mal, daß irgendeine Begründung des Widerspruchs keine Relevanz hat, da es ja hier keine \"Bewertung\" durch das Gericht gibt.

Genau. Kreuzchen an der richtigen Stelle machen und Widerspruch fristgerecht und beweisbar nach Uelzen zurücksenden.

Damit ist das Verfahren beendet.

EWE wird dann jeden einzelnen Protestler vor einem (Land-) Gericht auf Zahlung verklagen müssen.

Das wird aber wohl erst geschehen, wenn der BGH über die Revision der Urteile des OLG Oldenburg und der Kartellkammer des LG Hannover entschieden hat und dabei die Rechtsauffassungen der EWE bejahen sollte.

Offline Stefano

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #47 am: 14. Dezember 2008, 16:45:02 »
Hm, EWE mahnt nun gerichtlich an und niemanden scheint das hier so richtig zu interessieren?

\"Vor einem Mahnbescheid muss niemand Angst haben\", so ist es auf energie-initiative-ol.de zu lesen. Sicher, wenn man in irgendeiner Art und Weise Rechtsschutz hat. Was aber wenn nicht, wenn EWE nach Widerspruch tatsächlich versucht die strittigen Beträge einzuklagen. Mit welchen Kosten muss man dann rechnen?

Offline kamaraba

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #48 am: 14. Dezember 2008, 20:29:15 »
@Stefano

siehe hier Prozesskostenrechner
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline jroettges

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #49 am: 14. Dezember 2008, 20:59:52 »
@Stefano
Vor dem Mahnbescheid muss man tatsächlich keine Angst haben.
Rechtzeitiger Widerspruch und aus ist\'s.

Wenn die EWE dann klagen sollte, ist der Zeitpunkt gekommen, sich einen Anwalt zu suchen.

Vorher aber:

- das einbehaltenen Geld auf die Kante legen
- sich einer der Protestgruppen anschließen und deren Veranstaltungen besuchen
- Mitglied im Bund der Energieverbraucher werden
- in den Prozesskosten-Fond einzahlen

Es gibt keinen Grund zur Panik, wohl aber jede Menge Anlass zu Ruhe und Gelassenheit.  :)

Offline Stefano

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #50 am: 14. Dezember 2008, 22:46:21 »
Zitat
Original von kamaraba
@Stefano

siehe hier Prozesskostenrechner

Danke. Also grob das 4-5fache des Streitwertes. Ist das plausibel?

Edit: Auf der \"Eingangsseite\" von EnergiepreiseRunter.de steht zum Thema Risiko:

Zitat
...Sie werden vor Gericht beklagt und versäumen das sofortige Anerkenntnis und tragen deshalb Prozess- und Anwaltskosten von 230 Euro und zahlen den verlangten Preis plus Mahngebühren...


Was stimmt denn nun?

Offline kamaraba

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #51 am: 14. Dezember 2008, 23:15:18 »
@Stefano

ich weiss ja nicht was und wie sie es eingegeben haben.
Bei einem Streitwert von 500 Euro komme ich auf Kosten von 1537 Euro, wenn ich durch alle Instanzen gehe und verlieren sollte!
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline userD0009

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #52 am: 14. Dezember 2008, 23:48:11 »
@kamaraba
Bei einem Streitwert von 500 Euro gibt es in der Regel nur eine Instanz, da die \"Berufungsgrenze\" bei einem Streitwert von 600 Euro liegt, es sei denn, das Gericht der ersten Instanz lässt die Berufung ausdrücklich zu.


Grüße
belkin

Offline Stefano

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #53 am: 14. Dezember 2008, 23:57:36 »
@karamba

Ja, Sie haben recht, mein JavaScripting hat wohl gezickt.

Nach der 1. Instanz wären es demnach (bei 500€) 420€ Kostenrisiko.

@jroettges
Für den Prozesskosten-Fond ist es zu spät. Acht-Wochen-Frist...ist ja auch richtig so.


Alles in Allem: Noch übersichtlich, das Risiko kann man eingehen, klarer Fall => Widerspruch!


Frage(n): Wie wahrscheinlich ist es, das EWE wirklich klagen wird? Und nach welchen Kriterien? Alle Verweigerer? Nur die mit den höchsten/niedrigsten \"Außenständen\"? Nach dem Zufallsprinzip?

Für mich erschwerend hinzu kommt, dass ich nicht mal weiß ob ich Tarif- oder Sondervertragskunde bin. Wie ich in einem anderen Thread bereits schrieb, habe ich gar keinen schriftlichen Vertrag. Unser Vorbewohner hat uns quasi bei der EWE durch Angabe unserer Namen angemeldet. Heizung und Warmwasser mit Erdgas, also, was bin ich für\'n Kunde?

Offline trixan

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #54 am: 15. Dezember 2008, 00:14:43 »
@stefano

Einfach die letzte Jahresabrechnung zur Hand nehmen und die Erdgasseite am linken Rand prüfen: steht dort \"classic\" oder \"Grundversorgung\"?
Rechnet EWE nach \"EWE Erdgas classic\" ab, können Sie davon ausgehen, dass Sie als Sondervertragskunde eingestuft wurden. Sogar ohne eigenes Zutun und ohne gefragt zu werden.
trixan

Offline Stefano

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #55 am: 15. Dezember 2008, 23:12:42 »
@trixan

Am Rand steht nichts, aber den Preisen nach \"classic\".

Offline RR-E-ft

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #56 am: 16. Dezember 2008, 00:26:07 »
@Stefano

\"Classic\" hieß früher Sonderabkommen und ist etwas  günstiger als die Grundversorgung. Grundversorgung ist nur der Basistarif bei EWE. Classic ist nach OLG Oldenburg, Urt. v. 05.09.2008 Sonderabkommen.

Offline angeljustus

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #57 am: 16. Dezember 2008, 17:03:50 »
@Stefano

Es steht in jeder Rechnung auf den jeweiligen Folgeblättern mit der Aufstellung für Gas bzw. Strom wie schon von trixan geschrieben!

Offline Gunnar

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #58 am: 16. Dezember 2008, 21:13:49 »
Auch ich habe heute die nette Post aus Uelzen bekommen.
Werde, wie ihr, natürlich in Widerspruch gehen und hoffen das sich die \"Magenschmerzen\" dadurch endlich legen.
Gewinnen heisst die Devise ...

Gunnar

Offline Endverbraucher

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #59 am: 18. Dezember 2008, 18:25:58 »
Habe formellen Mahnbescheid wegen Kürzung von Strom-Beträgen erhalten....... das Kreuzchen an der richtigen Stelle gemacht....per Einschreiben/Rückschein nach Uelzen gesandt....jetzt gehe ich erst mal ostfriesischen Tee trinken (mich läßt der Prozeßkosten-Fond :bdev: ganz ruhig sein)
Durch die Massen der Widersprüche und die damit zu verfassenden einzelnen Klagen der EWE werden sicherlich die Arbeitsplätze gefestigt bzw. noch aufgestockt.

 

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