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Autor Thema: Billigkeit der Energiepreise  (Gelesen 5475 mal)

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Offline stylusblau

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Billigkeit der Energiepreise
« am: 23. Oktober 2008, 21:15:35 »
Hallo,

ich habe seit 2006 den Gaspreisen widersprochen und bezahle seitdem 3,30Ct/kwh.
Im Januar 2008 habe ich ein Schreiben bekommen in dem sie mich über die auswirkungen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs informiert haben und nach ihrer Meinung die Billigkeit der Energiepreise gemäß §315 nachgewiesen haben.
Nun habe ich mal wieder ein Schreiben der Gasuf bekommen.
Darin fordern sie mich auf, den fehlenden Betrag zu zahlen, da von einer Wirtschaftsprüfergesellschaft festgestellt wurde, das für den Zeitraum 1.10.2004 bis 31.07.2008 die Bezugskostensteigerungen nicht in vollem Umfang an die Kunden der Gasuf weitergegeben wurde.
Sollte ich nicht bezahlen drohen sie mit einem gerichtlichen Verfahren.
Hat die Gasuf damit die Billigkeit nachgewiesen?
Muß ich die zu wenig bezahlten Beträge bezahlen?

Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im vorraus!

Offline RR-E-ft

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Billigkeit der Energiepreise
« Antwort #1 am: 23. Oktober 2008, 21:20:17 »
Zitat
Original von stylusblau
Hat die Gasuf damit die Billigkeit nachgewiesen?
Muß ich die zu wenig bezahlten Beträge bezahlen?

Nein.

Der Versorger hat allenfalls nachgewiesen, dass sich jemand gegen Entgelt bereit fand, ihm etwas zu bescheinigen. Möglicherweise fanden sich viele andere dazu nicht bereit. Man weiß schon nicht, wieviele wegen einer solchen Bescheinigung angefragt wurden.

Sie können am Widerspruch festhalten und einen gerichtlichen Nachweis der Billigkeit der einseitig festgesetzten Preise verlangen, wenn Sie Tarifkunde/ grundversorgter Kunde sind oder ein einseitioges Leistungsbestimmungsrecht des Versorgers hinsichtlich der zu zahlenden Entgelte vertraglich vereinbart hatten.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kommt es nicht erst auf die Billigkeit an.

Zitat
Original von stylusblau
Kann mir da jemand weiterhelfen?

Ja.

Muss man alles hier lesen.

Viel Vergnügen dabei.

Offline stylusblau

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Billigkeit der Energiepreise
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2008, 18:22:58 »
Ich bin Tarifkunde/ grundversorgter Kunde.
Was muß ich dem Gasversorger genau schreiben, oder gibt es ein Musterschreiben um den gerichtlichen Nachweis der Billigkeit der einseitig festgesetzten Preise zu verlangen?

Danke im vorraus!

Offline wulfus

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Billigkeit der Energiepreise
« Antwort #3 am: 25. Oktober 2008, 19:04:03 »
Zitat
Original von stylusblau
...
Was muß ich dem Gasversorger genau schreiben, oder gibt es ein Musterschreiben um den gerichtlichen Nachweis der Billigkeit der einseitig festgesetzten Preise zu verlangen?
...
Mach Dich z. B. hier erst mal schlau!
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Musterschreiben_an_Versorger/site__1703/

 

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