Hallo,
ich habe seit 2006 den Gaspreisen widersprochen und bezahle seitdem 3,30Ct/kwh.
Im Januar 2008 habe ich ein Schreiben bekommen in dem sie mich über die auswirkungen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs informiert haben und nach ihrer Meinung die Billigkeit der Energiepreise gemäß §315 nachgewiesen haben.
Nun habe ich mal wieder ein Schreiben der Gasuf bekommen.
Darin fordern sie mich auf, den fehlenden Betrag zu zahlen, da von einer Wirtschaftsprüfergesellschaft festgestellt wurde, das für den Zeitraum 1.10.2004 bis 31.07.2008 die Bezugskostensteigerungen nicht in vollem Umfang an die Kunden der Gasuf weitergegeben wurde.
Sollte ich nicht bezahlen drohen sie mit einem gerichtlichen Verfahren.
Hat die Gasuf damit die Billigkeit nachgewiesen?
Muß ich die zu wenig bezahlten Beträge bezahlen?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im vorraus!