also ich hab\'s nicht geschafft und prinzipiell gibt es da sicher auch keine rechtliche Möglichkeit dies zu erzwingen, da der Tank ja Eigentum des Versorgers ist und der sich nur auf Basis der gütlichen Einigung selbst dazu bereit erklären kann, den Tank herzugeben. Eine zwangsweise Verkaufspflicht lässt sich immer nur bei öffentlichen Interesse oder Gemeinwohl etc. erzwingen, da kann man mal die Leute fragen, deren Grundstücke vom Bergbau zwangsweise, verkauft und umgesiedelt werden. Bei einem Gastank dürfte dies aber sicher nicht der Fall sein.
Und das ist natürlich das Pfund mit dem der Vertragshändler wuchert, dass die Aufwendungen für die Umrüstung doch recht hoch werden können (bei mir selbst 3.785,- €) und somit den Kunden doch bei der Stange hält. Ob er selber was davon hat, wenn der Tank wieder zurück geht, spielt dabei wohl erst mal keine Rolle.
zu 1) Mein erdgedeckter 2,1 Tonner (4.850 Liter) hat Netto 2.065,- € gekostet. Der Preis hilft aber wohl nur bedingt, da die Entfernung nach Bayern ca. 250 km betragen dürfte und mit entsprechenden Transportkosten zu rechnen wäre. Aber man hat schon mal eine Hausnummer.
zu 3) bundesweite Lieferung ohne Vertrag macht keinen Sinn, der Händler hat immer einen Preis für sein Einzugsgebiet (Umkreis ca 50 - 100 km?) Entfernungen darüber hinaus wirken sich definitiv negativ auf den Liter Preis aus, was bedeutet, dass der Preis des regionalen Anbieters immer günstiger sein wird. Beispiel Raiffeisen/ BayWa ist natürlich so groß, dass die fast überall vertreten sind nur sind die nicht zwingend auch überall die Günstigsten. Es nutzt nur leider nix, wenn es in Bochum oder gar in Holland einen Anbieter gibt der günstiger ist als z.B. BayWa Kulmbach, weil der nicht nach Kulmbach liefern wird oder nur mit entsprechendem Transportkostenaufschlag. Also: immer schön die regionalen Versorger abklappern und versuchen, den Günstigsten zu finden.
zu 4.) Nach meiner Erfahrung und den Erkenntnissen aus dem Forum zwischen 0,00 bis 0,30 € pro Liter ganz nach persönlicher Fasson.
zu 5.) Der Neue Lieferant wird sich mit Sicherheit über entsprechende Preisnachlässe an der Rückgabe beteiligen. Die ist jedoch auch nicht so einfach, da Sie erst mal von der Progas eine Freigabe erhalten müssen, dass Sie den Tank auch selber \"abbauen\" und \"zurückbringen\" dürfen. Selbst dann tun sich Versorger immer noch schwer tatsächlich in Erscheinung zu treten, weil sie entsprechende Unterlassungsklagen wegen der Eigentumsproblematik fürchten. Man muss das Ganze also etwas konspirativ durchziehen.
1. Mietvertrag studieren
2. Abbau und Rückholkosten anfragen.
3. Wenn die zu hoch sein sollten (was sie wohl zumeist sind) Freigabe der eigenen Absaugung/ Rückführung fordern. Unter dem Aspekt der Ausnutzung der Monopolstellung, Androhung der Kostenverweigerung, Klage wegen Eigentumsdelikt (sofern das Gas im Tank Ihnen gehört, wäre es Diebstahl, wenn es Progas einfach absaugt und Ihnen hinterher mit \"Transportkostenaufschlag wieder verkaufen will).
Beispiel: Ein Abtransport/ Rückvergütung des Restgases, abzüglich eines Transportkostenanteils von z.B. 0,15 €/l kommt für mich nicht in Frage und ein solches Vorgehen würde ich als Eigentumsdelikt entsprechend zur Anzeige bringen müssen. Ich fordere hiermit die Freigabe der Absaugung und des Rücktransportes durch entsprechend qualifizierte Fremdunternehmen.
Ich weise Sie bereits jetzt darauf hin, dass ich mich im Falle einer Freigabeverweigerung Ihrerseits gezwungen sehe, die tatsächliche Notwendigkeit der Absaugung des evtl. noch vorhandenen Restgases, die Anfahrt eines Tankwagens und ggf. weitere Kosten für Ihr Unternehmen zu bestreiten und Ihnen nicht erstatten werde, da Sie die Kosten, für eine ggf. notwendige Absaugung, dann mutwillig selbst verursacht haben! Nach Punkt 8c) des Mietvertrages bin ich nur verpflichtet ... Im Falle der Vertragsbeendigung hat der Kunde den Behälter auf seine Kosten abholbereit zur Verfügung zu stellen... Sollten Sie die Gasfreimachung durch Fremdfirmen verweigern, nehmen Sie mir die Möglichkeit, mich vertragskonform zu verhalten und ich würde mich auch nicht mehr an die übrigen Vertragsbestandteile gebunden fühlen (z.B. Kostenübernahme bei Rücktransport).
Die Lieferanten kennen/ haben meist Subunternehmer die die Transportleistungen übernehmen und können auch da günstig vermitteln.
Um der Schnüffelproblematik aus dem Weg zu gehen, keinesfalls eine genauen Abbautermin benennen. Aus der Erfahrung der freien Versorger tauchen dann wohl immer die Vertragsversorger auf und dokumentieren das ggf. mögliche Eigentumsdelikt (Anschließen des Tankwagens an den Miettank) und kommen dann wohl mit Unterlassungsklagen um die Ecke (Höhren/Sagen).
Keinesfalls würde ich den Rücktransport selber durchführen, wie hier oft geraten wird und schon gar nicht, wenn das Behälterlager mehrere 100 km entfernt ist. Das Risiko dabei von der Polizei aus dem Verkehr gezogen zu werden oder noch schlimmer, dass etwas passiert, wiegen die 100,- € Ersparnis sicher nicht auf. Also ich habe für 300 km 285,- € bezahlt und das dürfte ein guter Preis sein. Selber hätte ich zumindest einen PickUp oder ähnliches Zugpferd und einen entsprechenden Anhänger gebraucht um den 1,1 Tonnen schweren Behälter überhaupt transportieren zu können. An einen normalen PKW würde ich eine solche Bombe sicher nicht anhängen wollen. Dazu wären mind. 600 km Fahrstrecke (12 Liter Diesel/ 100 km = 72 Liter) und der zeitliche Aufwand - mind. 1 voller Tag + das Problem des Abladens beim Tanklager gekommen (auf Hilfe des Betreibers darf man in der Situation sicher nicht hoffen). Nicht ganz vergessen, der Transport zählt als Gefahrgut und dazu braucht man eigentlich eine Genehmigung/ Lizenz. Wenn ich mal kurz um die Ecke husche ist das Risiko evtl. vertretbar aber wenn ich 300 km durch die Republik zuckele wird es wohl eher unkontrollierbar! So kam bei mir ein schicker, spezieller Transport- LKW mit Ladekran, der auch meinen neuen Tank brachte, und in 0,Nix den Miettank aufgeladen hat. Um den Transport und evtl. Genehmigungen brauche ich mich dann also nicht mehr zu kümmern und auch das Abladen macht der Transportunternehmer mit zwei Fingern. Was auch das Risiko evtl. Beschädigungen beim Auf- und Abladen gegen Null reduziert.
Wichtig noch: ausgebauten Tank vor Rücktransport oberflächlich reinigen (Nur Wasser schlauch, nicht Hochdruckreiniger!!!), Zustand dokumentieren und vom Transportunternehmen unversehrten Zustand bestätigen lassen, erspart ggf. Regressforderungen wegen angeblicher Defekte!
Also in dem Sinne, Viel Spass
Grüsse,
Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai
Nur noch das: Keine Beratung, Kein Verkauf, Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung, keine Garantie!!!