Heute wurde in der Tagespresse die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster mit der Aussage zitiert, dass Anfang der kommenden Woche 7000 Sondervertragskunden, die der neuen Preisanpassungsklausel der Stadtwerke nicht zugestimmt haben, die Kündigung ihrer Verträge erhalten werden.
Da wird sich jetzt für diese Kunden (mich eingeschlossen) die Frage stellen: \"Wie reagiere ich am besten?\"
Fragen, insbesondere auch an Herrn Fricke:
Gibt es irgendwo so eine Art \"Prüfschema\", anhand dessen Schritt für Schritt festgestellt werden kann, ob die Kündigung rechtmäßig und wenn ja, form- und fristgerecht erfolgte etc.?
Hilfreich fände ich auch einen Musterbrief zur Reaktion auf die Kündigung (sorry, wenn ich irgendwas bereits Vorhandenes übersehen haben sollte).
Insbesondere beschäftigt mich auch die Frage, wie reagiert werden sollte, wenn man das mit der Kündigung übermittelte neue Vertragsangebot nicht annehmen möchte und damit dann wohl in die Grundversorgung fällt. Inwieweit besteht hier das Risiko, dass vielleicht der vom Versorger vorgegebene Anfangspreis in der Grundversorgung dann als vereinbart gelten könnte und nicht mehr der Billigkeitskontrolle unterliegt?
Weitere Frage im Hinblick auf die dann gekündigten Sonderverträge: Lassen sich in der Vergangenheit aufgrund von Unwissenheit um die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel gezahlte Preiserhöhungen zurückfordern? Und kann ich mit diesen Forderungen aufrechnen gegen Vorauszahlungsansprüche des Versorgers aus der Grundversorgung?
Hat sich vorerst mit folgenden gefundenen Beiträgen erledigt: Sondervertragskunden/Rückforder./Sch.ersatz/Verjährung und Rückforderung mittels Aufrechnung durchsetzen?Danke auf jeden Fall schon im Voraus!
Münsteraner