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Autor Thema: Preiserhöhung und Kündigung  (Gelesen 5677 mal)

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Preiserhöhung und Kündigung
« am: 16. September 2008, 16:58:11 »
Die BHAG hat zum 1.10.2008 die Preise kräftig angehoben. Die AG hat am 18.8.2008 alle Kunden angeschrieben, über die Preiserhöhung informiert und angekündigt, die Versorgung künftig nach einem neuen Tarif durchzuführen (Best), der als akzeptiert gelte, wenn der Kunde nicht reagiert.
Den Kunden, die der Änderung und Preiserhöhung widersprochen haben, wurden mit Einschreiben mitgeteilt, man akzeptiere die vom Kunden ausgesprochene Kündigung und versorge künftig zum Grundversorgungstarif.

Eine mögliche Antwort der betroffenen Kunden könnte folgendermaßen aussehen:

Für Kunden, die der Neueingruppierung widersprochen haben und daraufhin gekündigt wurden:

Danke für Ihr Schreiben vom...
Eine Kündigung des Gasliefervertrags durch mich ist durch mich nicht erfolgt. Fälschlicherweise interpretieren Sie meinen Widerspruch als Kündigung.
Sollten Sie der Meinung sein, Sie hätten von mir eine Kündigung erhalten, so wäre ich dankbar, wenn Sie mir mein Kündigungsschreiben übermitteln würden. Ich stelle hiermit klar, dass ich zu keinem Zeitpunkt den Gasliefervertrag mit Ihnen gekündigt habe.
Ich gehe deshalb von einem ungekündigten Versorgungsverhältnis aus. Gleichzeitig widerspreche ich der Überleitung in das Tarifsystem der Grund- und Ersatzversorgung. Ich rüge die von Ihnen verlangten Preise einschließlich des Anfangspreises als Unbillig gemäß § 315 Abs. 1. und Abs. 3. BGB und fordere Sie hiermit zu einer nachvollziehbaren Offenlegung Ihrer Preiskalkulation auf.

Für alle Heizgaskunden:

Ihrer Preisanhebung vom 1. 10. 2008 widerspreche ich unter Bezug auf §§ 305, 307 BGB sowie § 315 BGB. Ich bestreite hiermit Ihre Berechtigung zur Preisanhebung und bitte Sie um Nachweis, dass Ihnen überhaupt das Recht zur Preiserhöhungen zusteht. Darüber hinaus bestreite ich, dass die Preiserhöhung der Billigkeit entspricht und bitte Sie um einen entsprechenden nachvollziehbaren und nachprüfbaren Nachweis für Ihre gestiegenen Bezugskosten und für die detaillierte Entwicklung Ihrer übrigen Kosten, damit ich ersehen kann, ob es in anderen Bereichen Möglichkeiten der Kosteneinsparung gab.

 

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