Tut mir leid, dass ich die begonnene rechtliche Diskussion noch mit meiner Antwort an Ronny stören muss.
@Ronny
Ich hatte es schon an anderer Stelle geäußert – für mich persönlich ist die Argumentation von RA Fricke nachvollziehbar und stichhaltig.
Original von Ronny
Jede einzelne AGB-Preisanpassungsklausel ist gesondert zu bewerten. Pauschalisierungen sind hier völlig fehl am Platze!
Da bin ich völlig Ihrer Meinung.
Original von Ronny
Warum sollte außerdem ein Kunde außerhalb der Grundversorgung, der schon günstigere Vertragskonditionen in Anspruch nicht, eigentlich rechtlich besser gestellt sein als ein Grundversorgungskunde, und keinerlei Preiserhöhungen bezahlen müssen?
Ich kann ja nachvollziehen, dass viele Cleverle eine Chance sehen, eine Menge Geld zu sparen, aber mit Gerechtigkeit hat das nichts zu tun.
Fragen Sie die Versorger, das ist nicht mein Part. Ggf. spielt der Verbrauch eine Rolle.
Ich sage Ihnen aber, dass es eine Verhaltensweise der Versorger gibt, da bleibt nur Kopfschütteln. Klar, dass der Versorgerseite die Rechtsprechung des BGH vom 13.06.07 grundsätzlich besser gefallen hat; das Urteil vom 29.04.08 des Kartellsenats dafür weniger Beachtung findet. Ihre Beiträge vermitteln mir dieselben Vorlieben, aber das nur am Rande.
Es geht nicht um Cleverle sein oder nicht. Es geht darum einer Zielvorgabe oder einem Leitbild gerecht zu werden – effiziente und preisgünstige Versorgung mit Energie. Sie können nicht wirklich glauben, dass kWh-Preise von 7,xx Ct beim Heizen mit Erdgas angemessen sind. Schauen Sie die BAFA-Statistik an, vergleichen Sie Geschäftsberichte der Vorlieferanten und die darauf aufbauende Preisentwicklung eines beliebigen Versorgers. Da wird einem schon mal schummrig.
Original von Ronny
Zu guter Letzt: Was wäre denn die Folge, wenn Preisanpassungen im laufenden Vertragsverhältnis unwirksam wären? Die Versorgungsunternehmen müssten alle Normsonderkundenverträge kündigen und würden nur noch Festpreisprodukte oder Grundversorgungstarife anbieten. Dass dies nicht zu sinkenden Preisen führen würde, dürfte allgemeine Meinung sein.
Man soll ja eine Frage nicht mit einer Gegenfrage beantworten. Doch ich bin mal nicht so: Aus dem gegebenen Szenario erkennen die Versorger viel zu spät, dass sich die vermeintlichen Grundversorgungsverträge als Normsonderkundenverträge entpuppen. Damit gibt es keine wirksam einbezogenen AGB\'s ins Vertragsverhältnis; wie soll der Vertrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Landeskartellamts NRW wirksam gekündigt werden können?
Es ist schon klar, dass diese Situation den Versorgern Kopf- und Bauchweh bereitet. Doch das kann wirklich nicht das Problem des Verbrauchers als schwächerer Vertragspartei sein.
Sinkende Preise benötigen Wettbewerb.