Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: 03.12.08 - Gerichtsverhandlung am Landgericht Köln gegen Kunden der Agger Energie  (Gelesen 7780 mal)

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Offline antischorn

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Hallo Mitstreiter,

am 03.12.08 um 10:00 Uhr findet am Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, im Saal 257, die mündliche Verhandlung für die von der Agger Energie angeklagten 5 Gaskunden statt.

Weitere Infos zur IG Oberberg unter http://home.arcor.de/ig-oberberg/

Gruß

Antischorn
Ich habe Angst vor dem schwarzen Mann ... ig-oberberg

Offline Gas-Rebell

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Nur der Form halber:

Die 5 Gaskunden wurden BEklagt, nicht ANGEklagt. Eine Anklage gibt es nur im Strafrecht.

Offline kamaraba

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@Gas-Rebell

m. E. heißt es auch nicht BEklagt sondern VERklagt.

beklagt
verklagt
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline Pedro

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Beklagt, verklagt.... Was ist eigentlich aus den elf Aufsichtsratsmitgliedern der Aggergas geworden, die lt. SZ  21.5.07 auf die Anklagebank gesetzt - also wirklich angeklagt worden sind, nachdem der übliche Versuch der Verfahrenseinstellung gegen  \"Ablasszahlung\" (§ 135 a STPO) gescheitert war? Hier der SZ-Bericht:

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/16/114901/

Vielleicht ist in diesen Verfahren mal die Abhängigkeit zwischen kommunalen  Verantwortlichen und dem Gaskonzern Eon-Ruhrgas ans Licht gekommen. ;)

Ansonsten: bitte Ausgang  des Verfahrens vom 3.12.08 hier mitteilen.

Offline WattWurm

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@ Pedro

Der Verhandlungstermin Aggerenergie ./. Kunden ist auf Anfang Februar verlegt worden.

--------------

Zur sogenannten \"Lustreisen-Affäre\" gibt\'s folgende aktuelle Info:

Vor dem Amtsgericht Gummersbach hat heute, am Montag (12.01.09), der Prozess gegen 14 Kommunalpolitiker begonnen. Sie sind im Rahmen der \"Lustreisen\"-Affäre in der Gasbranche angeklagt. Im Gegensatz zu anderen Gerichten und ähnlichen Klagen hat das Amtsgericht Gummersbach einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße nicht zugestimmt. Es sind – so der WDR 22 - Verhandlungstage angesetzt worden.

Hier der Bericht vom WDR.
Grüße vom Wattwurm
\"Die Wahrheit ist ein dreischneidiges Schwert: Meine Meinung, Deine Meinung und das was wirklich passierte.\" (Quelle unbekannt)

Offline ESG-Rebell

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Zitat
Original von WDR
Hier der Bericht vom WDR.

\"Wir wollen, dass sich auch die Öffentlichkeit im Rahmen einer ordentlichen Verhandlung ein Bild von den Vorfällen machen kann\", so Gerichtssprecher Albert Bartz: \"Erst auf dieser Grundlage soll dann entschieden werden, ob die Verfahren gegen die Beschuldigten eingestellt werden können.\"
Es gibt offenbar noch Justizangehörige, die ein Gespür dafür haben, wie wichtig es ist, die in Lobbyismus und Korruption Verwickelten auch mal öffentlich auf dem Marktplatz zur Schau zu stellen.

Es gibt noch Hoffnung für die B.R.D.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Pedro

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Und hier ist das VIDEO aus der WDR-Mediathek (Aktuelle Stunde 12.1.09) zum Thema Lustreisen:

http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/aks.xml?datum=2009-01-12&offset=808&autoPlay=true

Der Bund der Energieverbraucher sollte nach Abschluss der Verfahren  die Gummersbacher Richter wegen ihrer Standhaftigkeit für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen!
Egal wie die Verfahren enden und wie das Urteil \'\'im Namen des Volkes\'\' aussehen wird, nun ist endlich mal aus dem Munde der Staatsanwaltschaft zu hören, um was es hier eigentlich geht: um den Verdacht auf Vorteilsannahme und Untreue, was bis zu drei Jahren Haft bedeuten kann.
Die bisher allgemein beliebte  Praxis der Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldbuße dient  nicht  dem Interesse von uns Energiekunden, sondern nur der Verschleierung der Verflechtungen von Energiewirtschaft u. einiger  politisch Verantwortlicher.

Offline WattWurm

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Nachdem zuerst die mündliche Verhandlung \"AggerEnergie ./. fünf Gaskunden\" vom 3.12.2008 auf den 4.2.2009 verschoben wurde hat die AggerEnergie nun die Klage zurückgezogen.

Es grüßt der WattWurm
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Offline WattWurm

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Für alle, die am weiteren Verlauf des AggerEnergie-Lustreisen-Prozesses interessiert sind:

Das Verfahren wurde heute gegen zehn der vierzehn Angeklagten gegen Zahlung einer Geldbuße, die dem Zweifachen der Reisekosten entspricht, eingestellt.

Bei vier Angeklagten (Geschäftsführer und Aufsichtsratsvorsitzende) wird weiter geprüft, ob Sie zu den Reisen eingeladen haben (Beihilfe zur Vorteilsnahme).

Es grüßt der WattWurm
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Offline WattWurm

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Hier noch ein paar ausführlichere Infos

vom 16.1.2009

und vom 20.1.2009


Mich ärgert das ganz besondere Rechtsempfinden unserer \"Volks-Vertreter\". Kein Bedauern, kein Nachdenken ... die gängige Praxis entschuldigt heute wohl alles: Vorteilsnahme, Steuerhinterziehung, Betrug usw. usf.

Es grüßt ein sehr nachdenklicher WattWurm
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