Super, danke für den Beitrag!
Ich kann nur zustimmen: Das ist für Gaskunden m.E. eine gute Argumentationshilfe, die zudem auf den Wortlaut des berühmt-berüchtigten BGH-Urteils vom 13.06.2007 zielt, in dem bekanntermaßen ausgeführt wird, dass eine Tariferhöhung unbillig sein kann, wenn und soweit der Anstieg der Bezugskosten durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird (siehe Rz 26 des Urteils).
Gruß an alle Verweigerer
hby