Hallo Roland,
da passt trotzdem was nicht. Wenn der Verbrauch geschätzt wurde, dann könnte es doch sein, daß in der Rechnung ein Zählerstand aufgeführt ist, den Ihr Zähler noch gar nicht erreicht hat. Die Berechnung des Vebrauchs muß ja in der Rechnung genau aufgeführt sein. Auf eine Schätzung sollten Sie sich nicht einlassen. Sie zahlen ja dann auch höhere Abschläge!
Bei uns werden übrigens zur Ablesung Karten verschickt, auf denen man selbst den Zählerstand einträgt und die Karte dann zurückschickt. Wenn da jemand ablesen müßte, würde der Verbrauch bei mir ständig geschätzt werden müssen, weil es sehr unwahrscheinlich ist, tagsüber jemanden anzutreffen, um an den Zähler zu kommen.
Ich hoffe, die Zählerüberprüfung wurde Ihnen nicht in Rechnung gestellt.