Ich würde unbedingt einen Anwalt einschalten,
der dann sicherlich auch dieses (angeblich abgeschickte ?) Antwortschreiben noch einmal anfordern wird.
Da Ihr unzweifelhaft Strom verbraucht habt,
wäre es imho sinnvoll, eine Art Gegenberechnung aufzustellen
und den dadurch ermittelten Betrag an die Stadtwerke zu bezahlen.
Falls Ihr nicht alles in einer Summe bezahlen könnt,
zahlt einen Teil und schickt Eurerseits anhand Eurer Gegenberechnung einen Ratenzahlungsvorschlag, den Ihr dann auch strikt einhaltet.
Auf der Überweisung immer ganz genau angeben, wofür Eure Zahlung ist!
Imho ist wichtig, dass Ihr erst einmal Zahlungsbereitschaft für unstreitige Beträge zeigt.
Ihr könntet kurzfristig den Anbieter wechseln.
Dann ist es dem alten Anbieter verboten, den Strom abzustellen.
Allerdings entbindet Euch das nicht von der Zahlungspflicht für unstreitige Beträge.
Telefonate sind immer schlecht, da hier Aussage gegen Aussage steht.
Bleibt weiter bei Briefen, Faxen oder E-Mails - wichtig ist ein Beweis, dass Eure Schreiben angekommen sind - also:
- Einschreiben mit Rückschein schicken,
- Fax-Sendebestätigung immer ausdrucken lassen
- bei E-Mails Lesebestätigung ankreuzen (falls Euer E-Mail-Provider das anbietet). Manche EVUs schicken auch bei E-Mails an den Kundenservice eine Bestätigungsmail, dass Deine Mail eingegangen ist. Dies wäre evtl. zu testen.
Viele Grüße und viel Glück
Regina
P.S. Manche Leute sind schnell bei der Hand mit einer Verleumdungsklage oder Klage wegen übler Nachrede. Dein Titel: \"Stadtwerke haut uns übers ohr\" könnte einen solchen Tatbestand erfüllen. Anders wäre es wenn Du schreibst: \"Wir fühlen uns über das Ohr gehauen\", denn das wäre eine persönliche Meinungsäußerung.