Hallo,
Mitglied im BDE bin ich schon mehr als zwei Jahre und habe die Beiträge im Forum und auch die Energiedepesche immer sorgfältig gelesen und auch die Musterschreiben vom BDE genutzt. =)
Nun ist es so, dass ich immer Einspruch mit Bezug auf § 315 BGB einlegte, bis ich feststellte, dass in Tarif- oder Sondervertragskunden unterschieden wird. Beim zweiteren hätte man sich auf die §§ 305 und 307 BGB beziehen sollen (habe ich hier gelesen....). Leider konnte ich in keinem Musterschreiben des BDE einen Bezug auf die o.a. §§ 305 und 307 finden.
Sind meine Einsprüche der letzten 2,5 Jahre nun umsonst gewesen? Wie muss ich mich verhalten, um für mich und einen Nachbarn (75), der mir vertraut, wieder ein wenig Rechtssicherheit zu erlangen? Wie könnte die eindeutige Formulierung lauten?
Zur Disskussion möchte ich hier den § 2 Gaspreis meines \"Erdgas-Sondervetrages\" stellen:
Zitat:
1. Für die Abrechnung und Bezahlung der abgenommenen Gasmenge und die Bereitstellung des Gases sind die jeweils vom Versorger bekanntgegebenen Gaspreise verbindlich. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten die in dem als Anlage beigefügten Preisblatt genannten Preise.
2. Sollten sich die Bedigungen und Preise des Erdgasbezuges vom Vorlieferanten oder sonstige Kosten des Versorgers, die für die Höhe des Erdgaspreises bestimmend sind, verändern, ist der Versorger berechtigt die Bedingungen und die Preise dieses Vetrages entsprechend anzupassen. Dies gilt auch, wenn an Träger öffentlicher Verwaltung für die Gewinnung und die Einfuhr, die Beförderung durch Transportleitungen oder die Gasversorgung erhöhte oder zusätzliche Abgaben oder sonstige Leistungen zu erbringen sind. Vermindern sich die zusätzlichen Belastungen, so ändern sich die Preise entsprechend. Einer besonderen Benachrichtigung des Kunden bedarf es nicht.
Zitat Ende
Könnte die o.a. Preisgestaltung inkl. der verformulierten Preisanpassungsklausel unwirksam sein?
Ich hoffe, dass ich andere Forenteilnehmer mit meinem Thema nicht nerve, da vielleicht vieles und anderes schon beschrieben wurde.
Ich würde mich trotzdem freuen, offene und ehrliche Antworten oder Hinweise oder mehr zu erhalten.
Grüße aus Schwerin
Schwerin