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Autor Thema: EWE rudert bei Versprechen zurück  (Gelesen 4128 mal)

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Offline RR-E-ft

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EWE rudert bei Versprechen zurück
« am: 05. Juli 2008, 14:48:52 »
EWE doppeldeutig

Zitat
EWE hält ihr Wort
Alle Kunden werden gleichbehandelt
Schortens/Oldenburg/m – Einstimmig hat der Schortenser Stadtrat am Donnerstagabend eine Anfrage an die EWE gerichtet. Damit soll geklärt werden, ob die EWE im Falle einer höchstrichterlichen Entscheidung noch zu ihrem Wort stehe, alle Kunden würden gleichbehandelt, egal, ob sie geklagt und Widerspruch gegen die Preiserhöhung eingelegt hatten.

Die EWE hatte in ihrem Info-Brief im Jahre 2006 dies bereits angekündigt, berichtete im Stadtrat Janto Just, der diese Anfrage für die Wählergruppe BfB angeregt hatte..

Unsere Zeitung fragte einfach in der EWE-Presseabteilung in Oldenburg nach. Von dort gab es die klare Aussage von EWE-Mitarbeiter Dietmar Bücker. „Wir stehen nach wie vor zu unserer Aussage, dass wir alle Kunden – unabhängig davon, ob sie Beschwerde eingelegt haben oder nicht – gleich behandeln, wenn uns das Bundeskartellamt oder die höchstrichterliche Rechtssprechung dazu zwingt, unsere Gaspreiserhöhung wegen überhöhter Preise zurückzunehmen. Entgegen anderslautender Behauptungen inder Presse haben wir dieses Versprechen auch nicht eingegrenzt.“

Dies gilt dann nicht, wenn das OLG Oldenburg in dem anhängigen Verfahren zu dem Ergebnis kommt, dass der EWE in den Sonderabkommen kein einseitiges Preisänderungsrecht wirksam eingeräumt wurde, die Preiserhöhungen deshalb unwirksam sind und dies durch den BGH wie im Falle Enso (BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07) bestätigt werden sollte. Denn dies hat nichts mit der Frage überhöhter Preise zu tun, weil es im Falle der Unwirksamkeit von Preisänderungsklauseln in den AGB von Sonderabkommen schon nicht auf die Billigkeit ankommt.

Die Gaskunden, die außerhalb der Grundversorgung beliefert werden, können sich also gerade nicht darauf verlassen, dass rechtsgrundlose Zahlungen erstattet werden, wenn sich aus vorgenanntem Grund herausstellt, das die Preiserhöhungen unwirksam waren.

Kunden, bei denen keine Gerichtsverfahren anhängig sind, müssen deshalb selbst prüfen lassen, ob im konkreten Vertrag ein wirksames Preisänderungsrecht enhalten ist und ggf. resultierende  Rückzahlungsansprüche  (gerichtlich) geltend machen. Die Rückzahlungsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung, deren Frist drei Jahre beträgt. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung könnten die entsprechenden Rückforderungsansprüche sehr vieler Kunden bereits verjährt sein.

Offline beck

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EWE rudert bei Versprechen zurück
« Antwort #1 am: 08. Juli 2008, 14:49:01 »
In der heutigen Ausgabe der Ostfriesischen Nachrichten ist ein Artikel zum Thema EWE erschienen - Die EWE nimmt die Zusage zurück, bei einem Prozessverlust zu hoch bezahlte Beträge der letzten Jahre zu erstatten.

    > erschienen ON, 08.07.2008
    >
\"Baumann wirft EWE-Chef Dr. Brinker Wortbruch vor\"
> \"EWE nimmt Zusage zurück, bei Prozessverlust allen zurückzuzahlen\"
[/list]

Das sind ja tolle Geschäftsgebaren.
??? Das muss doch mal Folgen für die EWE haben! Ich kann gar nicht glauben, dass ein Unternehmen sich derartig verhalten kann ohne auch nur in irgend einer Weise belangt werden zu können.

Das geht doch echt in die falsche Richtung.

Offline RR-E-ft

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EWE rudert bei Versprechen zurück
« Antwort #2 am: 08. Juli 2008, 15:01:35 »
EWE schränkt Zusage ein

Siehe Seite 3

EWE will es nicht so gemeint haben

Zitat
Anders verhält es sich möglicherweise, wenn der Prozess eine neue Richtung nimmt: Waschow dazu: „Die Frage, ob EWE aufgrund seiner Vertragsgestaltung die Preise überhaupt ändern darf, stand lange Zeit nicht zur Diskussion und die bisherigen Gerichtsentscheidungen haben dieses Recht nicht bezweifelt. Das OLG Oldenburg dagegen hat diese Frage in der jüngsten Verhandlung erörtert. Zurzeit beschäftigt sich auch der Bundesgerichtshof mit einer solchen Frage. Bevor diese Frage nicht entschieden ist, äußern wir uns nicht über mögliche Konsequenzen.“

Jedoch:

EWE- Chef Dr. Brinker wurde nachweislich bereits am 04.11.2004 von damit konfrontiert, dass das Unternehmen wohl gar kein Recht zu einseitigen Gaspreiserhöhungen hat.

Diese Frage war also längst Gegenstand der öffentlichen Diskussion, insbesondere mit EWE.

Offline DieAdmin

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EWE rudert bei Versprechen zurück
« Antwort #3 am: 08. Juli 2008, 16:21:14 »
@beck,

ich habe mal Ihren Beitrag in diesen Thread eingefügt, da das Thema schon vorhanden war.

Offline beck

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EWE rudert bei Versprechen zurück
« Antwort #4 am: 10. Juli 2008, 11:51:08 »
Die EWE bietet die Grundlage einer stetigen öffentlichen Diskussion!
Wie uns die täglichen Medienberichte zeigen gibt es hier keine klare Haltung.

Zitat
\"Als die Vertreter der EWE merkten, sich möglichweise auf der Verliererstraße zu befinden, nahmen sie schnell das Versprechen von 2006 zurück, alle Kunden gleich zu behandeln. Ich halte das für eine bodenlose Frechheit\", kritisiert Baumann. .... \"Auch ich habe im Vertrauen auf das Versprechen der EWE vielen Kunden geraten, die laufenden Prozesse einfach abzuwarten. Das war wohl ein Fehler\", so Baumann.

Es geht hier schließlich um den normalen Verbraucher der zunehmend durch die öffentliche Diskussion verunsichert wird.

Offline bjo

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EWE rudert bei Versprechen zurück
« Antwort #5 am: 10. Juli 2008, 12:12:49 »
Zitat
Original von beck

> erschienen ON, 08.07.2008
> \"Baumann wirft EWE-Chef Dr. Brinker Wortbruch vor\"
> \"EWE nimmt Zusage zurück, bei Prozessverlust allen zurückzuzahlen\"
[/list]

Das sind ja tolle Geschäftsgebaren.
??? Das muss doch mal Folgen für die EWE haben! Ich kann gar nicht glauben, dass ein Unternehmen sich derartig verhalten kann ohne auch nur in irgend einer Weise belangt werden zu können.

Das geht doch echt in die falsche Richtung.

Hallo,
viele EWE Kunden werden auf Grund dieses Versprechens nicht selber was unternommen haben.
Diese Kunden sollten sich zusammenschließen und dei Preise kürzen.
Das ganze ist ja schließlich eine arglistige Täuschung!

Offline RR-E-ft

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EWE rudert bei Versprechen zurück
« Antwort #6 am: 10. Juli 2008, 14:24:39 »
@bjo

Ich bin mir nicht sicher, ob Sie wohl lange genug Jura studiert haben, um (ggf. noch) zu wissen, was eine arglistige Täuschung ist, was die Rechtsfolgen einer solchen sind. EWE sollte sich gegenüber Verbrauchern nicht darauf berufen können, diese hätten den Preiserhöhungen nicht (rechtzeitig) widersprochen, wenn diese auf die öffentliche Zusage des Unternehmens vertrauten, dass es auf einen solchen Widerspruch für die Frage der Berechtigung der erfolgten Preiserhöhungen  nicht ankommt.

Kürzen kann nach rechtlicher Prüfung  nur jeder Kunde für sich. Ein Zusammenschluss (\"Kunden und Rechnungskürzer der EWE e.V.\") zu diesem Zweck bringt deshalb wohl wenig, zumal einem solchen Verein auch die Anerkennung als gemeinnützig versagt sein dürfte.

Offline taxman

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EWE rudert bei Versprechen zurück
« Antwort #7 am: 10. Juli 2008, 14:30:34 »
Zitat
Original von beckIch kann gar nicht glauben, dass ein Unternehmen sich derartig verhalten kann ohne auch nur in irgend einer Weise belangt werden zu können.

Wir hier erleben soetwas täglich!

Belangen können sogar Sie persönlich ihren Versorger indem Sie die Preise kürzen! Das ist die direkteste Art das Unternehmen zu belangen! :D
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

 

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