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Autor Thema: Einstweilige Verfügung VZ gegen Erdgas Südsachsen  (Gelesen 4407 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline ben100

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Einstweilige Verfügung VZ gegen Erdgas Südsachsen
« Antwort #1 am: 04. Dezember 2008, 19:59:37 »
Kann man das nicht auch gegen die NGW erwirken? Schließlich posten die auch das nicht rechtskräftige Urteil des LG Düsseldorf auf Ihrer Internetseite ohne darauf hinzuweisen, daß dieses nicht rechtskräftig ist.

Hier der Link:

http://www.ngw.de/privatkunden/infocenter/index.htm

Offline RR-E-ft

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Einstweilige Verfügung VZ gegen Erdgas Südsachsen
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2008, 20:09:41 »
@ben100

Da fragen Sie mal lieber bei Ihrer eigenen Verbraucherzentrale nach.

Offline ben100

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Einstweilige Verfügung VZ gegen Erdgas Südsachsen
« Antwort #3 am: 04. Dezember 2008, 20:11:23 »
...ich besitze aber keine Verbraucherzentrale.

Nee, schon klar. Werde die mal informieren auch mit Hinweis auf das besagte Urteil.


So, erledigt!!! Mal sehn ob was passiert! Jedenfalls weißt die VZ-NRW darauf hin, daß es keine Antwort auf meine Mail gibt.

Eventl. schreiben weitere Betroffene die gekürzt haben und unter Hinweis auf dieses Urteil zur Zahlung aufgefordert wurden auch mal an die VZ-NRW.

Könnte nicht schaden.

 

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