Hallo,
wir haben ab 2005 den Standtwerken die Preiserhöhungen wegen Unbilligkeit nicht gezahlt. Heute haben wir ein Schreiben (Bezug auf das Urteil des OLG Hamm) erhalten und als Zahlungsfrist 10.10.2008 mitgeteilt bekommen. Falls wir auch weiter den geminderten Betrag nicht zahlen, wollen die Stadtwerke Essen den Betrag gerichtlich geltend machen.
Was sollen wir jetzt machen?
Grüße & Danke
1k1
Hier der Brief:
Sehr geehrte Kunden,
sie haben die im Jahr 2005 fällig gewordenen Jahresabrechung nicht ausgeglichen, weil Sie mit der damaligen Anhebung der Gaspreise nicht inverstanden waren. Zwischenzeitlich halt das OLG Hamm durch Urteil vom 06.03.2008 die Klage von Kunden gegen unsere Preisanpassungen aus den Jahren 2004 bis 2006 abgewiesen, da wir lediglich die Steigerung unserer Bezugskosten weitergegeben haben. Auch der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Gaspreiserhöhungen im Umfang von Bezugspreissteigerungen grundsätzlich der Billigkeit entsprechen.
Wir forden Sie daher auf, den offenen Betrga aus der Jahresabrechung 2005 in Höhe von xxx EUR bis zum 10.10.2008 auf eines unserer unter genannten Konten zu überweisen oder von der Möglichkiet der Barzahlung in unserem Kundencenter Gebrauch zu machen.
Auf die bisher aufgelaufenen Zinsen verzichten wir im Falle der Zahlung.
Sollten Sie die Zahlungsfrist nicht einhalten, sehen wir uns gezwungen, den o.a. Betrag gerichtlich geltend zu machen, wodurch Ihnen neben den dann zu berechnenden Zinsen weitere Kosten entstehen werden.