Mein Versorger hat den Schriftverkehr einem RA übergeben. Dessen Schreiben vom 22.06.08 liegt mir heute vor.
1. Die Androhung der Versorgungssperre bezeichnet er als rechtsmäßig und beruft sich auf §19 Absatz 2 GASGVV.
Der Versorger verrechnet Abschläge mit der abgeänderten Jahresabrechnung und damit bin ich mit April und Mai 2008 in Verzug, obwohl diese von mir bezahlt wurden.
Was sollte ich Ihrer Meinung tun?
2. Kündigung
Anscheinend habe ich einen Sondervertrag von 1972, der mir jetzt zum 30.06.08 gekündigt wurde. Gleichzeitig käme, falls ich mich dazu nicht äußere, ein Lieferverhältnis nach §2 Absatz 2 Satz 1 GasGVV zu den Allgemeimen Preisen zustande.
Soll ich nun den Versorger wechseln? (es gibt nur eine Alternativ in meiner Gegend in 95119 Naila, das ist E wie Einfach)
Gehe ich bei Nichtäußerung einen neuen Vertrag ein?
(Der Anwalt beruft sich auch das Urteil Landgricht München II vom 24.5.07, 8S 6848/06,):
\"Es widersprich dem Grundsatz von Treu und Glauben, trotz bestehender Kündigungsmöglichkeit und trotz Ausweichmöglichkeit auf andere Versorger einerseits am Vertrag mit der Klägerin festhalten zu wollen, die Klägerin aber andererseits zu einem Billigkeitsnachweis und zur Senkung ihrer Strompreise (
warum schreibt er Strom??) zwingen zu wollen\".
Wäre es besser den Versorger zu wechseln wegen dem vorgenannten Urteil und es auf einen Prozeß ankommen zu lassen?
Bitte teilen Sie mir Ihre Meinung zur weiteren Vorgehensweise schnellstens mit, da die Kündigung zum 30.06.08 besteht!
Gruß,
auctor