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Autor Thema: Reaktion NGW nach dem Urteil vom 19.11.2008  (Gelesen 8950 mal)

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Offline Lime

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Reaktion NGW nach dem Urteil vom 19.11.2008
« am: 21. November 2008, 20:01:51 »
Folgenden Brief erhielt ich nach meinem Widerspruch und des von mir neu berechneten Abschlagbetrages an den Versorger:
++++++++++++++++++++++++++++++++
Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihr Schreiben von Y.

Mit den bisherigen Schreiben hatten wir Ihnen ausführlich die Billigkeit der Anpassungen der Erdgaspreise erläutert.
Wir möchten nochmals erwähnen, dass wir die Jahresrechnungen auf Grundlage der jeweils gültigen Erdgaspreise erstellen. Insofern halten wir unsere Forderung über den gesamten Rechnungsbetrag aus der Jahresrechnung 2008 aufrecht. Zur Vermeidung von Nachforderungen empfehlen wir Ihnen, den Rechnungsbetrag aus der Jahresrechnung 2008 in voller Höhe zu zahlen.

Sollten die Rechnungsbeträge in den nächsten Tagen nicht in voller Höhe ausgeglichen sein, werden wir die offenen Beträge auf dem Rechtswege geltend machen.

Auf Wunsch haben wir Ihren Abschlagbetrag auf Z reduziert.

Für weitere Fragen und Hinweise stehen Ihnen die Mitarbeiter .... etc.
+++++++++++++++++

Mit keinem Wort das Urteil erwähnt, aber offensichtlich den Punkt der Erläuterung der Anpassungen gleich im ersten Satz.
Was wird folgen?
Vielleicht ein paar Tipps/Meinungen? Gibt es schon andere, die den gleichen Brief erhielten?

Gruß Lime

Offline Lime

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Reaktion NGW nach dem Urteil vom 19.11.2008
« Antwort #1 am: 04. Dezember 2008, 20:52:39 »
Nun der nächste Brief, eine Zahlungserinnerung. Inhalt sinngemäß: Man konnte keinen Zahlungseingang feststellen ... Mahnkosten ... Mahnung. Die Fälligkeit setzen sich zusammen aus einer von mir pünktlich überwiesenen Abschlagszahlung für Erdgas UND der Verbrauchsabrechnung. Letzteres eben die Summe, die sich für das letzte Abrechnungsjahr ergäbe, wenn ich nicht vor Jahren widersprochen hätte.
Was soll das Einklagen eines schon überwiesenen Abschlages für Erdgas? Wieso erst rechtliche Schritte androhen und dann Mahnungen ankündigen?
Ich werde jetzt wieder auf §315 verweisen und anfragen, warum längst überwiesene beträge eingefordert werden. Vielleicht fordere ich auch analog zu den Mahngebühren meine Kosten für ein Einschreiben ein?
Gibts einen Tipp oder jemanden, der einmal kurz mitdenken könnte? Hat sonst jemand einen ähnlichen Brief erhalten?
Vielen Dank für die Mühe!

Offline ben100

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Reaktion NGW nach dem Urteil vom 19.11.2008
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2008, 20:56:25 »
Bei mir genauso!!!

Zu welchem Tarif wirst Du eigentlich abgerechnet???

Offline sir_diddler

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Reaktion NGW nach dem Urteil vom 19.11.2008
« Antwort #3 am: 06. Dezember 2008, 19:38:39 »
Bei mir das gleiche.

Mein Tarif ist (best) da Sonderkunde.

P.S. heute kam ein Mahnbescheid für die ausstehenden Zahlungen, werde diesem aber widersprechen und per Einschreiben mit Rückschein retournieren.
Mit freundlichem Rebellen-Gruß
Guido


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Offline Lime

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Reaktion NGW nach dem Urteil vom 19.11.2008
« Antwort #4 am: 07. Dezember 2008, 10:27:33 »
Das werde ich ebenfalls machen! Da mir jedoch Mahngebühren in Aussicht gestellt wurden, werde ich ebenfalls Bearbeitungsgebühren ab jetzt immer mitangeben -mindestens die Kosten für ein Einschreiben. Gebühren entstehen uns ja alle!

Offline ben100

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Reaktion NGW nach dem Urteil vom 19.11.2008
« Antwort #5 am: 07. Dezember 2008, 11:56:56 »
Habr ihr denn jemals einen solchen Sondervertrag unterschrieben?

Offline BerndA

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Reaktion NGW nach dem Urteil vom 19.11.2008
« Antwort #6 am: 07. Dezember 2008, 17:09:23 »
Hallo ben100,

man kann auch Sonderkunde ohne Unterschrift sein, schau mal hier:

http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/site__1700/content_news_detail__7383/back_cont_id__1131/

Gruß

BerndA
Regionalvertretung Münsterland

Offline ben100

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Reaktion NGW nach dem Urteil vom 19.11.2008
« Antwort #7 am: 08. Dezember 2008, 07:29:33 »
Alleine die Tarifstruktur macht fast alle bei NGW zu Sonderkunden.

Oder ist jemand zum Tarif der Grundversorgung abgerechnet worden?

Offline Kampfzwerg

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Reaktion NGW nach dem Urteil vom 19.11.2008
« Antwort #8 am: 13. Dezember 2008, 20:31:39 »
...mal sehen, welcher Mahnbescheid aus dieser Welle der zugestellten Mahnbescheide nun letztendlich auch gerichtlich weiterverfolgt wird.
 
Ich freu mich schon...
... auf die Widerklage ... =)

Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet

Offline Lime

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Reaktion NGW nach dem Urteil vom 19.11.2008
« Antwort #9 am: 19. Dezember 2008, 12:55:17 »
Nun, ich habe der Mahnung widersprochen und das aus Teilen der Vordrucke und dann für mich angepasst.
Zurück erhalte ich nun Post von den gleichen Mitarbeitern, in der sie noch einmal wiederholen, das sie Jahresrechnungen auf Grundlage der jeweils gültigen Erdgaspreise erstellen würden und ihre Forderung aus 2008 weiterhin aufrecht erhalten.
Nebst einer Empfehlung dies zu tun weist man auch noch einmal darauf hin, das Beträge auf dem Rechtswege geltend gemacht werden, falls ich nicht in voller Höhe ausgleiche. Dazu noch eine Kopie meines eigenen Briefes (?).
Was kann man da noch aus dem \"Kaffeesatz\" lesen?

Offline Kampfzwerg

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Reaktion NGW nach dem Urteil vom 19.11.2008
« Antwort #10 am: 19. Dezember 2008, 19:01:47 »
@Lime

Kaffeesatzleserei und/oder Interpretationen sind hier überflüssig.
Die Richtung und das weitere procedere sind inzwischen klar.

Diese Textbausteine haben wir alle schon erhalten.
Und wenn dieser \"gepflegte Briefwechsel\" nach Schema F beendet ist, gibt es einen Mahnbescheid vom zuständigen Mahngericht.
Bitte nicht mit einer \"Mahnung\" des Versorgers verwechseln.

Es steht inzwischen ebenfalls fest, dass der Mutterkonzern Gelsenwasser - und natürlich auch alle Töchter, schliesslich muss eine Familie zusammenhalten -diese Richtung definitiv vorgibt, siehe Forenbeiträge.
Mahnbescheide der Gelsenwasser und deren Töchter werden zur Zeit wohl \"automatisiert\" und als Massenwurfsendung verschickt.
Gibt es dafür eigentlich auch \"Rabatt\"  ;)

Offline Lime

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Reaktion NGW nach dem Urteil vom 19.11.2008
« Antwort #11 am: 20. Dezember 2008, 14:47:28 »
@Kampfzwerg
ich habe nicht so den Überblick oder besser gesagt die Erfahrung!
Was kommt jetzt als nächstes, also Mahnbescheid vom Mahngericht.
Was mache ich dann damit, bzw. wie gehts dann weiter?
Habe übrigens nun wieder Post mit Korrektur auf meine berechnete Rate und einer Preissenkung zum Februar. Hier sollte ich wohl wieder widersprechen?!

Offline Kampfzwerg

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Reaktion NGW nach dem Urteil vom 19.11.2008
« Antwort #12 am: 20. Dezember 2008, 17:03:43 »
@Lime,

mangelnder Überblick  macht nichts. Du hast noch genug Zeit Dich hier im Forum zu informieren wie es dann weiter geht.

 

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