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Autor Thema: generelles Thema: Ankündigung von Preiserhöhungen  (Gelesen 5996 mal)

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Offline diet11

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generelles Thema: Ankündigung von Preiserhöhungen
« am: 01. November 2005, 11:13:26 »
Meine Frage bezieht sich erst mal nicht auf die Preiserhöhung an sich sondern die Art und Weise, wie die Energieversorger mit ihren Kunden umspringen.
Mich würde mal interessieren, welcher Energieversorger seine Kunden informiert, wenn er erhöhen will.   Meine Bestellung von Strom oder Gas ist doch ein Vertrag, den ich zu best. Konditionen abschließe.  Wieso schreibt der Energieversorger denn nicht seinen Kunden einen Brief wenn wer mehr haben will.  Ich finde es vollkommen unakzeptabel  jetzt im Oktober per Rechnung von den EnBw zu erfahren, daß sie  schon seit Februar  ihren Preis (ich habe 6% ausgerechnet) erhöht haben.
Es ist doch keinem Kunden zuzumuten, ständig im Internet zu schauen,  ob sich event. am Preis aller seiner Dienstleister was geändert hat (und es hat ja auch nicht jeder Internet)
Kenn jemand da die generellen Gesetze und wie geht es Euch mit diesem Thema?

Offline Radolfzeller

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generelles Thema: Ankündigung von Preiserhöhungen
« Antwort #1 am: 01. November 2005, 11:44:16 »
Die hiesigen Stadtwerke (Radolfzell am Bodensee, 51% gehören der Stadt, 49% der THÜGA) erhöhen ihre Preise per Akklamation. Da erscheint dann in den hiesigen Tages- und Wochenzeitungen ein kleiner Artikel darüber wie grausam das Leben ist und dass die Energiekosten steigen und nebenher erfährt man dann dass die Stadtwerke - zu ihrem allergrössten Bedauern - leider gezwungen sind, Ihre Preise zu erhöhen...

Auf der Webseite der Stadtwerke wird auch drüber berichtet, allerdings verschwindet diese \"News\" relativ schnell im Archiv.

Den eigenen Kunden einen Brief zu schreiben in dem man über die geplante Preiserhöhung informiert, dazu reicht es nicht.

Andererseits finden wir alle paar Wochen das stadtwerkeeigene Propagandablättchen im Briefkasten - kein Wort von der Preiserhöhung, dafür aber langatmige Berichte über die neuen Stadtbusse und die neue Gasleitung.

Gruss
Markus

Offline RR-E-ft

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generelles Thema: Ankündigung von Preiserhöhungen
« Antwort #2 am: 01. November 2005, 11:46:28 »
@diet11

Zunächst bedarf es einer wirksamen Preisanpassungslausel im Vertrag, die schon oft nicht besteht.

Zudem handelt es sich bei einer einseitigen Neubestimmung des Preises gem. § 315 BGB um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die dem Kunden deshalb zugehen muss.

Alles weitere finden Sie hier im Forum.

Wenn Sie sich gegenüber dem Vehalten Ihres Versorgers beschweren möchten, dann müssen Sie dies gegenüber dem Versorger selbst tun. Sie können sich deshalb auch an die zuständige Energieaufsichtsbehörde des Landes wenden.

Nur hier \"Luft abzulassen\", wenn man mit bestimmten Vorgehensweisen des eigenen Versorgers nicht einverstanden ist, ist also wenig hilfreich.


Daran ändert sich auch nichts, wenn man von anderen Betroffenen darin bestärkt wird.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Kampfzwerg

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generelles Thema: Ankündigung von Preiserhöhungen
« Antwort #3 am: 01. November 2005, 11:49:13 »
Die niederrheinischen Gas- und Wasserwerke (NGW, Tochter von Gelsenwasser/NRW) informieren per Infopost \"Anpassung der Gaspreise zum xxx\" schriftlich.
Allgemein scheint das aber offensichtlich nicht üblich zu sein.
Von RWE (Strom) erfahren wir die neuen Abschläge und damit die Erhöhungen immer erst mit dem Erhalt der Jahresrechnung.
Ich vermute, dass die Regelungen dafür in den AGB der Versorger zu finden sind, ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine gesetzl. Regelung dafür gibt, oder doch?
In der Versicherungsbranche gibt es im Kleingedruckten immer ähnlich formulierte AGB, die Preisänderungen nach Gusto ermöglichen.

Offline RR-E-ft

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generelles Thema: Ankündigung von Preiserhöhungen
« Antwort #4 am: 01. November 2005, 11:52:01 »
@kampfzwerg

Die Versorger berufen sich auf § 4 AVBV, der jedoch nicht ausreicht.

Die VZ NRW soll hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, deren Ergebnis vorliegt. Demnach soll es immer einer wirksamen Preisanpassungsklausel bedürfen, die alles detailliert regelt.

Hierzu gibt es einen Beitrag im Forum:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1708



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Kampfzwerg

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generelles Thema: Ankündigung von Preiserhöhungen
« Antwort #5 am: 01. November 2005, 12:00:14 »
Hallo Herr Fricke,

es gelingt mir zwar den darin
angegebenen link zu öffnen, aber: wie Sie sehen, sehen Sie nichts. Jedenfalls nichts über ein Gutachten.

 

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