@enerveto
Da haben Sie wohl etwas deutlich missverstanden.
Ich meinte, dass es möglich sein sollte, dass etwa Verbraucherverbände klagebefugt werden, um einseitige Entgeltbestimmungen auf ihre Billigkeit, einseitige Erhöhungen auf ihre Zulässigkeit zu überprüfen oder aber in einer Art class act, zB. veröffentlicht wird, dass eine Klage zu der und der Frage gegen einen bestimmten Versorger erhoben wird und sich alle Interessierten und selbst Betroffenen dieser Klage innerhalb einer bestimmten Frist anschließen können und diese Entscheidung dann einheitlich bindend ist....
Wenn 300 Kunden des selben Versorgers einzeln zu ein und der selben Frage (Zulässigkeit/ Wirksamkeit einer einzelnen Erhöhung) klagen und hiernach die Richter in eben einer solchen Anzahl von Verfahren, mal so und mal so entscheiden, dann hat jeder Kläger/ Beklagter den hohen Aufwand der Prozesskosten, ohne dass der Ausgang für andere Kontrahenten Bedeutung erlangen könnte, weil jedes Verfahren sein spezifisches (prozessuales) Eigenleben führt.
Wenn ein Kunde obsiegt, entbindet der Verweis auf ein solches Urteil einen anderen (verklagten) Kunden nicht, den gesamten Aufwand des Bestreitens zu führen,....
Es gibt eben keine Bindungswirkung. Weder zu Lasten noch zugunsten der Verbraucher, so dass grundsätzlich jeder einzeln und allein kämpfen muss, wenn nicht gerade eine gemeinsame Sammelklage organisiert wird, die nur denen helfen kann, die sich an dieser selbst aktiv beteiligen.
Musterprozesse hätten also zur Folge, dass sich Verbraucher auf dessen Ergebnis berufen könnten, wenn er nach aufwendiger Prozessführung, ggf. nach Instanzenzug einmal rechtskräftig zu Gunsten der Verbraucher entschieden ist. Umgekehrt kann nichts anderes gelten.