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Autor Thema: Geschätzte Zählerstände  (Gelesen 3056 mal)

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Offline ferrazi360

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Geschätzte Zählerstände
« am: 29. November 2007, 09:11:07 »
Hallo Leutle,

Ich habe hier ein kleines Problem und bräuchte Rat. Jede Hilfe ist mir Willkommen. Anfang des Jahres stellte Ich bei meiner Freundin ihrem
Stromzähler durch Zufall fest, das er sich nicht dreht,  d.h. keinerlei Stromverbrauch hat. Wir verständigten den Stromanbieter, der Stellte fest
das es Defekt ist. Jetzt wollen Sie eine Nachzahlung von 500.- pro jahr und das für drei Jahre!!!! Wir weigern uns , bis jetzt dies zu bezahlen u. haben Ihnen bereits einen Vergleich vorgeschlagen. Sie Berufen Sich auf den jetzigen Stromverbrauch nach dem Zählerwechsel!!! Ist das gerechtfertigt? Müssen wir diesen geschätzten Stromverbrauch bezahlen?
Vilen Dan im Voraus für jede Anwort

Offline svenbianca

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Geschätzte Zählerstände
« Antwort #1 am: 29. November 2007, 09:52:05 »
Strom-GVV (ich denke Sie sind in der Grundversorgung:

§18 Abs. 1  ......(das erste ist uninterressant und ich lasse es weg) Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei zu ermitteln oder zeigt eine MEsseinrichtung nicht an, so ermittelt der GRundversorger den Verbrauch für die Zeit nach der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraumes oder auf Grund des vorjährigen VErbrauches durch Schätzung. die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.

Wenn die Einrichtung also die ganzen Zeit defekt war bleibt nur noch die Möglichkeit den Verbrauch anschließend zu ermitteln. Das scheint mir auf den ersten Blick plausibel zu sein.

Noch eine Frage. Sie schreiben 500 Euro pro Jahr und das für drei Jahre. Hat Ihre Freundin seit drei Jahren Rechnungen bekommen wo kein Verbrauch abgrechnet wurde?

Offline ferrazi360

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Geschätzte Zählerstände
« Antwort #2 am: 29. November 2007, 20:04:22 »
Hallo,
Erst mal danke für die schnelle Antwort. Ja Sie hat Rechnungen bekommen und per Lastschriftverfahren wurde immer der gefordertete Betrag des Energieanbieters abgebucht. Zusätzlich hat Sie am Ende des Jahres eine Abrechnung bekommen!!! Sie hat sich dabei keine Gedanken gemacht bzw. die Rechnungen nicht  kontrolliert.

Offline AKW NEE

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Geschätzte Zählerstände
« Antwort #3 am: 29. November 2007, 20:35:32 »
Der deffekte Zähler ist sicherlich bereits ausgebaut. Haben Sie sich den Zählerstand notiert?
Vergleichen Sie den Zählerstand mit den Jahresabrechnungen, wenn sie diese noch haben. Hat der Zähler wirklich drei Jahre gestanden?
Welchen Jahresverbrauch hat Ihr Versorger errechnet?
Welchen Zeitraum hat der Versorger hier zur Berechnung genommen, ein volles Jahr oder nur einige Monate?
Wie hoch war der letzte Verbrauch bei heilem Zähler?
Sind bei der Berechnung die jeweils gültigen Preise und MwSt-sätze genommen worden?
Sind die geleisteten Zahlungen in Abzug gebracht worden?
Gruß

Offline ferrazi360

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Geschätzte Zählerstände
« Antwort #4 am: 03. Dezember 2007, 11:24:42 »
Hallo, der Zähler ist bereits seit drei Monaten ausgebaut. Der Anbieter hat unseren jetzigen Stromverbrauch als Grundlage genommen und dies auf die drei Jahre zurück geschätzt. Hab mir die Abrechnungen der letzten drei Jahre angeschaut. Es wurde immer ein Grundbetrag abgebucht aber der Verbrauch laut Rechnung ist \" Null\"!

 

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