Hallo,
bitte informiere sofort das Bundeskartellamt (
http://www.bundeskartellamt.de).
Eine Versorgungssperre darf der Energieversorger nicht durchführen.
Was ich nicht verstehe:
Wenn die gerügten Beträge von Dir sowieso bezahlt wurden,
wieso konntest Du dem Unternehmen und dem Gerichtsvollzieher nicht glaubhaft machen,
dass diese Beträge bezahlt sind?
(z.B. Vorlage von Einzahlungsquittungen oder Kontoauszügen?
)
Im Übrigen ist es sinnvoll, dem Energieunternehmen sowie seinen Bevollmächtigten etc.
HAUSVERBOT zu erteilen. Dies sollte am Besten schriftlich geschehen und so, dass Du beweisen kannst, dass das Unternehmen dieses Hausverbot auch zur Kenntnis erhalten hat.
Sollte der Versorger trotzdem jemanden aufs Grundstück / in die Wohnung schicken, macht er sich strafbar.
Okay, jetzt ist es sowieso zu spät.
Einstweilige Verfügung reicht imho nicht aus, um das Unternehmen zur Einsicht zu bringen.
Du kannst zusätzlich vom Unternehmen Schadenersatz fordern.
Vermutlich wirst Du jetzt mit Strom (Heizöfchen) heizen?
Schreib Deinen aktuellen Stromzählerstand auf.
Wenn das Gas wieder geht, lies Deinen Stromzählerstand erneut ab.
Von der Differenz ziehst Du einen Durchschnitt, den Du für andere Geräte brauchst ab.
Die Kosten die übrig bleiben, sind Dir durch das Fehlverhalten des Energieversorgers entstanden.
Notiere Dir außerdem sämtliche Telefonate, die Du wegen dieser Sache führen musst, eventuelle Fahrten zum Anwalt etc.
All das kannst Du als Schadenersatz wieder einfordern
(was ich an Deiner Stelle auch dringend tun würde!)
VG
Regina