@Brandenburg
Über den Streit wird wohl in der örtlichen Presse (MAZ) schon länger berichtet.
Vertragspartner ist der Vernieter, der deshalb auch die Begleichung der Gasrechnungen schuldet. Die Mieter sind deshalb keine Schuldner des Versorgers. Weil sie nicht Vertragspartner sind, haben sie auch selbst keinen vertraglichen Lieferanspruch gegen den Versorger.
In der Regel lässt sich der Versorger auf eine Weiterbelieferung ein, wenn eine Bezahlung des laufenden Bezugses sichergestellt ist, etwa durch die Mieter erfolgt, wenn also sicher gestellt ist, dass die Außenstände trotz Lieferung nicht weiter anwachsen. Schließlich will auch der Versorger sein Gas verkaufen, wenn nur die Bezahlung der Lieferungen sichergestellt ist.
Sicher gestellt werden muss dabei, dass die Zahlungen auf den laufenden Bezug geleistet und nicht auf die schon bestehenden Außenstände verrechnet werden. Deshalb nach Möglichkeit als sog. \"Mieter- Notgemeinschaft\" gemeinsam einen Rechtsanwalt einschalten und mit diesem die entsprechenden Verhandlungen mit dem Versorger führen, tunlichst auf eine genaue Rechnungsabgrenzung achten.
Der Rechtsanwalt kann dann auch sagen, wie etwa Mietvorauszahlungen deshalb gekürzt werden können, um nicht zum einen für den Vermieter auf dessen Schuld Zahlungen an den Versorger zu leisten und gleichzeitig weiter Vorauszahlungen an den Vermieter zu leisten.
Möglicherweise liegt beim Vermieter auch ein Insolvenzgrund vor, so dass er etwa wegen bestehender Zahlungsunfähigkeit keine Zahlungen mehr leistet.
@Pelikan
Was mit den anderen Rechnungen ist, ist doch für die Frage der Gas- Liefersperre vollkommen egal