@Christian Guhl
Diese Erklärung von E.ON taugt sicher nicht. Vielleicht wollte man mit dem Geld das Endesa- Netz instandsetzen. Aber aus diesem Traum ist ja nun nichts geworden. :rolleyes:
Denn die Eigenkapitalverzinsung und Substanzerhaltung des Netzes wird ja über die Netzentgelte gem.
GasNEV abgegolten, die in den Gaspreisen (Arbeitspreis) regelmäßig bereits enthalten sind.
Die Netzentgelte werden an die 100 %ige Tochter
E.ON Avacon Netz GmbH gezahlt.
Zudem werden teilweise Netzanschlusskosten und Baukostenzuschüsse für den Anschluss an das Niederdrucknetz nach der
NDAV verlangt, womit ebenfalls bereits Kosten des Netzes abgegolten werden/ sind.
So sehen etwa Netzentgelte vergleichbarer Netzbetreiber aus. Dabei werden die Netzkosten bei Standardlastprofilkunden ohne Leistungsmessung mit einem spezifischen Arbeitspreis für die Netznutzung abgegolten. Dieser liegt bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh etwa bei 1,23 Cent/ kWh zzgl. 0,03 Cent/ kWh Konzessionsabgabe. Damit sind dann alle Netzkosten abgegolten. Ein Jahresleistungspreis fällt nicht an. Als Fixkosten fallen also lediglich die relativ marginalen Mess- und Abrechnungskosten des Netzbetreibers an, die in einen Grundpreis Eingang finden könnten, nicht notwendig müssen.
Der Rest vom Grundpreis, den der Versorger verlangt, ist reine Vertriebsmarge, die man ihm durch einen geringeren Verbrauch nicht streitig machen kann, also eine absatzunabhängige Mindestmarge (fetter Speck).
Fazit:
Der Rest des Grundpreises, den der Kunde an den Gasversorger jährlich zahlt , der nicht als Netzentgelt an den Netzbetreiber geht, bleibt beim Vertrieb. Und dieser Vertrieb wiederum hat mit dem Netz rein gar nichts zu tun, investiert also auch nicht in das Netz.
Der verbleibende Rest ist also Marge bzw. Gewinn des Vertriebs undzwar satt.
In concreto:
So verlangt etwa
Mitgas einen Grundpreis in Höhe von 123,00 EUR/a (netto) von Heizgaskunden, ohne dass für das Mitgas- Netz überhaupt entsprechende Kosten anfallen. Denn für das Netz fallen lediglich Mess- und Abrechnungskosten in Höhe von
23,36 EUR/ a (netto) an.
Und bei genauer Betrachtung wird der Verbrauch nur einmal gemessen und abgerechnet, so dass für die gleiche Leistung beim Vertrieb wohl nicht nochmals Kosten anfallen können.
Wofür die Kunden die weiteren ca. 100 EUR/ a (netto) aufbringen sollen, weiß man nicht. Dass muss wohl der garantierte Gewinn als Extra sein. Nicht zu vergessen, dass in den Netzentgelten ja auch schon (von Amts wegen) ein ordentlicher Gewinn einkalkuliert ist....
Wäre schön, wenn jemand aus der Branche, der hier mitliest, erklären könnte, was mit den 100 EUR/ a (netto) wohl passiert, wofür die wohl gebraucht werden. Macht immerhin bei einer Jahresabnahme von 20.000 kWh einen entsprechenden Betrag von
0,5 Cent/ kWh (netto) aus. Ein ziemlich fetter Betrag und schließlich nur ein Bruchteil (welchen?) der
Gesamtmarge.
Man darf sich natürlich erst recht fragen, wofür E- wie einfach im entsprechenden Netzgebiet diesen Betrag einsacken will, wo doch die Vertriebskosten dieses Unternehmens laut Eigenwerbung noch weit geringer liegen sollen, weil man sich so effizient aufgestellt hat. Der Preisvorteil für den Kunden liegt schließlich gerade einmal bei lächerlichen 0,24 Cent/ kWh (netto).
Wenn 100 EUR/ im Jahr (netto) \"
für lau\" noch keine
Abzocke sein sollten, weiß man wohl nicht, wo diese beginnen sollte. Ab welchem Betrag darf man wohl von
Abzocke reden? Möglicherweise findet die Branche eine eigene Definition dafür. Auf eine solche darf man gespannt sein. Möglicherweise hat sich die Branche aber bereits vor Jahren darauf festgelegt, dass es
Abzocke per definionem gar nicht gibt. Das wäre auch eine Variante.
Man sollte
der Sache auf den Grund gehen.