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Autor Thema: Was rechtfertigt überhaupt (noch) die Grundpreise?  (Gelesen 4429 mal)

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Offline RR-E-ft

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Was rechtfertigt überhaupt (noch) die Grundpreise?
« am: 24. September 2007, 18:54:04 »
Ich weiß es nicht.

Siehste hier.

Nachdem nun auch mit den Gaspreisen die Netzkosten als Netzentgelte mit den Arbeitspreisen gewälzt werden, stellt sich auch dabei die Frage, was die Grundpreise überhaupt rechtfertigen soll.

Der Heizöllieferant kennt auch keine verbrauchs- und lieferunabhängigen Grundpreise.....

Siehste auch hier

Offline Christian Guhl

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Was rechtfertigt überhaupt (noch) die Grundpreise?
« Antwort #1 am: 26. September 2007, 19:17:32 »
Eon-Avacon investiert den Grundpreis angeblich in die Unterhaltung und Instandhaltung der Gasnetze. Fraglich nur, wieso dann die Grundpreise bei Kürzung der Netzentgelte durch die BNA nicht gesenkt wurden ?

Offline RR-E-ft

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Was rechtfertigt überhaupt (noch) die Grundpreise?
« Antwort #2 am: 26. September 2007, 20:30:18 »
@Christian Guhl

Diese Erklärung von E.ON taugt sicher nicht. Vielleicht wollte man mit dem Geld das Endesa- Netz instandsetzen. Aber aus diesem Traum ist ja nun nichts geworden. :rolleyes:

Denn die Eigenkapitalverzinsung und Substanzerhaltung des Netzes wird ja über die Netzentgelte gem. GasNEV abgegolten, die in den Gaspreisen (Arbeitspreis) regelmäßig bereits enthalten sind.

Die Netzentgelte werden an die 100 %ige Tochter E.ON Avacon Netz GmbH gezahlt.

Zudem werden teilweise Netzanschlusskosten und Baukostenzuschüsse für den Anschluss an das Niederdrucknetz nach der NDAV verlangt, womit ebenfalls bereits Kosten des Netzes abgegolten werden/ sind.

So sehen etwa Netzentgelte vergleichbarer Netzbetreiber aus. Dabei werden die Netzkosten bei Standardlastprofilkunden ohne Leistungsmessung mit einem spezifischen Arbeitspreis für die Netznutzung abgegolten. Dieser liegt bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh etwa bei 1,23 Cent/ kWh zzgl. 0,03 Cent/ kWh Konzessionsabgabe. Damit sind dann alle Netzkosten abgegolten. Ein Jahresleistungspreis fällt nicht an. Als Fixkosten fallen also lediglich die relativ marginalen Mess- und Abrechnungskosten des Netzbetreibers an, die in einen Grundpreis Eingang finden könnten, nicht notwendig müssen.

Der Rest vom Grundpreis, den der Versorger verlangt, ist reine Vertriebsmarge, die man ihm durch einen geringeren Verbrauch nicht streitig machen kann, also eine absatzunabhängige Mindestmarge (fetter Speck).

Fazit:

Der Rest des Grundpreises, den der Kunde an den Gasversorger jährlich zahlt , der nicht als Netzentgelt an den Netzbetreiber geht, bleibt beim Vertrieb. Und dieser Vertrieb wiederum hat mit dem Netz rein gar nichts zu tun, investiert also auch nicht in das Netz.

Der verbleibende Rest ist also Marge bzw. Gewinn des Vertriebs undzwar satt.

In concreto:

So verlangt etwa Mitgas einen Grundpreis in Höhe von 123,00 EUR/a (netto) von Heizgaskunden, ohne dass für das Mitgas- Netz überhaupt entsprechende Kosten anfallen. Denn für das Netz fallen lediglich Mess- und Abrechnungskosten in Höhe von 23,36 EUR/ a (netto) an.

Und bei genauer Betrachtung wird der Verbrauch nur einmal gemessen und abgerechnet, so dass für die gleiche Leistung beim Vertrieb wohl nicht nochmals Kosten anfallen können.

Wofür die Kunden die weiteren ca. 100 EUR/ a (netto) aufbringen sollen, weiß man nicht. Dass muss wohl der garantierte Gewinn als Extra sein. Nicht zu vergessen, dass in den Netzentgelten ja auch schon (von Amts wegen) ein ordentlicher Gewinn einkalkuliert ist....

Wäre schön, wenn jemand aus der Branche, der hier mitliest, erklären könnte, was mit den 100 EUR/ a (netto) wohl passiert, wofür die wohl gebraucht werden. Macht immerhin bei einer Jahresabnahme von 20.000 kWh einen entsprechenden Betrag von 0,5 Cent/ kWh (netto) aus. Ein ziemlich fetter Betrag und schließlich nur ein Bruchteil (welchen?) der Gesamtmarge.

Man darf sich natürlich erst recht fragen, wofür E- wie einfach im entsprechenden Netzgebiet diesen Betrag einsacken will, wo doch die Vertriebskosten dieses Unternehmens laut Eigenwerbung noch weit geringer liegen sollen, weil man sich so effizient aufgestellt hat. Der Preisvorteil für den Kunden liegt schließlich gerade einmal  bei lächerlichen 0,24 Cent/ kWh (netto).

Wenn 100 EUR/ im Jahr (netto) \"für lau\" noch keine Abzocke sein sollten, weiß man wohl nicht, wo diese beginnen sollte. Ab welchem Betrag darf man wohl von Abzocke reden? Möglicherweise findet die Branche eine eigene Definition dafür. Auf eine solche  darf man gespannt sein. Möglicherweise hat sich die Branche aber bereits vor Jahren darauf festgelegt, dass es Abzocke per definionem gar nicht gibt. Das wäre auch eine Variante.

Man sollte der Sache auf den Grund gehen.

Offline RR-E-ft

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Was rechtfertigt überhaupt (noch) die Grundpreise?
« Antwort #3 am: 29. September 2007, 21:57:31 »
Und was rechtfertigt hier die Grundpreise?


Gaspreise Erdgas Südsachsen

Netzkosten Südsachsen Netz

Der Heizgaskunde zahlt mindestens 171,60 EUR/ a (netto).

Die Gasvertriebsgesellschaft selbst zahlt an den Netzbetreiber aber nur 51,35 EUR/ a (netto) für Grundpreis, Messung und Abrechnung.

Der satte Rest von 120,25 EUR/ a also absatzunabhängige Vertriebsmarge des Vertriebs, bei einer Jahresabnahme von 20.000 kWh also immerhin satte 0,601 Cent/ kWh.

Offline terminator3

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Was rechtfertigt überhaupt (noch) die Grundpreise?
« Antwort #4 am: 02. Oktober 2007, 19:30:31 »
@RR:  170 E ist ja schon wirklich Wucher. Da wäre ich schon beim Kartellamt wieder....

Überhaupt sind Grundpreise in heutiger Zeit nicht mehr vermittelbar, da die Preise nur sehr schwer vergleichbar sind...

Warum wird der Grundpreis (angebliche Netzinstandhaltungskosten) nicht in den Arbeitspreis eingerechnet ?

Ist das die viel zitierte neue Preisgestaltung ? Neuer niedriger Arbeitspreis, dafür aber ein höherer Grundpreis...

Gruß T3

Offline RR-E-ft

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Was rechtfertigt überhaupt (noch) die Grundpreise?
« Antwort #5 am: 02. Oktober 2007, 19:53:20 »
@terminator3

Ich hatte doch eingangs die Frage aufgeworfen und sogleich zu erkennen gegeben, dass ich auf diese keine Antwort habe. Demnach ist es untunlich, mir diese Frage nochmals zu stellen. Ich weiß es immer noch nicht.  ;)

 

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