Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: es fehlen geleistete Abschlagszahlungen!  (Gelesen 5395 mal)

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Offline biene

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es fehlen geleistete Abschlagszahlungen!
« am: 29. Juli 2007, 19:38:19 »
Hallo ihr LIeben,

hab ein interessanten Fehler festgestellt:

Auf unserer Jahresendabrechnung der EWE - fehlen 450€ geleistete Abschlagszahlungen! - die sind nicht mit aufgeführt worden!

Ein Hammer - oder?

Jetzt kann ich erst morgen Widerspruch machen - die Rechnung ist Ende Juli gekommen - nur wir waren im Urlaub...

Habt ihr die aktuellen Musterbriefe? und Berechnungsprogramme - wg. der Mwst -Änderung?

Gruß Biene

Offline Christian Guhl

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es fehlen geleistete Abschlagszahlungen!
« Antwort #1 am: 29. Juli 2007, 22:38:25 »
@biene
Das ist doch allgemein üblich, daß die Versorger  die gekürzten Beträge aus den Vorjahren von den Abschlagzahlungen abziehen.Trotz ausdrücklichen Verbotes.
Es gibt zwei Möglichkeiten dagegen vorzugehen :
1.Die Verrechnung ignorieren und in der eigenen Rechnung die Abschläge in der tatsächlich gezahlten Höhe ansetzen.
2.Die Rechnung nach §17.1.1 Strom(Gas)GVV als offensichtlich fehlerhaft rügen und bis zur Erstellung einer korrigierten Rechnung die Zahlung komplett verweigern.
Ich habe mich in der Vergangenheit immer für Nr.1 entschieden um Zeit und Nerven zu sparen.Dieses Jahr werden meine gezahlten Abschläge allerdings mit 0,--€ ausgewiesen, da der gesamte Betrag für die Restforderung aus dem Vorjahr draufgeht.Wahrscheinlich werde ich jetzt auf eine berichtigte Rechnung bestehen.Ein Berechnungsprogramm mit der MwSt.-Änderung habe ich mir erstellt.Bei Interesse schicke ich es gerne per mail zu.

Offline Cremer

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es fehlen geleistete Abschlagszahlungen!
« Antwort #2 am: 29. Juli 2007, 23:14:54 »
@biene,

war bei uns ebenfalls vor 2 der Fall

Zwischenzeitlich weisen die SW KH auf der Rechung noch Forderugen aus den Vorjahren aus und damit ist das Thema vom Tisch.

Mer sollt net so lange in Urlaub fahrn :D :D :D
MFG
Gerd Cremer
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Offline biene

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es fehlen geleistete Abschlagszahlungen!
« Antwort #3 am: 30. Juli 2007, 09:18:33 »
Hallo Cremer,

net lästern - lol aber ich hab schon von mehreren Fällen inzwischen gehört...

Inzwischen hab ich die Kontoauszüge angefordert - sind grad gekommen!

und durchsteigen tut man durch die Abrechnungen ja kaum noch...
zumindest ist mir ein höherer Betrag aufgefallen, der in der Endabrechnung gar nicht mit aufgeführt war!

Da muß ich erst mal in Ruhe nachchecken - hat schon jemand weitere Erfahrungen gemacht???

und an Christian Guhl -

Dein Angebot nehme ich gerne an!


Gruß an alle

Biene

Offline Pelikan

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es fehlen geleistete Abschlagszahlungen!
« Antwort #4 am: 30. Juli 2007, 09:39:20 »
moin moin,

@Biene...und im Urlaub viel Nektar genascht?

Bei meiner letzten Stromabrechnung fehlten auch Abschläge.
Habe den EVU zur Erstellung einer ordendlichen Abrechnung, unter Androhung der Zahlungsaussetzung,  aufgefordert.
Das war letzten Sommer.
Seit dem ist Ruhe.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline biene

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es fehlen geleistete Abschlagszahlungen!
« Antwort #5 am: 09. August 2007, 16:40:04 »
hallo zusammen,

eben hat sich bei mir die EWE endlich gemeldet - nachdem ich festgestellt hatte auf deren Kontoauszug - wurden die \"Altschulden aus § 315 BGB\" einfach mit verrechnet - was auf der normalen Jahresendabrechnung nicht hervorgeht!
Nun hab ich erst mal mit denen abgemacht - dass ich eine korrekte Abrechnung verlange - schriftlich natürlich und auch die unberechtigten Mahngebühren gestrichen werden.  jetzt bin ich gespannt....


Gruß Biene

Offline biene

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es fehlen geleistete Abschlagszahlungen!
« Antwort #6 am: 12. September 2007, 17:26:36 »
Hallo zusammen,

soeben erhalte ich den Widerspruch der EWE! -

\"Wir verweisen auf den bisher im Fall Ihres Gaswiderspruches geführten Schriftwechsel, in dessen Verlauf wir Ihren Widerspruch wiederholt abgelehnt haben. Unserer Ansicht nach sind unsere aktuellen wie auch alten Gaspreise nicht unbillig gemäß § 315 und sind somit Ihrerseits zu zahlen! Wir widersprechen somit der von Ihnen vorgenommenen Änderung bzw.  Kürzung unserer Rechnung bzw. weisen Ihren Widerspruch gegen unsere Gaskonditionen erneut zurück!
Da aus unserer Sicht die Konditionen für die Gaslieferung unstrittig sind, wurde der von Ihnen gezahlte Abschlag mit der offenen Forderung aus der Vorjahresrechnung verrechnet. Den Nachweis der Billigkeit unserer Preise liegt seit Frühjahr in Form eines Testates eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers vor. Somit folg EWE der Entscheidung des Bundesgerichtshofes hinsichtlich des Nachweises der Bezugskostensteigerung.
Wir bitten Sie somit den offenen Betrag aus der Jahresabrechnung zu begleichen!\"

Soll ich erneut widersprechen?

Gruß Biene

Offline Christian Guhl

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es fehlen geleistete Abschlagszahlungen!
« Antwort #7 am: 12. September 2007, 18:24:02 »
@biene
Ich habe dem Versorger (EonAvacon)geschrieben:\"Da die Zahlungen zweckgebunden geleistet wurden, ist eine Verrechnung mit anderen Forderungen gem. § 366 BGB ausgeschlossen.Ihre Rechnung ist damit gem.
§ 17.1 GVV offensichtlich falsch. Bis zur Erstellung einer korrekten Rechnung werde ich keine weiteren Zahlungen leisten.\" Und siehe da, die Rechnung wurde berichtigt.Alle Abschlagszahlungen sind da und die Forderung aus den Vorjahren ist gesondert aufgeführt.Es geht doch !

Offline jroettges

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es fehlen geleistete Abschlagszahlungen!
« Antwort #8 am: 12. September 2007, 18:32:23 »
Hallo Biene,

natürlich widersprechen! Die EWE kennt spätestens seit dem Schortenser Treffen die Rechtslage besser. In der neuen ENERGIEDEPESCHE und auf den Seiten des Bundes der Energieverbraucher ist das alles schön nachzulesen.

Wenn nötig, wiederholt Eure Widersprüche etwas besser auf die Rechtslage nach dem jüngsten BGH-Urteil abgestimmt, also den gesamten Gaspreis als unbillig rügen und nicht nur Erhöhungen widersprechen.

Außerdem sollte man der EWE gegenüber als Sondervertragskunde zu allererst deren Recht zur Preisanpassung grundsätzlich in Frage stellen, denn es fehl(t)en bisher die gesetzlich vorgeschriebenen (§41 EnWG) Preisanpassungsklauseln in EWE-Sondervertägen fast gänzlich.

Offline Fidel

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es fehlen geleistete Abschlagszahlungen!
« Antwort #9 am: 12. September 2007, 20:58:54 »
Moin:

Zitat
Original von bieneSoll ich erneut widersprechen?

Aber natürlich! Und immer daran denken, bei (Abschlags-)Zahlungen den genauen Verwendungszweck und Zeitraum, auf den sich die Zahlung bezieht, zu nennen.

Ebenfalls widersprechen Sie der Aufrechnung Ihrer Abschlagszahlungen aus der aktuellen Abrechniungsperiode mit Forderungen Ihres EVU aus zurückliegenden Abrechnungsperioden.

Und bitten Sie Ihr EVU, Ihnen prüffähige Unterlagen zuzusenden, die es Ihnen ermöglichen, die Billigkeit der Gaspreise sowie die Preiserhöhungen ab Widerspruchsbeginn selbst zu überprüfen.

Gruß
Fidel

Offline Cremer

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es fehlen geleistete Abschlagszahlungen!
« Antwort #10 am: 12. September 2007, 21:27:09 »
@biene,

selbstverständlich widersprechen.

Sonst werden in einer Klage die \"Worte im Mund rumgedreht\"
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline biene

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es fehlen geleistete Abschlagszahlungen!
« Antwort #11 am: 08. Oktober 2007, 08:53:07 »
hallo ihr Lieben,

ich brauch dan ein aktualisiertes \"Musterschreiben\" speziell zu diesem Fall - ...

vielleicht habt ihr da noch was parat?

Danke schon mal im Voraus.

Gruß an alle Mitkämpfer/innen

Biene

 

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