Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EWE & Nachtspeicherheizung macht Einspruch Sinn?  (Gelesen 6932 mal)

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Offline freydach

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EWE & Nachtspeicherheizung macht Einspruch Sinn?
« am: 11. September 2007, 19:57:31 »
Guten Abend,

nach einer langen Zeit als stille Leser möchte ich nun auch etwas Nachfragen.

Mich traf fast der Schlag, als ich von dieser Seite von den EWE Erhöhungen erfuhr. Als Nachtstromkunde erhöhen sich für mich die Tarife um fast 25% von 10,08ct/Kwh auf ca 12,5ct/Kwh.

Ich habe mir daraufhin mal den Vertragsgrundlagen zu rate gezogen. Hier heisst es zum einen (unter 7. Sonderstrompreis):

\"Sollten nach Vertragsabschluss bzw. abgabe dieses Angebotes erlassene und/oder geänderte Rechtsvorschriften und/oder behördliche Maßnamen und/oder umweltrechtliche Bestimmungen die Wirkung haben, dass die Erzeugung, der Bezug, die Fortleitung und/oder die Abgabe elektrischer Energie unmittelbar oder mittelbar verteuert bzw. verbilligt werden, so erhöht bzw. ermäßigt sich der Strompreis entsprechend von dem Zeitounkt ab, an dem die Verteuerung bzw. Verbilligung in Karft tritt.\"

weiterhin unter 9.(Allgemeines)
\"Mit einer ggf. notwendigen Änderung der Preise werden die übrigen Bestimmungen dieser Sondervereinbarung nicht aufgehoben.\"

Wenn ich das Forum richtig studiert habe läuft gegen die EWE grade ein Prozess aufgrund dieser Preisänderungsklausel. Weiß man hier schon etwas?

Kann ich mich auf §315 berufen, weil ich keine Möglichkeit zum Versorgerwechsel habe(Ich bin Mieter)?

Gäbe es eigentlich die Möglichkeit, 2 getrennte Zähler zu installieren, und dann den Haushaltsstrom von einem anderen Anbieter zu beziehen?

Ich glaube nämlich nicht, dass die Bezugspreise für Strom sich um 25% erhöht haben.

Vielen Dank im Voraus

Florian

Offline RR-E-ft

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EWE & Nachtspeicherheizung macht Einspruch Sinn?
« Antwort #1 am: 11. September 2007, 20:16:13 »
@freydach

Man sollte sich darauf berufen, dass die Preisänderungsklausel gem. § 307 BGb unwirksam ist und deshalb schon gar kein Rechtsgrund für eine einseitige Preiserhöhung besteht, hilfsweise sollte man zudem den erhöhten Preis insgesamt gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig rugen.

Offline superhaase

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EWE & Nachtspeicherheizung macht Einspruch Sinn?
« Antwort #2 am: 11. September 2007, 21:13:37 »
.... dazu taugt auch der Musterbrief des BDE.
Die von Dir zitierte Klausel erlaubt ja gerade nicht eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener Stromerzeugungskosten...... also würde ich das Recht zur Preiserhöhung aus einem solchen Grund schon aufgrund des Vertragswortlautes bestreiten.
Fener gilt natürlich das von RR-E-ft gesagte.....

ciao,
sh
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Offline freydach

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EWE & Nachtspeicherheizung macht Einspruch Sinn?
« Antwort #3 am: 11. September 2007, 21:51:27 »
Moin,

vielen dank erst einaml für die Antworten.

Eine Frage wäre da noch.

Die EWE hatte im Frühjahr schon einmal die Preise um 1 ct erhöht. diese Erhöhung hatte ich dummerweise hingenommen. Ergibt sich für die jetzige Erhöhung ein Nachteil für mich?

so denn

Florian

Offline RR-E-ft

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EWE & Nachtspeicherheizung macht Einspruch Sinn?
« Antwort #4 am: 11. September 2007, 23:06:49 »
@freydach

Schnell noch nachholen, und die hoffentlich noch nicht voll bezahlte Verbrauchsabrechnung kürzen.

Wenn das Unternehmen merkt, dass eine solche Preiserhöhung problemlos bei den Kunden durchgeht, ist die logische Folge, dass die Preise immer weiter erhöht werden.... Geld kann man schließlich immer gebrauchen.

Offline bjo

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EWE & Nachtspeicherheizung macht Einspruch Sinn?
« Antwort #5 am: 11. September 2007, 23:32:58 »
Zitat
Original von freydach

Gäbe es eigentlich die Möglichkeit, 2 getrennte Zähler zu installieren, und dann den Haushaltsstrom von einem anderen Anbieter zu beziehen?

Florian

hallo,
- wenn der vorhandene Platz eine VDE gemäße Installation ermöglicht JA
Kosten > 200 EUR / einmalig bei wenige Aufwand

ich würde jetzt mal durchrechnen ob sich nicht folgendes lohnt
- abschaffen des Zweitarifzählers und normalen Strom von einem günstigern Anbeiter beziehen!

ACHTUNG: Nachtstrom wird zukünftig noch teurer, es ist erklärtes Ziel vom Rockbeauftragten Nachtspeicherheitzungen abzuschaffen.
(hier in Dorsten gibts einen ganzen Stadtteil der MUSSTE in den 70érn Nachtspeicherheizungen verwenden.

Offline superhaase

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EWE & Nachtspeicherheizung macht Einspruch Sinn?
« Antwort #6 am: 12. September 2007, 07:36:48 »
Zitat
Original von freydach
Die EWE hatte im Frühjahr schon einmal die Preise um 1 ct erhöht. diese Erhöhung hatte ich dummerweise hingenommen.
Da sehr wahrscheinlich keine gültige Preiserhöhungsklausel vorhanden ist, war auch die erste Erhöhung unzulässig.

Du bestreitest generell das Recht zur Preisänderung und zahlst ab sofort (auch für die aktuelle Rechnung) nur den Preis vom Beginn des Vertrages.

Leg das Geld aber beiseite und versauf es nicht  ;) - könnte evtl. sein, dass Du nach einem Prozess doch mehr zahlen musst.... man weiß ja nie....

Ob der Versorger Dich überhaupt verklagen wird, ist nicht sicher.
Wenn er Deinen Heizstromvertrag kündigt, dann musst Du schauen, ob er laut Vertrag überhaupt ein kündigungsrecht hat. Oft ist das nicht der Fall.

@bjo:
Wer oder was ist der \"Rockbeauftragte?  :rolleyes:

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Zottel

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EWE & Nachtspeicherheizung macht Einspruch Sinn?
« Antwort #7 am: 12. September 2007, 08:19:45 »
Grundsätzlich macht der Einspruch gegen die Erhöhung Sinn.

Ich habe bei meinem EVU den Nachtstrom auch unter §315 \"abgehandelt\".

Erhöhung innerhalb der letzten 5 Jahre - 52%  X(

Offline freydach

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EWE & Nachtspeicherheizung macht Einspruch Sinn?
« Antwort #8 am: 12. September 2007, 09:17:45 »
Oha,

wir haben bis jetzt immer gut mit dem Strom gehaushaltet. Letztes Jahr haben wir von der EWE(aufgrund des milden Winters und der Anschaffung eines Kaminofens) 930,-€ zurückerhalten. Die Abschläge hatte ich daraufhin von 175,- auf 150,- geändert. EWE hatte nach der letzten Abrechnung Abschläge von ca. 85€ angeraten.

Da ich dieses Jahr mit einem Vernünftigen Winter und Mehrverbrauch rechne, hatte ich die Abschläge nicht geändert. Ich hasse es, nachzuzahlen. Mit etwas pech habe ich also schon die Preiserhöhung fürs ganze mitfinanziert.

Florian

Offline superhaase

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EWE & Nachtspeicherheizung macht Einspruch Sinn?
« Antwort #9 am: 12. September 2007, 09:21:56 »
Zitat
Original von freydach
Da ich dieses Jahr mit einem Vernünftigen Winter und Mehrverbrauch rechne, hatte ich die Abschläge nicht geändert. Ich hasse es, nachzuzahlen.
Lieber gibst Du einen zinslosen Kredit?
Sowas ist mir völlig unverständlich......... Du scheinst also eh zuviel Geld zu haben  ;)

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline bjo

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EWE & Nachtspeicherheizung macht Einspruch Sinn?
« Antwort #10 am: 12. September 2007, 11:36:30 »
Zitat
Original von freydach
Ich hasse es, nachzuzahlen. Mit etwas pech habe ich also schon die Preiserhöhung fürs ganze mitfinanziert.

Florian

wie wäre es mit einem Dauerauftrag Überweisung auf ein Tagesgeldkonto

1822 Direkt 4,05 % (Neukunden)
DKB 3,8 %

Offline freydach

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EWE & Nachtspeicherheizung macht Einspruch Sinn?
« Antwort #11 am: 19. September 2007, 19:03:50 »
Erst aml vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich werde jetzt den Betrag auf den Pflichtbetrag von EWE kürzen und Widerspruch einlegen. Dann bleibt in der Endabrechnung sowieso nichts über, im Gegenteil. Wenn der Winter nur ein wenig härter wird, laufen dann genug kosten zum weggkürzen auf. Das Geld geht dann auf ein Festgeldkonto.
Eigentlich echte Doofheit :-(
Ich habe grade mit einem Rechtsanwalt für Energierecht gemailt, und der rät mir nicht zu klagen, sondern abzuwarten, wie die anderen Prozesse ausfallen.
Ich habe zudem Sorge, dass man mir den NT-Tarifbertrag kündigen wird, und dann wird es richtig Teuer.
Da die Situation bei mir etwas spezieller ist, bin ich halt von Natur aus sehr Vorsichtig. Also ein Lieblingskunde der EVU\'s :-)

Für mich bleibt also nur zu hoffen, dass NSH\'s verboten werden, oder die EWE auf breiter Front verliert.

Wenn alles nichts hilft werde ich nächsten Sommer ausziehen. Aber erst, wenn der Energiepass pflicht wird. Vielleicht lässt sich der Vermieter dann überreden. Was stünde eigentlich da drin, wenn man eine NSH hat? Steht der Pfeil dann im tiefroten bereich wegen Primärenergiebedarf, oder werden nur die KWh\'s gezählt. (Bauernhaus von 1920 aber gut gedämmt)


P.S.: wusstet Ihr, dass die EWE 13,7ct bei Mitarbeitern(Normaltarif) verlangt, und diesen nicht erhöht?  X(

so denn

Florian

Offline Cremer

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EWE & Nachtspeicherheizung macht Einspruch Sinn?
« Antwort #12 am: 19. September 2007, 22:58:32 »
@freydach,

wenn Sie zwei Verträge haben, einen HT und einen NT, dann kann zwar in HT eine Kündigung erfolgen und der NT könnte weiterlaufen.

Natürlich bekommen Mitarbeiter von Versorgern andere Preise. :]
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline freydach

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EWE & Nachtspeicherheizung macht Einspruch Sinn?
« Antwort #13 am: 20. September 2007, 08:04:36 »
So einfach ist es leider nicht.

Das ganze läuft im Rahmen der Sondervereinbarung H8.

Siehe auch der zweite Thread in \"Heizen, Renovieren, Bauen\" es bleibt höchstens Zählerumbau.

Immerhin ist der neue Preis \"nur\" 12,82ct, und nicht wie öffewntlich angekündigt 13,86.

Vielleicht werden die Mistdinger(NSH) ja doch noch verboten.

so denn
Florian

Offline DieAdmin

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EWE & Nachtspeicherheizung macht Einspruch Sinn?
« Antwort #14 am: 20. September 2007, 09:28:38 »
Zitat
Original von freydach

Siehe auch der zweite Thread in \"Heizen, Renovieren, Bauen\" es bleibt höchstens Zählerumbau.


@freydach,

bei Verweisung auf einen anderen Thread, empfiehlt es sich im Beitrag das konkrete Link einzufügen :)

Vermieter zur abschaffung von Nachtspeicherheizung überreden.

 

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