Hallo Boardgemeinde,
habe als Neuling hier im Board mal eine Frage an die Rechtsexperten bezüglich folgender Passage in meinem Gas-Sondervertrag (von 1992), da ich mittels Suchfunktion nichts passendes gefunden habe.
\"Die RWE Energie AG ist berechtigt, die Preise zu ändern, wenn sich die für
die Gaspreisbildung maßgebenden Faktoren, insbesondere der Einkaufspreis, ändert. Änderunger der Preise und Bedingungen werden erst nach öffentlicher Bekanntgabe in der örtlichen Presse wirksam.\"
Handelt es sich um hierbei um eine \"wirksame Preisanpassungsklausel\"?,
insbesondere auch im Hinblick auf diesen Beitrag hier im Forum.
http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4971Viele Dank für Eure Hilfe
Samton