Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Preisanpassungsklausel  (Gelesen 2397 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline samtron

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Preisanpassungsklausel
« am: 10. September 2007, 18:22:52 »
Hallo Boardgemeinde,
habe als Neuling hier im Board mal eine Frage an die Rechtsexperten bezüglich folgender Passage in meinem Gas-Sondervertrag (von 1992), da ich mittels Suchfunktion nichts passendes gefunden habe.

\"Die RWE Energie AG ist berechtigt, die Preise zu ändern, wenn sich die für
die Gaspreisbildung maßgebenden Faktoren, insbesondere der Einkaufspreis, ändert. Änderunger der Preise und Bedingungen werden erst nach öffentlicher Bekanntgabe in der örtlichen Presse wirksam.\"

Handelt es sich um hierbei um eine \"wirksame Preisanpassungsklausel\"?,

insbesondere auch im Hinblick auf diesen Beitrag hier im Forum.
http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4971

Viele Dank für Eure Hilfe
              Samton

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Preisanpassungsklausel
« Antwort #1 am: 10. September 2007, 22:34:53 »
@samtron

Zitat
BGH, Urt. v. 19.11.2002 - X ZR 243/01 = NJW 2003, 507, 508

unter II. 2 a)


Diese Regelung entspricht dem schon bisher in der Rechtsprechung anerkannten und nunmehr in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F. auch kodifizierten Grundsatz, daß es für die Wirksamkeit einer Preiserhöhungsklausel entscheidend darauf ankommt, daß der Vertragspartner des Verwenders den Umfang der auf ihn zukommenden Preissteigerungen bei Vertragsschluß aus der Formulierung der Klausel erkennen und die Berechtigung einer von dem Klauselverwender vorgenommenen Erhöhung an der Ermächtigungsklausel selbst messen kann (BGHZ 94, 335; BGH, Urt. v. 26.5.1986 - VIII ZR 218/85, NJW 1986, 3134).

Kann man/ frau schon bei Vertragsabschluss erkennen, welche Preiserhöhungen auf einen zukommen werden und wird man/ frau deren Berechtigung anhand der Klausel selbst überprüfen können ?

Nein, weil man schon die für die Gaspreisbildung maßgebenden Faktoren, insbesondere die Einkaufspreise selbst nicht kennt und auch nicht selbst in Erfahrung bringen kann, wie sich diese internen Kalkulationsgrößen (die der Versorger ggf. sogar als seine Geschäftsgeheimnisse bezeichnet) nach Vertragsabschluss verändern.

Eine solche Klausel ist also klassisch - durchgefallen.

Das sieht man/ frau auch schon blind mit einem Krückstock.

Offline samtron

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Preisanpassungsklausel
« Antwort #2 am: 11. September 2007, 06:43:15 »
@ RR-E-ft

Vielen Dank für die rasche Antwort mit Quellenangabe !!
Manchmal sieht man ja \"vor lauter Bäumen den Wald nicht\".
Liebe Grüsse
                      samtron

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz