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Autor Thema: Nachlässe auf die Erdgassteuer  (Gelesen 5453 mal)

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Offline RR-E-ft

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Nachlässe auf die Erdgassteuer
« am: 10. August 2007, 17:10:05 »
Großkunden wie Stadtwerke und Regionalversorger erhalten vom Vorlieferanten regelmäßig Nachlässe auf die Erdgassteuer.

Den Kunden wird allzuoft von diesen Nachlässen nichts mitgeteilt. Diesem sagt man, im Arbeitspreis seien immer 0,550 Cent Erdgassteuer enthalten.

Siehste etwa hier

Offline ESG-Rebell

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Nachlässe auf die Erdgassteuer
« Antwort #1 am: 13. August 2007, 09:05:28 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Den Kunden wird allzuoft von diesen Nachlässen nichts mitgeteilt. Diesem sagt man, im Arbeitspreis seien immer 0,550 Cent Erdgassteuer enthalten.
Und wie soll es einem GVU dann gelingen, mit einem Gutachten über gestiegene Bezugskosten und Hinweis auf das jüngste BGH-Urteil eine Preiserhöhung durchzudrücken?

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole - aber es ist einfach zu wichtig:
Diese aktuelle Tour der Versorger müsste sich meines Erachtens vermasseln lassen, indem der beklagte Kunde umfangreich mögliche Einsparungen in anderen Preisbestandteilen behauptet und nicht veränderte bzw. gestiegene Kosten bestreitet und so im Ergebnis eine vollständige Darlegung der Zusammensetzung des gesamten neuen Preises verlangt.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Cremer

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Nachlässe auf die Erdgassteuer
« Antwort #2 am: 13. August 2007, 12:59:58 »
@Fricke,

aber hallo !!!

unversteuert bzgl. Erdgassteuer kann doch nur in bestimmten Fällen zu tragen kommen bei einer bestimmten gesetzlichen Verwendung, z.B. Verwendung in Blockheizkraftwerke, wenn ich mich nicht irre.  :evil:

Dazu zählen m.E. nicht pauschal Gasgaskunden.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Nachlässe auf die Erdgassteuer
« Antwort #3 am: 13. August 2007, 13:11:03 »
@Cremer

Hali, hallo, hallo Herr Cremer!

Fakt ist, dass viele Gasversorger von ihren Vorlieferanten Nachlässe auf die Erdgassteuer erhalten und deshalb durch diese Steuer insoweit  nicht tatsächlich vollständig mit den Kosten belastet sind, die allzuoft behauptet werden.

Offline Cremer

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Nachlässe auf die Erdgassteuer
« Antwort #4 am: 13. August 2007, 13:20:33 »
@Fricke,

o.k.

Sie meinen aber in diesem Zuge nicht den Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuer) bgl. der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung
MFG
Gerd Cremer
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Offline taxman

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Nachlässe auf die Erdgassteuer
« Antwort #5 am: 13. August 2007, 13:33:13 »
Herr Cremer,

zum einen gibt es Äpfel und dann noch Birnen! Dies insbesondere im dt. Steuerrecht!




All,

sicherlich kann der Versorger keinen Steuernachlass gewähren. Er würde seine eigene Marge dadurch mindern. Das weiterzuleitende Steueraufkommen ändert sich sicherlich nicht! Wie dies dann dem Kunden gegenüber verkauft wird ist ein anderes Thema.

Ich errinere dabei gerne an die Media-Markt-Werbung vom Jahresanfang, wo behauptet wurde dem Kunden die erhöhte Umsatzsteuersteuer von 19% zu schenken. Eben aus den verminderten Erlösen musste Media-Markt dann die Umsatzsteuer, natürlich zu 19%, abführen.

Schönen Tag noch
taxman
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Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline RR-E-ft

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Nachlässe auf die Erdgassteuer
« Antwort #6 am: 13. August 2007, 14:22:20 »
@taxman

Worauf ich im eigentlichen hinweisen wollte ist, dass die Versorger in 2003 die Gaspreise erhöht hatten, mit der Begründung, dass die Steuererhöhung zu Mehrkosten führe, welche auf die Endkunden 1 : 1 weitergewälzt werden müssten.

Tatsächlich wurde die Kostensteigerung durch die Steuererhöhung teilweise dadurch kompensiert, dass die Vorlieferanten nicht unerhebliche Nachlässe zum Ausgleich der Steuererhöhung auf die Vorlieferantenpreise gewährten.

Diese Preiserhöhungen führten also auch (schon) zur Margenerhöhung und zwar dadurch, dass man den Endkunden nur den einen Teil der Geschichte erzählte.

@Cremer

Ihre Gedankengänge sind mir teilweise nicht nachvollziehbar.

Wenn über Nachlässe auf die Erdgassteuer die Rede ist, ist damit nicht die Mehrwertsteuer gemeint.

Offline Netznutzer

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Nachlässe auf die Erdgassteuer
« Antwort #7 am: 13. August 2007, 15:42:33 »
Hallo Herr Fricke,

sämtliche Erdgaslieferanten kaufen spätestens seit dem 01.08.2006 das Erdgas dass sie verkaufen, Erdgassteuerfrei ein. Somit eine Phantomdiskussion, die Sie hier losbrechen. Wenn ein Vorlieferant einen Rabatt gibt, dann kann er ihn doch wohl nennen, wie er will, oder bedarf das Ihrer Zustimmung?

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Nachlässe auf die Erdgassteuer
« Antwort #8 am: 13. August 2007, 15:52:58 »
@Netznutzer

Zitat
Original von Netznutzer
Hallo Herr Fricke,

sämtliche Erdgaslieferanten kaufen spätestens seit dem 01.08.2006 das Erdgas dass sie verkaufen, Erdgassteuerfrei ein. Somit eine Phantomdiskussion, die Sie hier losbrechen. Wenn ein Vorlieferant einen Rabatt gibt, dann kann er ihn doch wohl nennen, wie er will, oder bedarf das Ihrer Zustimmung?

Gruß

NN

Selbstredend kann der Vorlieferant den Rabatt nennen, wie er will, meinetwegen \"Für Inge\" oder \"Hans und Franz\".

Im Zusammenhang mit der Einführung/Erhöhung der Mineralölsteuer hatten Bundeskartellamt und Monopolkommission das Thema Ölpreisbindung erneut aufgegriffen und auf den Leverage- Effekt verwiesen und deshalb einen Ausgleich bei den Vorlieferantenpreisen als notwendig angesehen. Den gab es dann auch von den Vorlieferanten.

Die Rabatte gab es also keinesfalls ohne Grund.

Anders gewendet:

Die gesunkenen Bezugskosten durch die nachträgliche Einräumung der Rabatte wurden den Endkunden nicht mitgeteilt und die gesunkenen Bezugskosten infolge der Rabatte wurden nicht an die Endkunden weitergegeben, hierdurch die Margen (zwischenzeitlich) erhöht.

Unbillig ist es eben auch, bei gesunkenen Bezugksoten die Endverbraucherpreise nicht dementsprechend  abzusenken.

Nachträglich gewährte Rabatte können also heißen, wie sie wollen (\"Wolle\", \"Jörg\", \"Knut\", \"Traudel\" etc. pp.), sie müssten nur redlicherweise auch beim Endverbraucher ankommen, unabhängig davon, wie der Lieferant heißt.

Echte Gauner geben immer nur Bezugskostensteigerungen voll an die Kunden weiter. ;)

 

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