Hatte heute ein Schreiben von der Entega im Briefkasten:
Ratenvereinbarung
Verbrauchsstelle ...
hiermit erhalten Sie die Bestätigung für den mit uns vereinbarten Ratenplan.
Diese Zahlungsvereinbarung ist unbedingt einzuhalten, da bei Rückstand einer Rate die gesamte Restforderung in einer Summe sofort zur Zahlung fällig wird.
... Fällig 17.09.2007, xxxx EUR
In den Ratenplan wurden folgende Forderungen aufgenommen:
hier folgt die Auflistung der (trotz meines Einspruchs gem. § 315 BGB) angeblich fälligen Nachforderung, der Rückläufergebühr und Mahngebühr
Wir bitten Sie, Ihre Zahlung unter Angabe der Vertragskontonummer ... zu überweisen.
Zukünftige monatliche Abschlagsforderungen sind von dieser Vereinbarung nicht berührt und sind wie seither fristgerecht zu zahlen.
Ist die Entega jetzt völlig \"gaga\" geworden?
1.
Zu einer Ratenvereinbarung gehören immer zwei. ICH habe niemals das Wort Ratenvereinbarung auch nur in den Mund genommen oder der Entega was diesbzgl. geschrieben (übrigens besteht diese \"Ratenvereinbarung\" nur aus EINER EINZIGEN Rate!)
Ich frage mich echt, woher die diese \"Ratenvereinbarung\" herleiten wollen.
2.
Ich habe in meinem letzten Schreiben (nur) Bezug auf meinen Preiseinwand gem. §315 BGB genommen, auf das Schreiben des Bundeskartellamts hingewiesen, auf die Nichtfälligkeit der Forderungen und auf die strafrechtl. Relevanz des Verhaltens der Entega (Unterlaufen § 315 BGB, §§ 226 und 240 BGB).
3.
Die seit April nicht eingezogenen Abschläge sind in der \"Ratenvereinbarung\" nicht aufgeführt.
Bisher hat Entega aber auch nichts eingezogen. Bin mal gespannt, ob sie zum Fälligkeitstermin jetzt einzieht und wie viel.
Und nun?
Ich werde wohl nochmal auf mein letztes Schreiben hinweisen und es als Anlage nochmal beifügen müssen.
Schon interessant, welche Tricks sich die Entega einfallen lässt, um § 315 BGB weiter zu unterwandern.
So langsam wäre dann wohl auch mal eine Meldung ans Darmstädter Echo - Lokalredaktion angesagt ...
Was da abgeht, geht ja wirklich auf keine Kuhhaut mehr ...
LG
Regina