Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Tarifkunde oder Sondervertragskunde  (Gelesen 8100 mal)

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Offline copen

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Tarifkunde oder Sondervertragskunde
« am: 16. August 2007, 23:52:26 »
Hallo,

ich habe mir jetzt hier sehr viele Erläuterungen zum Thema ob man Sondervertragskunde oder Tarifkunde ist durchgelesen, bin aber nicht daraus schlau geworden was ich jetzt bin.

Ab Oktober 2002 beziehe ich Gas.
Zu diesen Zeitpunkt habe ich mich bei den SW angemeldet und habe einfach nur ein Antragsformular (Adresse, Zählernummer, Zählerstand) ausgefüllt.
Daraufhin bekam ich dann folgendes Schreiben:
Zitat
Sehr geehrter Herr...,

wir versorgen Sie mit Elektroenergie und Erdgas. Die Lieferung erfolgt gemäß den Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung/Gasversorgung von Tarifkunden (ABEltV/AVBGasV) vom 21. Juni 1979.

Die AVBEltV und die AVBGasV können Sie in unseren Geschäftstellen ... ... erhalten.

Abgerechnet wurde die Gaslieferung immer nach dem \"Sonderabkommen\" und nicht nach \"Allgemeinen Tarif\". Ich wurde selbstständig von den Stadtwerken in das \"Sonderabkommen\" zugeordnet da es für mich \"günstiger\" wäre.

Was bin ich nun?
In den Brief der Stadtwerke stehe \"Tarifkunde\" und Verordnung nach ABEltV/AVBGasV.

Nach Definition im Forum bin ich aber Sondervertragskunde (wie fast alle hier?)?

Sondervertragskunde wäre doch besser, wegen den Urteil vom 13. Juni 2007 das gegen einen Tarifkunden ergangen ist oder?

Danke schon mal für Antworten.

Offline Cremer

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Tarifkunde oder Sondervertragskunde
« Antwort #1 am: 17. August 2007, 07:18:49 »
@copen,

entscheidend ist, dass Sie nach einem \"Sondertarif\" versorgt werden.

Zum weiteren gibt es dazu immer etwas \"Zusätzliches\" an Vertragsbedingungen, z.B. \" Bestimmungen zum Sondervertrag\" oder \"Ergänzende Bestimmungen zum Sonderttarif A\"

Darin ist meistens das \"Sondervertragliche\" geregelt, wie z.B. Preisgleitklauseln, Vertragslaufzeit, etc.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Schwalmtaler

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Tarifkunde oder Sondervertragskunde
« Antwort #2 am: 17. August 2007, 08:04:40 »
@ cremer

Ihre Ausführung ist m. E. nach nicht ganz richtig. Der Begriff Sonderabkommen ist nicht automatisch mit Sondervertrag gleichzusetzen.
Es gibt auch für Tarifkunden verschiedene Tarife, in die der Versorger einen Kunden gemäß einer \"Bestpreisabrechnung\" selbstständig einsortiert. Siehe u.a. die Erdgasversorgung Schwalmtal. Hier wird der Tarifkunde entweder in die Tarife Mini oder Midi (Grundversorgungstarife!!!) je nach Verbrauch eingestuft.

Gruß
Schwalmtaler

Offline bjo

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Tarifkunde oder Sondervertragskunde
« Antwort #3 am: 17. August 2007, 09:16:25 »
Zitat
Original von Schwalmtaler
@ cremer

Ihre Ausführung ist m. E. nach nicht ganz richtig. Der Begriff Sonderabkommen ist nicht automatisch mit Sondervertrag gleichzusetzen.
Es gibt auch für Tarifkunden verschiedene Tarife, in die der Versorger einen Kunden gemäß einer \"Bestpreisabrechnung\" selbstständig einsortiert. Siehe u.a. die Erdgasversorgung Schwalmtal. Hier wird der Tarifkunde entweder in die Tarife Mini oder Midi (Grundversorgungstarife!!!) je nach Verbrauch eingestuft.

Gruß
Schwalmtaler

bei der RWE ist es genauso
seit dem wir Gas beziehen habe ich nichts unterschrieben und auch auf keiner Rechnung / Schreiben irgend etwas von Sondervertragskunde usw..
gelesen. Die Einstufung hat EVivo später RWE selber vorgnommen!

Offline taxman

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Tarifkunde oder Sondervertragskunde
« Antwort #4 am: 17. August 2007, 09:47:27 »
Zitat
Sehr geehrter Herr...,

wir versorgen Sie mit Elektroenergie und Erdgas. Die Lieferung erfolgt gemäß den Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung/Gasversorgung von Tarifkunden (ABEltV/AVBGasV) vom 21. Juni 1979.

Hallo Copen,

den wichtigsten Satz habe ich fett herausgehoben! Da steht deine Antwort!

Grüße taxman
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Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline RR-E-ft

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Tarifkunde oder Sondervertragskunde
« Antwort #5 am: 17. August 2007, 11:50:09 »
@copen

Sie werden von der Stadtwerken Jena- Pößneck GmbH seit 2002 aufgrund eines Sonderabkommens mit Erdgas beliefert.

Der Versorger hat die Gaslieferungen zu den Preisen des Sonderabkommens in Rechnung gestellt und diese wurden auch bezahlt.

Für Sonderabkommen galt die AVBGasV als Verordnung nicht (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 AVBGasV).

Entscheidend ist deshalb, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag wirksam einbezogen wurden (§ 305 Abs. 2 BGB) und ob es einen wirksamen Preisänderungsvorbehalt gibt (§ 307 BGB).

Daran dürfte es fehlen.

Auf das Bestätigungsschreiben des Versorgers nach Vertragsabschluss kommt es dabei nicht an (siehe § 305 Abs. 2 BGB).

Es kommt nämlich entscheidend auf die Kenntnis des Verbrauchers von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss und seine Einwilligung in die Einbeziehung an.

In dem Anmeldeformular zum Gasbezug, das vor der Lieferung unterschrieben wurde,  war bestimmt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch von der AVBGasV gar keine Rede. Darin war nur die Abnahestelle, Zählernummer und Stand und die Abschlagshöhe sowie ggf. Einzugsermächtigung geregelt.

@taxman

Offensichtlich ist es doch nicht so einfach.  ;)

Offline Schwalmtaler

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Tarifkunde oder Sondervertragskunde
« Antwort #6 am: 17. August 2007, 12:28:13 »
@ Fricke

bisher hatte ich das so verstanden, das ich durch die Anmeldung seitens des Bauträger und der Gasentnahme einen Tarifvertrag im Rahmen der Grundversorgung abgeschlossen habe. Innerhalb der grundversorgung gibt es 2 unterschiedliche tarife, nach denen per Bestpreis abgerechnet wird.

Ist denn die Annerkennung dieser bestpreisabrechnung gleichzeitig der Abschluss einer Sondervertrages?

Jetzt bin ich etwas verwirrt.

Gruß Schwalmtaler

Offline RR-E-ft

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Tarifkunde oder Sondervertragskunde
« Antwort #7 am: 17. August 2007, 12:37:59 »
@Schwalmtaler

Wie es bei Ihnen ist, weiß ich nicht.

Ich weiß aber, wie es sich mit den Gas- Sonderabkommen in Jena verhält.

Offline Cremer

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Tarifkunde oder Sondervertragskunde
« Antwort #8 am: 17. August 2007, 12:37:59 »
@Schwalmtaler,

ich hatte es so wie H. Fricke gesehen.

Das Wort

Zitat
gemäß

schließt nicht unbedingt die AVBGasV als Allgemeine Geschäftsbedingungen expliziet ein.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Schwalmtaler

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Tarifkunde oder Sondervertragskunde
« Antwort #9 am: 17. August 2007, 13:05:49 »
hier der Auszug aus dem Preisblatt:
Allgemeine Preise für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung

Gültig ab 1.5.2007 Preise Erdgas  ErdgasMini
(geeignet für den Erdgaseinsatz zum Kochen und zur Warmwasserbereitung; empfehlenswert bis zu ca. 5.018 kWh Jahresverbrauch bei 10 kW NWB*)
  Nettopreis
 Endpreis
einschl. 19 % Umsatzsteuer  
Arbeitspreis je kWh 5,22 ct  6,21 ct
Grundpreis je Monat 3,67 €  4,37 €  
     
ErdgasMidi
(geeignet für den Erdgaseinsatz zum Heizen; empfehlenswert ab ca. 5.019 kWh Jahresverbrauch bei 10 kW Nennwärmebelastung (NWB))  
  Nettopreis
 Endpreis
Arbeitspreis je kWh  4,55 ct 5,41 ct
Grundpreis je Monat bis 10 kW NWB* 9,03 €  10,75 €  
Grundpreis je Monat je weiteres kW NWB* 0,56 € 0,67 €
     

Bei einem ununterbrochenen Erdgasbezug von 12 Monaten wird zum Zeitpunkt der Jahresrechnung eine Bestabrechnung durchgeführt. Der für den Kunden jeweils günstigere Allgemeine Preis wird dann für die Abrechnung zu Grunde gelegt.

Sonderpreise für die Versorgung mit Erdgas von Sonderkunden
Gültig ab 1.5.2007


Preise Erdgas  ErdgasMaxi
(geeignet für den Erdgaseinsatz zum Heizen)
   
  Nettopreis Endpreis
Arbeitspreis je kWh   4,32 ct  5,14 ct
Grundpreis je Monat bis 25 kW NWB* 18,97 €  22,57 €  
Grundpreis je Monat je weiteres kW NWB* 0,56 € 0,67 €
     

 

Ein schriftlicher Vertragsabschluss ist Voraussetzung für die Abrechnung zu Sonderbedingungen/Sonderpreisen.


bisher wurde ich immer im MidiTarif abgerechnet. Darf ich mich nun sicher als Tarifkunde fühlen oder nicht?

Offline RR-E-ft

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Tarifkunde oder Sondervertragskunde
« Antwort #10 am: 17. August 2007, 13:18:23 »
@Schwalmtaler

Möglicherweise sah das Preisblatt zu Beginnn der Belieferung anders aus.
Möglicherweise wurde man zu Beginn zu Sonderpreisen beliefert....

Ein einmal begründetes Sonderabkommen muss erst gekündigt werden, um in die Grundversorgung zu gelangen.

Offline copen

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Tarifkunde oder Sondervertragskunde
« Antwort #11 am: 17. August 2007, 22:37:31 »
Zitat
Original von RR-E-ft

Entscheidend ist deshalb, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag wirksam einbezogen wurden (§ 305 Abs. 2 BGB) und ob es einen wirksamen Preisänderungsvorbehalt gibt (§ 307 BGB).

Daran dürfte es fehlen.

Auf das Bestätigungsschreiben des Versorgers nach Vertragsabschluss kommt es dabei nicht an (siehe § 305 Abs. 2 BGB).

Es kommt nämlich entscheidend auf die Kenntnis des Verbrauchers von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss und seine Einwilligung in die Einbeziehung an.

In dem Anmeldeformular zum Gasbezug, das vor der Lieferung unterschrieben wurde,  war bestimmt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch von der AVBGasV gar keine Rede. Darin war nur die Abnahestelle, Zählernummer und Stand und die Abschlagshöhe sowie ggf. Einzugsermächtigung geregelt.

Danke Herr Fricke, genauso wie sie es geschrieben haben ist es. Bei dem Anmeldeformular war keine Rede von AGB´s und auch nicht von der AVBGasV.
Es wurden nur die von Ihnen oben erwähnten Angaben \"angefordert\".
Damit bin ich also Sondervertragskunde, was direkt auf meinen anderen Thread abzielt.
SW Jena-Pößneck lehnen Abschlagsanpassung und § 315 Anwendung ab.
Da es in den Urteil vom 13. Juni 2007 um einen Tarifkunden ging, ist das Urteil also nicht anzuwenden (sowieso nicht, da Einzelfallentscheidung).

Was ist aber nun, wenn mich die Stadtwerke plötzlich mit den allgemeinen Tarif versorgen?

Offline bjo

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Tarifkunde oder Sondervertragskunde
« Antwort #12 am: 17. August 2007, 23:10:52 »
Zitat
Original von copen
Zitat
Original von RR-E-ft

Was ist aber nun, wenn mich die Stadtwerke plötzlich mit den allgemeinen Tarif versorgen?

- weiterhin kürzen
- eigene Jahresrechnungen erstellen
- auf den Überweisungen vermerken was Sie zahlen
- abwarten !

 

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