Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Juristische Grenze Versorger <-> Anschlussnehmer  (Gelesen 10585 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Mabcom

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 24
  • Karma: +0/-0
Juristische Grenze Versorger <-> Anschlussnehmer
« am: 17. Juli 2007, 19:00:47 »
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Grundsatzfrage.
In der NDAV Gas steht in §13, Abs. 1:

----------------------------
Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung (Anlage), mit Ausnahme des Druckregelgerätes und der Messeinrichtungen, die nicht in seinem Eigentum stehen, ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.
----------------------------

Demnach ist der Versorger für den Gaszähler verantwortlich da dieser dem Versorger gehört, richtig?
Wenn ich also den Gaszählöer nicht mehr haben möchte, da ich kein Gas benötige, wer baut den dann aus? Der Versorger will einerseits Bereitstellungsgebühr, wenn ich den Gaszähler behalte, andererseits den Zähler nicht selbst ausbauen lassen.
Ich habe den Zähler nun von einem Installateur ausbauen lassen und die Rechnung an den Versorger geschickt. Postwendend schreibt er nun, dass lt. NDAV Gas §13 Abs.1 ich für die Kosten aufkommen muß.
Ich finde die Verordung da sehr schwammig.

Gibts denn keine definitive Aussage per Gesetz?

Marco

Offline e-Stromer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 95
  • Karma: +0/-0
Juristische Grenze Versorger <-> Anschlussnehmer
« Antwort #1 am: 17. Juli 2007, 19:31:13 »
hi, Mabcom

ich verstehe das so, dass der Anschlussnehmer der Vermieter, bzw. der Eigentümer eines Anwesens ist (welcher an Dritte zur Nutzung überlässt - einem Mieter z.B.)

Wenn ich kein Gas brauche, folglich auch keins entnehme, dann würde ich dies dem Versorger mitteilen, bzw. einen bestehenden Vertrag kündigen, so dass ich auch keine Bereitsstellungsgebühr bezahlen muss.

Wozu aber muss dazu der Zähler ausgebaut werden? Der nimmt doch kaum Platz weg...

Und wo befindet sich jetzt der Gaszähler?

... bin kein Jurist - bitte deshalb um Berichtigung...

Gruß e-Stromer

Offline Mabcom

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 24
  • Karma: +0/-0
Juristische Grenze Versorger <-> Anschlussnehmer
« Antwort #2 am: 17. Juli 2007, 19:46:34 »
Hi e-Stromer,

der Anschlussnehmer ist meiner Meinung nach der Kunde des Versorgungsunternehmens. Also ich.

Unser Versorgungsunternehmen pocht darauf, dass ich eine sogenannte \"Bereitstellungsgebühr\" zahlen muß, wenn ich einen Gasanschluß \"verfügbar\" installiert habe.
Konkret ist es so, das ich ein Haus mit bestehendem Gasanschluß (und demnach mit bestehender Gasuhr) gekauft habe, jedoch kein Gas mehr nutze. Daher benötige ich den Anschluß nicht mehr. Ein abmelden genügt dem Versorger nicht, er möchte \"seine\" Gasuhr wieder haben, wenn ich die Bereitstellungsgebühr nicht zahle.
Nun habe ich ihm halt mitgeteilt er kann \"seine\" Uhr gerne ausbauen. Darauf lies er sich nicht ein. Er pocht  nun auf NDAV, welches mir aber sagt, er müsse für die Messeinrichtung aufkommen, also auch für deren Ausbau!?!

Konfus...

Marco

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Juristische Grenze Versorger <-> Anschlussnehmer
« Antwort #3 am: 17. Juli 2007, 23:01:26 »
Hi,
Anschlussnehmer ist derjenige, der den aktuellen Netzanschlussvertrag hat, also i.d.R. der Eigentümer eines Objektes. Anschlussnutzer ist derjenige, der den Versorgungsvertrag schliesst, den Anschluss \"benutzt\". In deinem Falle bist du als Bewohner und Eigentümer beides. Wenn du einen Gaszähler vor Ort installiert hast, fällt der Grundpreis an, unabhängig davon, ob Gas entnommen wird. Sofern du den Gaslieferungsvertrag kündigst stellt sich die Frage nach dem Zähler. Salopp, wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Das war bei der Installation so und wird auch bei der Deinstallation so sein. Ferner stellt sich dann noch die Frage, ob der Netzanschlussvertrag gekündigt wird, und die gesamte Anlage abgerüstet wird. Sie könnte schliesslich woanders eingebaut werden.


Gruß
NN

Offline Mabcom

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 24
  • Karma: +0/-0
Juristische Grenze Versorger <-> Anschlussnehmer
« Antwort #4 am: 18. Juli 2007, 05:38:44 »
Hallo Netznutzer,

vielen Dank für Deine Antwort.
Leider hat diese für mich keine Aussagekraft, sondern stellt nur eine Meinung dar.
Ich sehe keine Rechtsgrundlage, dass ich den Ausbau des Versorgereigentums (hier der Zähler) bezahlen soll.

Oder?

Marco

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Juristische Grenze Versorger <-> Anschlussnehmer
« Antwort #5 am: 18. Juli 2007, 14:44:44 »
Hallo,

vielleicht unter folgendem Blickwinkel: im liberalisierten Zählermarkt könntest du dir deinen Messstellenbetreiber = Zuständigen für den Zähler, Eichung usw. aussuchen. wenn z.B. die ISTA dir ein Angebot machen würde, den Messpunkt zu betreiben, würden Kosten anfallen, Ausbau des alten Zählers und Einbau den neuen. Diese wären evtl. in monatl. Pauschalen enthalten, irgendwo würden diese aber in Rechnung gestellt. Derzeit ist der Ein und Ausbau der Zähler noch nicht sozialisiert, dass stellen auch immer wieder diejenigen fest, die vom Netz getrennt werden. Die bekommen i.d.R. auch noch die Zählerausbaukosten und die anschl. Einbaukosten auf\'s Auge gedrückt. Gerade beim Gas sind diese Sachen besonders teuer, da die Versorger da nur konzessionierte Installateuer für die Wiederinbetriebnahme zulassen. Dass ich hier nur meine Meinung vertrete ist klar, aber vielleicht traut sich ja noch der ein oder andere Jurist an dein Problem ran.

Eine mögliche Lösung deines Problems könnte sich in einiger Zeit ergeben, wenn es mal ein paar mehr Gaslieferanten für HH-Kunden gibt. Bestimmt wird es den ein oder anderen dann geben, der ohne oder zum kleinen Grundpreis mit hohen kWh-Preis liefert. Der wäre dann für dich ideal. Eine bessere Antwort kenne ich auch nicht, die Fragestellung hört man jedoch recht häufig von Gasheizungsbesitzern, die das Gas nur noch als Reserveenergie benötigen.

Gruß und viel Erfolg bei deinem Versorger

NN

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Juristische Grenze Versorger <-> Anschlussnehmer
« Antwort #6 am: 18. Juli 2007, 16:35:08 »
@Netznutzer

Richtig ist, dass man sich grundsätzlich einen Messstellenbtreiber wählen könnte. Ein Wettbewerb ist in dem Bereich noch nicht in Sicht. Deshalb sind wohl auch die Messkosten so hoch.

Bei der Sperre muss nicht unbedingt der Zähler ausgebaut werden. Es geht auch einfacher und preisgünstiger (Plombierte Sperre).

Hier zahlt man 35 EUR für den Ausbau pro Zähler und 35 EUR für den Einbau. Bei einem Verteilnetzbetreiber eines Regionalversorgers könnten höhere Kosten anfallen als im Netzgebiet eines Stadtwerks (lange Anfahrtswege).

Die Konzessionierung der Installateure ist meines Erachtens heute nicht mehr zulässig. Durch die Konzession wurden diese Techniker immer in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis gehalten, so dass sie eher bereit waren, die Interessen des Versorgers gegen die des Kunden durchzusetzen. Und dabei sollen sie doch neutral sein.

Näheres m. E. in den Anschluss- und Netzzugangsverordnungen.

Offline Eis

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 11
  • Karma: +0/-0
Juristische Grenze Versorger <-> Anschlussnehmer
« Antwort #7 am: 26. Juli 2007, 10:12:27 »
Vielleicht gehört der Gaszähler nicht dem Energieversorger, sondern war bereits Eigentum des Vorbesitzers? Aber das ist hier sicher (noch) nicht der Fall.

Solange eine Meßeinrichtung (des Versorgers) vorhanden ist, wird die Grundgebühr dafür fällig. Dieses gilt auch dann, wenn die Meßeinrichtung gesperrt ist. Denn der Zähler befindet sich ja nach wie vor im Anschlußobjekt. (Zählermiete)

Energie wird am Netzanschluss bereit gestellt, dafür muß ebenfalls gezahlt werden. (Bereitstellungspreis)

Wenn der Endkunde keine Energie entnimmt, bezahlt er natürlich keinen Verbrauch, sondern nur die Grundbereitstellung.

Jedoch hat der Kunde die Möglichkeit zur Energieentnahme und diese Bereitstellung muß vergütet werden (Herstellung, Transport usw).

Der Ausbau einer Meßeinrichtung erfolgt nur durch konzessionierte Installateure. Denn die Gefahren von unsachgemäßer Arbeit im Gasnetz kann man sich durchaus selbst ausmalen. Die Konzession wird meines Wissens nach nur befristet erteilt und erfordert u.a. regelmäßige Schulungen und Unterweisungen.

Der Geräteausbau ist keine endgültige Lösung. Später lässt sich auch wieder ein Meßgerät installieren. Jedoch sollte man dabei beachten, daß dann die jeweils aktuellsten Technischen Anschlußbedingungen gelten und vorhandene Altanlagen aufwendig modernisiert werden müssten.

Mit welcher Begründung der Netzbetreiber die Kosten vom Zählerausbau nicht übernehmen will, ist mir bisher nicht einleuchtend. Evtl ist es \"Unwissen\" des Sachbearbeiters oder der Versuch, erstmal Kosten abzublocken wider besseren Wissens.

Bei freundlicher Anfrage wird die Rechtsabteilung des Energieversorgers die Ablehnung der Kostenübernahme  sicher etwas detaillierter begründen

Offline Mabcom

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 24
  • Karma: +0/-0
Juristische Grenze Versorger <-> Anschlussnehmer
« Antwort #8 am: 26. Juli 2007, 13:48:02 »
Hallo Eis,

die Gasuhr gehört dem Energieversorger.

Ich habe im Keller einen Gasanschlußraum, in dem der Gasanschluß durch die Wand kommt, dann dee HAE dann der Druckminderer  und dann erst eine Gasuhr für die Erdgeschosswohnung und dahinter (per T-Stück) der zweite Gaszaehler für die Obergeschoss-Wohnung.

Ich habe die Heizung aus dem Obergeschoss nun komplett entfernt, die Gasleitung auch bis zum Zähler rückbauen lassen. Lediglich der Zähler mit eingeschraubten Stopfen hing noch an der Wand und am Gasanschluß.
Die Oberwohnung wird nun über den ersten Zähler mitversorgt.

Also ist der zweite Zähler überflüssig. Da hängt nichts mehr dran.
Mich stört er aber nicht, daher habe ich dem Energieversorgungsunternehmen freundlich mitgeteilt, dass es den Zähler gerne ausbauen kann, da ich ihn nicht mehr benötige. Da ich aus diesem Zähler auch nie Gas entnommen habe (Direkt nach Hauskauf stillgelegt), kam auch nie ein Versorgungsvertrag zustande.

Ich glaube nun, es gibt keinerlei Rechtsgrundlage wer die Ausbaukosten zu übernehmen hat. Ich finde keinerlei Informationen dazu. Da der Versorger meine Recnung nicht zahlt werde ich nun ein Mahnverfahren anstreben. Es geht mir auch ums Prinzip.

Bis dahin
Marco

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz