Hallo zusammen,
ich habe mal eine Grundsatzfrage.
In der NDAV Gas steht in §13, Abs. 1:
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Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung (Anlage), mit Ausnahme des Druckregelgerätes und der Messeinrichtungen, die nicht in seinem Eigentum stehen, ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.
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Demnach ist der Versorger für den Gaszähler verantwortlich da dieser dem Versorger gehört, richtig?
Wenn ich also den Gaszählöer nicht mehr haben möchte, da ich kein Gas benötige, wer baut den dann aus? Der Versorger will einerseits Bereitstellungsgebühr, wenn ich den Gaszähler behalte, andererseits den Zähler nicht selbst ausbauen lassen.
Ich habe den Zähler nun von einem Installateur ausbauen lassen und die Rechnung an den Versorger geschickt. Postwendend schreibt er nun, dass lt. NDAV Gas §13 Abs.1 ich für die Kosten aufkommen muß.
Ich finde die Verordung da sehr schwammig.
Gibts denn keine definitive Aussage per Gesetz?
Marco