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Autor Thema: EGS und das BGH-Urteil – auf zur 2ten Runde  (Gelesen 3787 mal)

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Offline RuRo

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EGS und das BGH-Urteil – auf zur 2ten Runde
« am: 02. November 2007, 14:26:33 »
Lange Zeit war es still im Versorgungsbereich der Erdgas Schwaben.

Doch Vorsicht, jetzt holt der Versorger zum vernichtenden Schlag gegen alle 315-Kunden aus. Wer denkt, die EGS würde diese bösen Mädels und Buben verklagen, irrt. Der Versorger reiht sich in die Riege der Unverbesserlichen ein und droht die Sperrung an. Der Zeitpunkt zum Ansetzen der Daumenschraube scheint perfekt gewählt, denn just dieser Tage erreichen die Nachttemperaturen schon mal den Nullpunkt.

Schaun mer mal, was nächste Woche so alles passiert ;)
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Krüml

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EGS und das BGH-Urteil – auf zur 2ten Runde
« Antwort #1 am: 07. November 2007, 09:52:19 »
Seit 2005 (Abrechnung für 2004) bezahle ich nur noch den Preis für 2004.

Ich hatte bis dahin eine monatliche Abschlagszahlung von 518,00€. Sollte aber nach der Abrechnung (obwohl ich 124,--€ zuviel gezahlt hatte)  634,00€ monatlich bezahlen. dies habe ich nicht getan.
Mit Musterbriefen habe ich auf jede Erhöhung reagiert. Habe die Einzugsermächtigung eingezogen und überweise per Teminüberweisung  online weiter 518,00€. Alle Abrechnungen habe ich geändert.
Im Oktober wurde mein Vertrag gekündigt. Den neu angebotenen Vertrag habe ich nicht angenommen. usw.
Zum 23. 10.2007 wurde nun gedroht, das Gas abzudrehen.
Auf meinen Hilferuf an den Bund der Energieverbraucher, hat sich Herr Ahlers aus NRW bei mir gemeldet und mich beraten.
Mit den Musterschreiben habe ich geantwortet. Diese Schreiben sind auch an die Kartellbehörde im Bayerischen Staatsministerium gegangen.

Die Androhung wurde in der gesetzten Freist (2 Tage) zurückgenommen.
Da die Forderungen von Erdgas Schwaben inzwischen angewachsen sind, soll die Forderung gerichtlich  geklärt werden.
Am 29.10.2007 bekam ich einen Brief, dass das Gas am Dienstag, den 6.11.2007 abgedreht wird.
Wieder half mir Herr Ahlers. Es war wir er vermutete. Die Rücknahme der Androhung wurde nicht weitergegeben.

Heute der Artikel in der Zeitung \"Harte Zeiten für Verweigerer\"
Erdgas Schwaben hat ein Gutachten erstellen lassen. Mit diesem Gutachten wollen sie vor Gericht gegen die Kunden vorgehen.
Andere Versorger hätten mit dieser Vorgehensweise schon Erfolg gehabt?

Die meisten, denen eine Sperre angedroht wurde, hätten bereits eingelenkt, so Herr Dietmayer von Erdgas Schwaben.
Der Familie Dahlmann, so der Bericht in der Zeitung. soll heute das Gas abgedreht werden. Die Familie hat der EGS Hausverbot erteilt, und einen Schutzbrief beim Gericht hinterlegt.
Was ist das für ein Schreiben, wo bekomme ich dieses?

Offline RuRo

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