Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Viertausend Kunden sollen über zukünftige Erdgaspreise entscheiden  (Gelesen 3725 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
4.000 Jenaer Erdgaskunden sollen über die Jenaer Gaspreise entscheiden


Wie JenaTV heute meldete, sollen in den nächsten Tagen ca. 4.000 Erdgaskunden Post von den Stadtwerken bekommen. Damit sollen Angebote für neue Erdgaslieferungsverträge unterbreitet werden. Zur Auswahl stehen neben den seit April 2006 angebotenen „Sonderabkommen plus“ auch „JenaGas konstant“.

Die besondere Empfehlung

Bei den „JenaGas konstant“ – Verträgen, welche die Stadtwerke besonders empfehlen, handelt es sich um Verträge zu den Konditionen des „Sonderabkommen plus“ mit der Besonderheit, dass bis zum 30.08.2008 die Preise konstant bleiben sollen. Danach sollen die (höheren) Preise des \"Sonderabkommen plus\" gelten. Dies ist in dem sehr unübersichtlichen Vertragswerk unter § 2 (1) geregelt. Kunden müssen sich dabei für mindestens zwölf Monate vertraglich binden.

http://www.stadtwerke-jena.de/fileadmin/stadtwerke-jena.de/Preise/Erdgas/GasKonstant_Jena.pdf

Die Erdgas- „Sonderabkommen plus“ wurden bereits seit April 2006 angeboten und einige Kunden hatten solche Verträge bereits abgeschlossen. Die Preisentwicklung ist dabei über eine komplizierte Formel automatisch  an die Entwicklung von bestimmten Heizölnotierungen gekoppelt, also unabhängig von den Beschaffungskosten und Netzkosten der Stadtwerke.

Die Stadtwerke berichteten Ende Juni stolz in der Jenaer Presse, dass es ihnen gelungen sei, bessere Vorlieferantenpreise zu verhandeln, so dass die Preise abgesenkt werden könnten. Auch habe die Bundesnetzagentur die Netzkosten abgesenkt, was auch an die Kunden weitergegeben werden soll. Tatsächlich wurden diese Kostenvorteile an diejenigen Kunden, die bereits im Jahre 2006 ein „Sonderabkommen plus“ abgeschlossen hatten, überhaupt nicht weitergegeben. Schließlich richten sich deren Preise nach der automatischen Anwendung einer Preisformel, was sich also eindeutig als Nachteil erweist.

Mit den Sonderabkommen plus I lagen die Stadtwerke im bundesweiten Preisvergleich des Bundeskartellamtes im März 2007 für den Standardabnahmefall 20.000 kWh/ Jahr  auf Platz 470 von 750 Gasversorgern.

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Gaspreisvergleich/20.000_kWh-korr.pdf
   

Viele Kunden, die jetzt Post erhalten, hatten sich bisher nicht darauf eingelassen, einen „Sonderabkommen plus“- Vertrag abzuschließen. Sie werden deshalb noch zu den alten Sonderabkommen beliefert. In diesen alten Verträgen war oft weder eine wirksame Preisänderungsklausel noch ein Kündigungsrecht zugunsten der Stadtwerke wirksam vereinbart. Diese Kunden konnten sich deshalb darauf berufen, dass die Stadtwerke ihnen gegenüber überhaupt nicht zur Preiserhöhung berechtigt waren. Viele Kunden haben dies genutzt und zahlen nur die alten Preise weiter. Wer dabei die Abschläge und Rechnungsbeträge entsprechend kürzte, konnte erheblich sparen. Auch das neue Urteil des BGH vom 13.06.2007 steht dem nicht entgegen, weil es nur Tarifkunden betrifft, nicht aber Erdgas- Sonderabkommen.

Nun also teilen die Stadtwerke mit, dass sie diese Kunden zu diesen Konditionen nicht weiter beliefern könnten. Wer sich nicht für ein neues „Sonderabkommen plus“ oder für „JenaGas konstant“ entscheide, werde ab 01.09.2007 automatisch  zum weit teureren Grundversorgungstarif beliefert. Betroffene Kunden sollten dem widersprechen.

Bei der „eben“ in Bensheim/ Bergstraße sind ohne Einzugsermächtigung  20.000 kWh Erdgas   aktuell 272 EUR/ Jahr billiger zu bekommen als beim „Sonderabkommen plus“ der Jenaer Stadtwerke.

http://www.verivox.de/gas/Gasrechner.asp?output=1&Go=Berechnen&Calculator_type=1&customer=priv&carrier=115&PLZ=07747&usage_total=20000&Leistung=10
 
Nur beliefert dieses Unternehmen leider keine Kunden in Jena. Der Gaspreis in Bensheim ist deshalb viel günstiger, weil sich dort bereits seit einem Jahr Gaslieferanten gegenseitig einen erbitterten Preiswettbewerb liefern. Das könnte auch bald in Jena der Fall sein, wenn sich die Kunden nur nicht auf eine zwölfmonatige Vertragsbindung bei „JenaGas konstant“ einlassen.  Ab dem 01.Oktober haben weitere Gasunternehmen bundesweite Angebote angekündigt. Dann könnte der Wettbewerb auch bei den Gaspreisen in Jena Einzug halten und die Preise weiter zum Purzeln bringen. Wer keinen Vertrag mit Ölpreisbindung bei den Stadtwerken abschließen und trotzdem günstiger wegkommen möchte als zu den Grundversorgerpreisen, dem bleibt das Angebot  des derzeit einzigen Wettbewerbers E wie Einfach, der auch in Jena Erdgas anbietet. Gegenüber dem „Sonderabkommen plus“ lässt sich durch einen Wechsel zu diesem Lieferanten noch deutlich sparen:
       http://www.verivox.de/gas/gasrechner.asp?Go=Berechnen%21&output=2&Calculator=1&PLZ=07747&usage_total=20000&Leistung=10&customer=priv

Vorteil dabei: Man kann den Vertrag jederzeit mit kurzer Frist kündigen und ist nicht wie bei den Stadtwerken im Vertrag „JenaGas konstant“ für die Dauer von 12 Monaten gebunden.

Mit „JenaGas konstant“ wird also das durchsichtige Kalkül verfolgt, den Jenaer Gasmarkt mindestens für zwölf Monate für Wettbewerber zu verschließen, um hier günstigere Erdgaspreise durch Wettbewerb  dauerhaft weiter  zu verhindern. Andere Gaslieferanten sollen um Jena weiterhin einen weiten Bogen machen müssen. Zirka viertausend Erdgaskunden haben also in den nächsten Wochen darüber zu entscheiden, ob ab 1. Oktober auch in Jena neue bundesweite Erdgasanbieter mit günstigeren Preisen an die Türen klopfen können. Bis es soweit ist, sollte man ggf. bei „E wie einfach“ ohne Ölpreisbindung günstiger Erdgas beziehen. Über Gaspreisangebote kann man sich im Internet unter http://www.verivox.de informieren.

Vorgeschoben ist das Argument, die Fortsetzung der Altverträge sei aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen nicht möglich. Gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 AVBGasV galten die Bestimmungen der AVBGasV nur für Tarifkunden. Die Stadtwerke hatten bereits durch öffentliche Bekanntgabe im November 2006 die Altverträge an den neuen Rechtsrahmen angepasst:

http://www.stadtwerke-jena.de/startseite/produkte/erdgas/allgemeines/vertragsbedingungen.html

Mehr war dazu nicht erforderlich.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz