Danke für die schnelle Antwort!! Ich habe ein Musterbrief gelesen den ich evtl.per Einschreiben zu E.ON schicken werde.Ich möchte ja bezahlen,da mir ja bewusst ist ads ich eine Leistung erhalte.Aber trotzdem kann mann ja verlangen das es soas wie einen schriftlichen Vertrag gibt.Der Versorger hat mich z.B. über seine AGB`s aufzuklären.Glaube ich....
Was haltet Ihr von diesem Brief:
MUSTERSCHREIBEN
An: ___________________________________________________________________________________
Von:_______________________________________________________________________________
Betr: Versorgung mit Strom, Gas Fernwärme - Meine Kunden-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihr Zahlungsverlangen und bitte zunächst um Mitteilung, woraus Sie die behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisfestsetzung herleiten.
Sollten Sie zu einer einseitigen Preisfestsetzung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, so lange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde.
Ich berufe mich insoweit auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB.
Dies gilt in gleicher Weise für künftig mitgeteilte (erneut erhöhte) Preise.
Bitte weisen Sie mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nach.
Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie bitte von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen. Wegen der Erhebung des Unbilligkeitseinwands fehlt es an einer fälligen Forderung. Die Androhung der Versorgungssperre ist auch nach § 17, Abs. 1 GasGVV und StromGVV unzulässig und möglicherweise sogar strafbar.
Guthaben aus etwaigen anderen Versorgungsverträgen sind mir in voller Höhe auszuzahlen. Eine etwa geschuldete Nachzahlung werde ich von mir aus bewirken. Einer Aufrechnung Ihrerseits widerspreche ich gemäß § 366, Abs.1, BGB.
Bis der billige Preis feststeht, zahle ich unter Vorbehalt einen geringeren als den von Ihnen verlangten Preis. Die Abschlagszahlungen reduziere ich ebenfalls. Auf den verminderten Preis beschränke ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung.
Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen.
Mit freundlichem Gruss