VDEW befürchtet Wettbewerbsnachteil für deutsche StromkonzerneBisher hatten RWE & Co. die kostenlos zugeteilten Verschmutzungsrechte auch bereits in die Großhandelspreise eingepreist.
Die so erhöhten Großhandelspreise hätten eigentlichen einen Wettbewerbsnachteil erster Güte bewirken müssen und haben ihn für die Stromkunden auch bewirkt, nur eben nicht für die deutschen Stromerzeuger.
Die Benachteiligung der Kundschaft interessierte keinen.
Insbesondere der VDEW beschwerte sich wohl nicht. Schließlich führte die Einpreisung lediglich kalkulatorischer- also nicht aufwandsgleicher- Kosten zu satten Zusatzgewinnen für das Stromerzeugeroligopol.
Für die deutschen Stromerzeuger gab es keinen Wettbewerbsnachteil, weil es noch gar keinen funktionierenden europäischen Strombinnenmarkt gibt. Gäbe es einen harten Wettbewerb auf einem Binnenmarkt, wäre es unmöglich gewesen, lediglich kalkulatorische Kosten für Preiserhöhungen zu benutzen. Selbst die Einpreisung aufwandsgleicher Kosten wäre im harten Wettbewerb fraglich.
Für die Kunden dürfte sich wenig ändern, nur die Zusatzgewinne des Oligopols werden teilweise wegbrechen, weil es sich dann um aufwandsgleiche Kosten handeln wird.
An der Einpreisung ändert sich nichts.
Dass 1.000 deutsche Stromversorger an einem europaweitem Wettbewerb teilnehmen würden, darf als eine Legende angesehen werden. Tatsächlich beherrscht das Erzeugeroligopol aus E.ON/ RWE sowie Vattenfall Europe und EnBW den deutschen Strommarkt.
Dieses Oligopol verfügt zugleich über die Übertragungsnetze und somit auch über die knappen Kapazitäten an Kuppelstellen zu den europäischen Nachbarn.
Der VDEW kritisierte bisher insbesondere nicht, dass die satten Zusatzgewinne einen Anreiz für Investitionen in den maroden und teilweise drastisch klimaschädlichen deutschen Kraftwerkspark behinderten, weil sich der Betrieb emissionsstarker Anlagen entgegen der Intetion des Emissionshandels für die Konzerne außerordentlich lohnte.