@klaushar
Wenn Sie den Jahresverbrauch aus der alten Rechnung nehmen und diesen mit den alten Preisen ggf. zzgl. Sicherheitszuschlag multiplizieren, erhalten Sie die Prognose für ihre nächste Verbrauchsabrechnung.
Aufgrund dieser Prognose sind die neuen Abschläge gem. § 25 AVBV festzulegen. Die Abschläge sollen weder zu einer Über- noch zu einer Nachzahlung, sondern zu einer insgesamt ausgegelichenen Jahresverbrauchsabrechnung führen.
Da durch den Einwand der Unbilligkeit die neuen Preise nach der Rechtsprechung des BGH in den Urteilen vom 30.04.2003 bis auf weiteres vollkommen unverbindlich sind, muss Ihr Versorger diese den Abschlagsberechnungen zugrundelegen.
Die meisten Versorger machen das auch schon so.
Mit Sperre werden die Kunden eigentlich nicht mehr bedroht:
Nach der Veröffentlichung des Beitrages \"Die Rechtlage ist unklar\" in der ZfK \"Zeitschrift für kommunale Wirtschaft\", Heft 1/2005 S. 2 und dem dazu unter
www.zfk.de -> Hintergrund veröffentlichten Gutachten der Fachjuristen steht fest, dass eine Versorgungseinstellung unzulässig ist. Selbst eine Androhung einer solchen kann bereits einen Straftatbestand erfüllen.
Das ganze kann wohl nur so erklärt werden, dass sich Ihr Versorger wegen der rechtlichen Situation nicht auf dem aktuellen Stand hält.
Offensichtlich wird dort auch das Urteil des Amtsgerichts Hamburg- Harburg, welches mir bekannt ist, vollkommen falsch eingeordnet.
Wenn Sie also die laufenden abschläge, die sich nch den o. g. Vorgaben ergeben, pünktlich leisten, dürfen Sie sich auf der sicheren Seite fühlen.
Wenn Ihr Versorger weiter Sperenzchen macht, wenden Sie sich an die zuständige Kartell- und Energieaufsichtsbehörde, zumeist beim Landeswirtschaftsministerium.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass dort die Nöte der Verbraucher wegen des Preisdiktats der Versorger in zunehmendem Maße Gehör finden. Lesen Sie nur unter \"Neuigkeiten\".
Wenn eine Sperrandrohung kommt (in einer solchen ist der Tag der Sperre immer angegeben, 14 Tage Frist), können Sie auch die zuständige Staatsanwaltschaft informieren. Stellen Sie dies Ihrem Versorger in Aussicht und bedeuten Sie ihm, dass Sie trotz des Streits über die Angemessenheit der Preiserhöhungen weiterhin an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert sind, aber um Verständnis dafür bitten, dass Sie in diesem Punkt nicht einlenken können und werden.
Dann sollte auch Ihr Versorger emotionslos mit der neuen Situation umgehen können.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt