@Allina
Gegen einen Mahnbescheid legen Sie einfach Widerspruch ein, hier im Forum breits beschrieben.
Wenn eine Klage kommt und Ihr Versorger mit der Klage seine Kalkulation offen legt, haben Sie ab Zustellung zwei Wochen Zeit für die Verteidigungsanzeige gegenüber dem Gericht.
Innerhalb dieser Zeit könnten Sie die Kalkulation schnell dem Bund der Energieverbraucher und der Verbraucherzantrale für eine erste Plausibilitätsprüfung zukommen lassen.
Es bestehen bereits Erfahrungswerte. Diese werden von Tag zu Tag umfangreicher. Zudem kann die Kalkulation Ihres Versorgers so mit den Kalkulationen anderer Versorger verglichen werden, wodurch extreme Abweichungen bei Einzelpositionen auffallen sollten.
Um den Schutz einer starken Gemeinschaft zu genießen und die Arbeit zu unterstützen, sollten Sie ggf. Mitglied beim Bund der Energieverbraucher werden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt