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Autor Thema: Zählerstand selber ablesen wegen Mehrwertsteuererhöhung  (Gelesen 6231 mal)

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Offline eislud

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Zählerstand selber ablesen wegen Mehrwertsteuererhöhung
« am: 28. Dezember 2006, 13:46:42 »
Zitat
Zählerstand selber ablesen
Ab 2007 gilt höhere Mehrwertsteuer - Zwischenstand des Verbrauchs dem Versorger melden
http://www.landeszeitung.de/start.phtml?fdat=result&idx=395727&tid=5&ir=lok

Offline Cremer

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Zählerstand selber ablesen wegen Mehrwertsteuererhöhung
« Antwort #1 am: 28. Dezember 2006, 14:56:19 »
@eislud,

war hier schon bereits ein Thema gewesen.

Sicherheitshalber sollte man den Zählerstand ablesen und dies dem Versorger mitteilen.

Erst recht angebracht ist dieses Vorgehen, wenn der Abrechnungszeitraum nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Ingo K.

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Zählerstand selber ablesen wegen Mehrwertsteuererhöhung
« Antwort #2 am: 07. Mai 2007, 14:17:53 »
Die Ablesung zum Jahreswechsel 06/07 habe ich versäumt. Neben der Mwst-Erhöhung trat zum 1.1.2007 auch noch eine Tariferhöhung in Kraft. Bei der Jahresabrechnung (Strom) stelle ich nun fest, dass das EVU (ELE) den Verbauch nicht gleichmäßig auf die beiden Perioden verteilt hat, sondern einen unverhältnismäßig größeren Anteil über den im Jahr 2007 geltenden höheren Preis abrechnet. Zur Verdeutlichung gebe ich mal vereinfachte "Planzahlen" an:

Abrechnungszeitraum umfasst 360 Tage
davon: 270 Tage in 2006, 90 Tage in 2007
Verbrauchsmenge: 1000 kWh

Ich bin der Meinung, mangels Zwischenablesung müßten 750 kWh mit dem 2006 geltenden Preis abgerechnet werden und 250 kWh mit dem Preis von 2007. Das EVU hingegen nimmt eine andere Verteilung der Verbrauchsmenge vor: 700 kWh in 2006, 300 kWh in 2007. Dadurch fällt die Abrechnungsbetrag natürlich höher aus, da eine größere Verbrauchsmenge mit dem höheren Preis abgerechnet wird.

Darauf habe ich das EVU schriftlich hingewiesen und um eine Korrektur der Rechnung gebeten. Die Antwort: "Ändern sich während des Abrechnungsjahres die Preise ..., wird der Stromverbrauch unter Zugrundelegung des Standardlastprofils, welches vom Netztbetreiber dem Lieferanten vorgegeben wurde maschinell abgegrenzt. Das Lastprofil zeigt die Leistungsaufnahme eines typischen Haushaltstarifkunden über einen bestimmten Zeitraum. Hierfür wird der Verbrauch über mehrere Jahre hinweg bemessen und statistisch ausgewertet. ... Im Nachhinein können wir keine Korrekturen mehr vornehmen."  Weitere Erläuterungen werden nicht gemacht.

Wie ist nun die Rechtslage? Muß man den höheren Betrag zahlen?

Natürlich verteuert sich die einzelne Jahresrechnung bei vorliegenden Abrechnungsmethode nur um eine handvoll Euro. Das EVU hingegen "erwirtschaftet" durch die Abgrenzung in einer Großstadt - problemlos und von den meisten unbemerkt - einige hunderttausend Euro zusätzlich ...

mfg

Offline Netznutzer

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Zählerstand selber ablesen wegen Mehrwertsteuererhöhung
« Antwort #3 am: 07. Mai 2007, 15:41:52 »
Hallo Ingo,

ich habe mal deine Werte durch ein SLP-Programm laufen lassen, ist aber etwas ungenau, da ich nicht die gleichen Angaben habe, wie dein EVU. 1000 kWh, SLP H0 (Haushalt), vom 01.04.06 - 31.03.07 in NRW ergeben bis zum 31.12.06 714,54 kWh, bis zum 31.03.07 284,04 kWh.

Wenn du es ganz genau wissen willst, schreibe die genauen Zeiträume/Mengen/Bundesland ins Forum, dann lasse ich\'s noch einmal durchlaufen.

Gruß

NN

Offline Ingo K.

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Zählerstand selber ablesen wegen Mehrwertsteuererhöhung
« Antwort #4 am: 08. Mai 2007, 11:31:35 »
Hallo Netznutzer,

zunächst danke für die Antwort. Die exakte Werte sind 7.3.06 bis 3.3.07 und 1900 kWh. Haushalt und NRW sind zutreffend. Mit "SLP" kann ich gar nichts anfangen.

Aaaber: In erster Linie geht es mir darum, zu erfahren, warum und nach welchen Kriterien eine solche ungleichmäßige Verteilung des Jahresverbrauchs auf die Monate vorgenommen wird. Und: ist dies zulässig? Warum entfällt nicht auf jeden Monat ein Zwölftel, sondern auf manche Monate mehr, auf andere weniger? Der Energiebedarf für Heizzwecke unterliegt abhängig von der Jahreszeit starken Schwankungen, der Stromverbrauch jedoch nicht.

vg

Offline kamaraba

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Zählerstand selber ablesen wegen Mehrwertsteuererhöhung
« Antwort #5 am: 08. Mai 2007, 12:22:44 »
@ Ingo K.

Sie irren! Auch der Stromverbrauch ist von der Jahreszeit abhängig, z. B. in der dunkleren Jahreszeit mehr Beleuchtung, oder Wäschetrockner auch Ihre Heizung benötigt mehr Strom für die Pumpe um hier nur ein paar Beispiele
zu nennen.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline Cremer

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Zählerstand selber ablesen wegen Mehrwertsteuererhöhung
« Antwort #6 am: 08. Mai 2007, 12:39:37 »
@Ingo K.


Hallooooooo  !!!

schon mal was von Gradtagzahlen gehört?? :wink:
MFG
Gerd Cremer
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Offline Netznutzer

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Zählerstand selber ablesen wegen Mehrwertsteuererhöhung
« Antwort #7 am: 08. Mai 2007, 13:07:54 »
@Cremer

Gradtagszahlen bei Abrechnung von SLP Hauhaltskunden???? Schon mal was von Standardlastprofilen gehört???????????
Wahrscheinlich bei den Stromversorgern, bei denen man per AVB Gas reklamiert.

@IngoK.

Sofern Ihr Versorger wirklich nach SLP = Standardlastprofile abrechnet, was mich sehr wundern würde, müsste er Ihnen zum 31.12.2006  folgende Abrechnungsmenge präsentiert haben: 1.515 kWh, für den Restzeitraum entsprechend 385 kWh, beide Werte gerundet. Falls nicht, wurde nicht nach SLP gewichtet. Schreiben Sie doch mal die Zahlen Ihres Versorgers ins Forum.

Normalerweise richten Stromversorger für SLP Kunden Strom lineare Abgrenzung ein, ausser bei Speicherheizungssystemen u.ä. Einrichtungen, für die gibt es eigene SLP\'s.

Gruß

NN

Offline Ingo K.

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Zählerstand selber ablesen wegen Mehrwertsteuererhöhung
« Antwort #8 am: 08. Mai 2007, 13:53:35 »
@ kamaraba

Ich habe dies ebenso bedacht wie die Tatsache, dass einige Energieverbraucher nur im Sommer-Halbjahr laufen (Elektro-Rasenmäher, Klimaanlage, Ventilatoren, Elektrogrill, ...) und darüber vermutet, dass es sich wohl ausgleichen müsste. Aber gut: wenn statistisch im Winter mehr verbraucht wird, ist dies natürlich zu akzeptieren. Mich irritiert dennoch die mangelnde Nachprüfbarkeit. Bei der Heizkostenabrechnung werden Gradtagzahlen angegeben und dadurch wird das Berechnungsergebnis nachprüfbar. Bei der Stromrechnung muß ich das Ergebnis einfach so hinnehmen...

@ cremer

Selber Hallooooooo !!!

Natürlich habe ich davon gehört. Aber wie ich ja schrob, geht \'s nicht um \'s Heizen, sondern um Strom. Oder gelten auch die Gradtagszahlen auch dafür? ;-)

mfg

Offline RR-E-ft

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Zählerstand selber ablesen wegen Mehrwertsteuererhöhung
« Antwort #9 am: 08. Mai 2007, 14:04:24 »
@Ingo K.

Bald mehr Transparenz bei der Verbrauchsmessung:

http://www.presseportal.de/story.htx?nr=971261


Offline Ingo K.

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Zählerstand selber ablesen wegen Mehrwertsteuererhöhung
« Antwort #11 am: 08. Mai 2007, 17:01:48 »
@ Netznutzer

Völlig richtig! Genau diese Werte (1515 und 385) weist die Abrechnung aus! Scheint ja dann doch nachvollziehbar zu sein, wenigstens für Sie... Danke!

mfg

Offline Cremer

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Zählerstand selber ablesen wegen Mehrwertsteuererhöhung
« Antwort #12 am: 08. Mai 2007, 17:36:49 »
@Ingo K.

ups, war auf dem falschen Dampfer, sprich habe nicht mehr die davorliegenden Postings erneut durchgelesen  :wink:

Es ist doch verwunderlich, dass Ihr Versorger schon bei einem relativ geringen Verbrauch von 1900 kWh/Jahr ein solches Programm anwendet.

Nun, wenn es im Verbrauchsberechnungsprogramm drin ist, o.k.
Unser Versorger stützt sich auf SAP Programme.
MFG
Gerd Cremer
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