Zum 01.04.2007 hatte Gelsenwasser – wie hier schon berichtet wurde – auch den Kunden, die den Gaspreiserhöhungen nach § 315 BGB widersprochen haben, einen neuen Vertrag für die Gasversorgung von Sonderkunden angeboten.
Der Arbeitspreis in dem entsprechenden Tarif Best war um netto 0,06 Cent je kWh günstiger als der im Grundversorgungs-Tarif Midi bei gleichen monatlichen Grundpreisen.
Ich habe zum 01.04.07 mit Gelsenwasser keinen neuen Vertrag für Sonderkunden abgeschlossen, bin also in der Grundversorgung geblieben, da ich wegen eines Preisvorteils von ca. 18 Euro im Jahr nicht auf die Möglichkeit der Überprüfung der Gaspreise nach § 315 BGB verzichten wollte.
Zum 01.08.2007 senkt Gelsenwasser den Gaspreis für Sonderkunden um 0,15 Cent je kWh auf 4,51 Cent (netto) Das entspricht einer Senkung von etwa 3,2 %.
Zugleich wird der Arbeitspreis im Grundversorgungs-Tarif Midi netto um 0,40 Cent je kWh auf 5,12 Cent erhöht (= 8,4 %) Der bisherige Grundpreis je Monat von 0,98 Euro je kW wird im Tarif Midi abgeschafft und durch einen festen Grundpreis von monatlich 18,90 Euro (netto) ersetzt. Damit will man Kunden mit einer älteren oder sehr groß dimensionierten Heizungsanlage entgegenkommen.
Gelsenwasser will meinen Vertrag (Grundversorgung) ab dem 01.08.2007 automatisch zu den günstigen Sonderpreisen (Tarif Best) abrechnen, sofern ich nicht bis zum 31.07.2007 gegenteilige Nachricht gebe. Ferner heißt es in dem Schreiben: „Die neuen, für Sie gültigen Sonderkundenbedingungen, haben wir als Anlage beigefügt.“
Durch die neue Konditionsgestaltung im Grundversorgungs-Tarif Midi würde ich im Jahr ca. 150 Euro über dem günstigsten Tarif Best liegen, der für Sonderkunden gilt.
Gegenüber den Preisen vom 01.04.2007 beträgt die Erhöhung insgesamt ca. 4,3 %
Zu meinen Einsprüchen gegen frühere Preisanpassungen teilt Gelsenwasser folgendes mit: „Der BGH hatte hierzu in der vergangenen Woche die von uns vertretene Auffassung zur Rechtmäßigkeit der Preisanpassungen bestätigt. Wir werden Ihnen in Kürze nähere Informationen zukommen lassen.“
Zur Zeit zahle ich die Preise nach dem Stand von Oktober 2004. Die Preiserhöhungen seit Ende 2004 möchte ich ggf. auch gerichtlich überprüfen lassen, sofern Gelsenwasser dies wünscht. Deshalb werde ich der – durch Gelsenwasser – versuchten „arglistigen“ Umgruppierung zu den Sonderkunden widersprechen.
Oder gibt es eine Möglichkeit, Gelsenwasser zu veranlassen, bei künftigen Abrechnungen den günstigsten Tarif (also den für Sonderkunden) anzuwenden, ohne die Möglichkeiten der Überprüfung der Preiserhöhungen nach § 315 BGB aufzugeben?