Wie bereits angekündigt, folgt hier nun meine Antwort an die Landeskartellbehörde für Energie des Landes Schleswig-Holstein. Ich selbst gehe davon aus, dass ich auf mein Schreiben keine Antwort mehr erhalten werde – und angesichts der bisherigen Erfahrungen mit dieser Behörde ist das auch gut so. Ich kann inzwischen immer besser verstehen, dass Ex-Minister Dr. W. Marnette nach nur kurzer Amtszeit „das Handtuch geschmissen“ hat…
“(…)
ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres o.a. Schreibens, das ich (…) erhalten habe, und ich muss es einfach mal in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen: Die Ernsthaftigkeit und das Engagement bei der Aufklärung des Sachverhalts und der Auseinandersetzung mit diesem haben mich in Erstaunen versetzt und ungläubiges Kopfschütteln ausgelöst.
Selbstverständlich möchte ich keinesfalls versäumen, zu Ihrem Papier kurz Stellung zunehmen:
Dass die Stadtwerke Neumünster GmbH „eine vom Beschluss des Arbeitsausschusses ´Versorgungswirtschaft des Bundes und der Länder` vom Oktober 2006 abweichende Rechtsauffassung“ vertritt, durfte ich bereits feststellen, wie Sie wissen. Ich wäre daher natürlich erheblich mehr an der Rechtsauffassung des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, die ja sicher das Wohl der Bürgerinnen und Bürger im Auge hat, interessiert gewesen – und selbstverständlich an den Maßnahmen, die ergriffen werden, um diese „ministerielle Rechtsauffassung“ ggf. durchzusetzen. Leider ist Ihrem Papier hierzu kein Wort zu entnehmen.
Mit großem Erstaunen habe ich gelesen, die SWN habe erklärt, dass sie „im Falle eines (…) Widerspruchs nach § 315 weder Sperrandrohungen noch Änderungskündigungen ausspricht“. Haben Sie sich in diesem Zusammenhang nicht auch gefragt, wer die mir gegenüber schriftlich ausgesprochene Sperrandrohung, die Ihnen in Kopie bereits vorliegt, auf dem Briefpapier der Stadtwerke Neumünster GmbH verfasst hat? Anscheinend nicht…
Und um die Seriosität der SWN und ihrer Erklärungen noch anschaulicher für Sie zu machen, füge ich diesem Schreiben die Kopie des mir vorliegenden Kündigungsschreibens zum „SWN-Strom Premium-Vertrag“ vom 25. Februar 2009 bei, das es ja eigentlich gar nicht geben dürfte. Ich halte das wirklich für sehr bemerkenswert…
Bemerkenswert finde ich übrigens auch die in Ihrem Papier gewählte Formulierung „im Falle eines nicht willkürlichen oder mutwilligen Widerspruchs nach § 315“. Mich würde geradezu brennend interessieren, was die geäußerten Zweifel an der Billigkeit einer Preisfestsetzung nach § 315 BGB zu einem „willkürlichen oder mutwilligen Widerspruch“ in diesem Sinne – wenn es denn überhaupt einen Sinn gibt – machen. Ihrem Papier konnte ich auch zu dieser durchaus wichtigen und geradezu zwangsläufig eintretenden Frage nichts entnehmen.
Entnehmen konnte ich hingegen: „Einen Widerspruch in meinem Schreiben vom 06.03.2009 vermag ich nicht zu erkennen.“
Gerne versuche ich nochmals, Ihnen den Widerspruch – für Sie in ganz einfachen Worten – zu erklären:
Einerseits schrieben Sie sinngemäß: Kündigungen und Sperrandrohungen sind im Falle von Zahlungsverweigerung aufgrund § 315 BGB unzulässig. Andererseits hätte ich die (dadurch quasi legitimierte) Kündigung selbst zu verantworten, weil ich mich weigere die Preiserhöhung zu bezahlen.
Wenn Sie diesen Widerspruch nicht erkennen, so ist das bedauerlich. Ich gehe allerdings davon aus, dies liegt nicht an meinem Unvermögen.
Die Ihrerseits erneut dargelegte Möglichkeit zum Wechsel des Stromlieferanten bedarf m. E. keiner weiteren Kommentierung.
Zusammenfassend teile ich Ihnen mit, dass ich dem Schriftwechsel mit der Landeskartellbehörde für Energie des Landes Schleswig-Holstein keine einzige eindeutige und konkrete Aussage zu der juristischen Situation entnehmen konnte bzw. kann. Viel mehr als Allgemeinplätze wie bspw. „die Möglichkeit des Stromlieferanten-Wechsels“ ist nicht erkennbar. Daran, dass Sie sich mit der nur Ihnen vorliegenden Stellungnahme der SWN und ihrem Wahrheitsgehalt ernsthaft auseinandergesetzt haben, bestehen meinerseits ebenso erhebliche wie begründete Zweifel.
Auch angesichts dessen vermute ich „einfach mal so“, keine weitere Antwort mehr von Ihnen zu erhalten und danke Ihnen für nichts. Für die weitere Wahrnehmung Ihrer Aufgaben wünsche ich Ihnen weiterhin viel (mehr) Erfolg und verbleibe dennoch
mit freundlichen Grüßen
(…)“
Ich kann nur feststellen, dass mir keine Antwort – wie es ja ärgerlicher Weise monatelang der Fall war – lieber gewesen ist, als der Schriftwechsel, der sich im Anschluss ergeben hat. Meine Sichtweise mag ja überzogen und unzutreffend sein (wovon mich allerdings bislang niemand überzeugt hat), aber:
So eine Landeskartellbehörde braucht kein Land - und ich schon gar nicht!