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Autor Thema: Erdgas Südsachsen  (Gelesen 14936 mal)

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Offline RR-E-ft

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #15 am: 26. Juni 2006, 16:15:13 »
@Silla

WP- Testat ist ein Wirtschaftsprüfertestat. Es handelte sich indes nicht um ein solches, sondern vielmehr um eine Bescheinigung.....

Es kommt nicht darauf an, ob daas Unternehmen den am Verfahren vor dem LG Chemnitz beteiligten Klägern einen Billigkeitsnachweis erbracht hat, sondern den Kunden, mithin auch Ihnen,  nachvollziehbar und prüffähig die Angemesenheit der neuen Preise nachgeweisen hat.

Darauf kommt es jedoch nach der Rechtsprechung gar nicht erst an, wenn in den Verträgen keine wirksame Preisanpassungsklausel enthalten ist (LG Bremen, LG Berlin, LG Dresden).



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Silla

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #16 am: 26. Juni 2006, 18:55:52 »
@ RR-E-ft

lieben Dank für die so rasche Nachricht!!
Kann ich diesen Hinweisbeschluss vom 07.04.06 im Internet nachlesen? Vielleicht auch nur auszugsweise?

Vielen Dank und beste Grüße,
Silla

Offline RR-E-ft

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #17 am: 26. Juni 2006, 19:10:46 »
@Silla

Es ist mir nicht bekannt, ob der Beschluss im Internet verfügbar ist.

Er liegt jedoch der Verbraucherzentrale Sachsen vor.



Freunliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Silla

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #18 am: 26. Juni 2006, 21:52:12 »
@ RR-E-ft

Bei der Verbraucherzentrale Sachsen habe ich angefragt, aber leider keine Antwort erhalten und unter den Texten, die die Verbraucherzentrale zur Verfügung stellt, bin ich noch nicht fündig geworden. Aber ich werde noch ein bißchen suchen.

Nochmal danke und freundliche Grüße,
Silla

Offline DieAdmin

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #19 am: 21. April 2007, 17:10:27 »
Verpflichtet neue GasGVV  zu neuen Lieferverträgen???

Diese Frage wird hier geklärt:

Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???

 

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