@Silla
WP- Testat ist ein Wirtschaftsprüfertestat. Es handelte sich indes nicht um ein solches, sondern vielmehr um eine Bescheinigung.....
Es kommt nicht darauf an, ob daas Unternehmen den am Verfahren vor dem LG Chemnitz beteiligten Klägern einen Billigkeitsnachweis erbracht hat, sondern den Kunden, mithin auch Ihnen, nachvollziehbar und prüffähig die Angemesenheit der neuen Preise nachgeweisen hat.
Darauf kommt es jedoch nach der Rechtsprechung gar nicht erst an, wenn in den Verträgen keine wirksame Preisanpassungsklausel enthalten ist (LG Bremen, LG Berlin, LG Dresden).
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt